Machen wir uns bereit für die MiFID-Änderungen

MiFID II bietet drei Methoden, die einzeln oder in Kombination eingesetzt werden können, um einen Fonds auf seine Eignung für Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen zu bewerten. Dabei handelt es sich um folgende Produkte:

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... mit einer Anlagestrategie, die PAI-Elemente berück- sichtigt

.... mit einem Mindestanteil an Taxonomie-konformen Investments

...mit einem Mindestanteil an nachhaltigen Investments

und/oder

und/oder

Wie wird das in der Praxis funktionieren? • Ein nachhaltiges Investment muss drei Punkte erfüllen.1 » Sie muss in eine wirtschaftliche Tätigkeit investieren, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt und » darf keine Umwelt- oder Sozialziele erheblich schädigen (Do No signifikante Harm, oder DNSH) und » muss sich an gute Governance -Praktiken halten Artikel 9 Fonds mit nachhaltigen Investitionen werden sich da- für qualifizieren. Die am häufigsten verwendete Definition von Fonds nach Artikel 9 verlangt, dass sie nachhaltige Investitionen als Ziel haben, daher werden die meisten Fonds nach Artikel 9 auf diesemWeg als MiFID-geeignet eingestuft. Einige, aber nicht alle Artikel-8-Fonds werden sich nach diesen Kriterien qualifizieren. 1

• Taxonomie-konforme Investments sind Investitionen, die die EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einstuft. 2 » Taxonomie-konforme Investments sind derzeit schwierig zu identifizieren, da zu diesem Zeitpunkt nur begrenzte Taxonomiedaten verfügbar sind » Wir glauben, dass es anfangs nur wenige Produkte geben wird, die aufgrund dieser Datenherausforderung und des begrenzten Umfangs der aktuellen Taxonomieabdeckung ausschließlich nach diesen Kriterien qualifiziert sind, ob- wohl sich dies im Laufe der Zeit ändern wird • Eine Anlagestrategie, die PAI-Elemente berücksichtigt. » PAI-Elemente wurden durch die SFDR-Verordnung klar de- finiert (weitere Informationen zu PAI finden Sie unten) » Um sich zu qualifizieren, muss sich ein Produkt nicht zu al- len PAI-Elementen verpflichten » PAI-Daten können eigenständig verwendet werden, sind aber auch wertvoll, um zu beurteilen, ob eine Investition eine nachhaltige Investition ist

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Illustrierung der Möglichkeiten, die Anforderungen an die MiFID-Berechtigung zu erfüllen

SFDR-Produkt- klassifizierung + zusätzliche Kriterien

MiFID-berechtigt?

Artikel 9

Mit Nachhaltigen Investments

Artikel 8

+ Nachhaltige Investments

Artikel 8

+ Taxonomie-konforme Investments (%)

Artikel 8

+ PAI-Elemente

Artikel 8

+ eine beliebige Kombination der oben genannten

Artikel 8

(Ohne zusätzliche Kriterien)

Artikel 6

Nicht zutreffend

Dies sind die legalen Wege, auf denen ein Produkt als MiFID-fähig eingestuft werden kann. Die Marktpraxis kann dies im Laufe der Zeit verfeinern.

PAI-Daten bringen den Investoren neue Informationen PAI, oder Principal Adverse Impact, bezeichnet die negativen Aus- wirkungen, die ein Unternehmen/Emittent auf ökologische und soziale Aspekte hat. Asset Manager mit ESG-Fokus berücksichti- gen schon seit langem, ob potenzielle Anlagen negative ESG-Aus- wirkungen haben, aber die Offenlegungsverordnung (SFDR), die im März 2021 in Kraft trat, hat sowohl den Begriff PAI als auch eine spezifische Liste von Indikatoren eingeführt, die zu berück- sichtigen sind.

Die PAI-Indikatoren Unternehmen/Emittenten müssen PAI-Daten in ihren Jahresbe- richten melden. Die Verordnung hat 18 verbindliche Indikatoren (z. B. Treibhausgasemissionen, CO2-Fußabdruck und Diversität) mit entsprechenden Kennzahlen und 46 optionalen Indikatoren identifiziert. Der Großteil davon gilt für Unternehmen, wobei ei- nige von ihnen spezifische Indikatoren für Staaten/supranatio- nale Unternehmen oder für Immobilienemittenten sind.

1) gemäß der Definition von nachhaltigen Anlagen in der Offenlegungsverordnung (SFDR) 2) Die EU-Taxonomie definiert umweltverträgliche Anlagen in Artikel 3 der Taxonomieverordnung als Anlagen, die zu einem Umweltziel beitragen, Umweltzielen keinen nennenswerten Schaden zufügen (DNSH) und Mindestgarantien erfüllen.

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