ELDAS Katalog 2019/2020 DE

WEEE

1. WEEE - Richtlinie Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) regelt, welche Produkte im Entsorgungs- fall/Ende der Lebensdauer einer geregelten Sammlung und Wiederverwertung zugeführt werden müssen. 2. Richtlinie 2012/19/EU (WEEE II) Die Richtlinie erschien am 24. Juni 2012 im Amtsblatt der EU und hob zum 15. Februar 2014 die Vorgängerrichtlinie 2002/96/EG, sowie die Richtlinien 2003/108/EG und 2008/34/EG auf. Bis zum 14. August 2018 blieben die ehemaligen Kategorien und Gerätelisten während einer Übergangsfrist in Kraft. 3. Geltungsbereich der WEEE Die WEEE-Richtlinie umfasst mit Wirkung zum 15. August 2018 einen offenen, sich auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erstreckenden Anwen- dungsbereich, der sich in folgende sechs Kategorien einteilt: 1. Wärmeüberträger 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten 3. Lampen 4. Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt 5. Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt 6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt Von dieser Richtlinie sind sämtliche privat und gewerblich genutzten Elektro- und Elektronikgeräte betroffen. Ausgenommen sind lediglich Ge- räte, die für militärische Zwecke bestimmt sind und Glühbirnen. Aufgrund veränderter Definitionen des Geltungsbereichs werden noch weitere Ausnahmen formuliert, die nach einer Übergangsfrist 2018 gültig werden. 4. Weitere Informationen zur WEEE sind auf folgenden Internetseiten zu finden www.electrosuisse.ch

www.sens.ch www.slrs.ch www.swico.ch

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