TIPPS
INSOLVENZ Wenn Aufgeben der letzte Weg ist Ein Betrieb kann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, er ist insolvent. Was das bedeutet, insbesondere für betroffene Geschäftspartner.
RECHT & STEUERN
der Erlös verteilt wird, oder es wird eine Sanierung durch- geführt, aus deren Erträge die Gläubiger befriedigt werden können. Als Sanierungswege kommen insbesondere die so genannte „übertragende Sanierung“ (der Verkauf des Unternehmens) oder das Insolvenzplanverfahren in Be- tracht. Im Insolvenzverfahren gilt grundsätzlich das Prinzip der Gläubigergleichbehand- lung. Einzelne Gläubiger haben keine Möglichkeit auf einzelne Vermögensgegenstände zu zu- greifen. Damit ist ein „Wettlauf der Gläubiger“ im Insolvenz- verfahren ausgeschlossen. 3. Wer kann den Insol- venzantrag stellen? Einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kön- nen der Unternehmer selbst oder seine Geschäftspartner, aber auch Banken, Finanzäm- ter, Krankenkassen stellen. Der Antrag ist bei den für Insol- venzsachen zuständigen Amts- gerichten zu stellen. Zuständig ist in der Regel das Insolvenz- gericht, wo der Unternehmer seinen Geschäftssitz hat. Dort gibt es auch die entsprechen- den Antragsformulare. Bei juristischen Personen kann jeder gesetzliche Vertreter einen Antrag stellen. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer derjenige, der antragsberech- tigt ist. 4. Gibt es Besonderheiten? Der Fremdantrag eines Gläubigers ist nur dann zu- lässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt. Der Antragsteller muss Unter-
Schlechte Nachrichten von der Bank? Unternehmensinsolvenzen nehmen derzeit stark zu.
einen Antrag zu stellen, wenn ein Unternehmen seine finan- ziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zu diesen Unternehmen gehören die GmbH, die Aktiengesell- schaft, Genossenschaften, die GmbH & Co.KG, die OHG, kurz alle juristischen Personen.
Was ist eine Insolvenz? Die Betriebsinsolvenz
1.
steht für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Be- triebs. Das Unternehmen kann die Forderungen der Gläubi- ger nicht mehr befriedigen und somit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Bei einem Insolvenz- verfahren wird geprüft, ob der Betrieb zu retten und die Schulden abzubauen sind oder ob eine Schließung als einziger Ausweg bleibt. Grundsätzlich wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens beim Insolvenzgericht gestellt wird. Bestimmte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet,
Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens?
2.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger in ihrer Gesamtheit bestmöglich und gleichmäßig zu befriedigen. Zu diesem Zweck erfolgt entweder eine Zerschlagung des insol- venten Unternehmens, indem das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und
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IHK Magazin Rhein-Neckar 07 | 2024
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