IHK-Magazin Ausgabe 7/2024

lagen zum Nachweis der Forderung vorlegen. Außerdem ist darzulegen, dass der Schuldner außerstande ist, diese Ver- bindlichkeit zu erfüllen. Ausreichend dafür ist beispiels- weise das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die eidesstattliche Ver- sicherung des Schuldners über seine Vermögenssituation. 5. Mein Geschäftspartner ist insolvent. Kriege ich mein Geld? Das Insolvenzverfahren unterliegt klaren Regeln. Daher dauert es einige Zeit, bis die Gläubiger die ausstehenden Beträge ganz oder teilweise erhalten. Unter Umständen sind keine Vermögenswerte mehr vorhanden und die Gläu- biger müssen den Schaden komplett selbst tragen. 6. Wie melde ich als Gläubiger meinen Anspruch? Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts wer- den die bekannten Gläubiger aufgefordert, ihre Forderun- gen binnen einer Frist (zwischen zwei Wochen und drei Monaten) beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Diese Frist ist keine Ausschlussfrist. Auch später angemeldete Forderungen sind bis zum Schluss- termin zu berücksichtigen. Es kann passieren, dass eine

Zustellung an einzelne Gläubiger unterbleibt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, nicht lange auf eine Aufforderung zu warten, sondern die Forderungen unaufgefordert beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Insolvenzverwalter berücksichtigt nicht angemeldete Forderungen nicht, selbst, wenn sie sich eindeutig aus der Buchhaltung des Schuldners ergeben. 7. Was muss ich als Gläubiger außerdem wissen? Die Forderungsanmeldung ist grundsätzlich form- los schriftlich möglich. Oft stellen Insolvenzverwalter ein Formblatt zur Verfügung. Die Forderung muss nach Art und Höhe benannt werden. Der Rechtsgrund der Forde- rung ist anzugeben und mit Belegen bzw. Urkunden in Kopie nachzuweisen. Nicht auf Geldzahlung gerichtete Forderungen sind mit ihrem Gegenwert anzugeben. Zinsen können nur bis zum Tag der Eröffnung des Insolvenzver- fahrens geltend gemacht werden. Gibt es einen Insolvenz- plan zur Unternehmenssanierung, sollte der Gläubiger seine Forderung bis zum Termin zur Abstimmung über den Insolvenzplan angemeldet haben. Andernfalls verjährt sie in einem Jahr nach Rechtskraft der Planbestätigung. Mehr zum Thema auf Seite 43

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PREISVERLEIHUNG DURCH WIRTSCHAFTSMINISTERIN DR. NICOLE HOFFMEISTER-KRAUT MONTAG, 25.11.2024, 17:00 UHR

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