Blitzschutz und Erdung
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Die gesetzlichen Grundlagen für das Erstellen von Blitzschutzanlagen ist die Brandschutznorm und die Brandschutzricht- linien Blitzschutzanlagen des VKF.
Normen / Leitsätze Stand der Technik
Offizieller Titel
SEV 4022 SEV 4113
Leitsätze des SEV / Blitzschutzsysteme. Leitsätze des SEV / Fundamenterder.
Blitzschutz Teil 1: Allgemeine Grundsätze Teil 2: Risiko-Management Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
EN 62305 1-4
NIN
Niederspannungs-Installations-Norm.
SEV 3755
Erden als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlagen.
STI 507.1087 d
Weisung für Schutzmassnahmen gegen gefährdende Wirkung des elektrischen Stromes an Rohrleitungen. Richtlinien zum Korrosionsschutz erdverlegter metallischer Anlagen (Herausgeber: Korrosionskommission der SGK).
C2 d
Das Wichtigste zur Fundamenterdung
1) Querschnitt Erdleiter mindestens 75 mm 2 Stahl. Es eignen sich blanke oder verzinkte Stahlprofile oder Stahlseil. Der Erdleiter muss zum Ring verbunden und entlang der Aussenkante der Bodenplatte eingelegt werden. Mindestens 50 mm muss der Erdleiter von Konstruktionsbeton umschlossen sein. Diese Überdeckung schützt den Erdleiter sicher vor Korrosion. 3) Verbindungen von Erdleitern müssen Kurzschluss- und Blitzstossströme durchleiten. Sie müssen elektrotechnisch einwandfrei ausgeführt und normgerecht sein. Zusätzlich muss der Erdleiter mit der Bewehrung alle 5 m gut leitend verbunden sein. 4) Verwechslungsgefahr bei Erdleitern aus Bewehrungsstahl. Vor dem Einbetonieren unbedingt markieren. 5a) Blanker und verzinkter Stahl darf nicht aus dem Beton herausgeführt werden. Der Leiter wird durch Korrosion zerstört. 5b) Anschlusspunkte müssen aus korrosionsfestem Material (rostfreier Stahl A4 oder Kupfer) hergestellt werden. Der Materialwechsel im Beton ist unproblematisch. 2)
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