Das Vertraulichkeitskomitee der IPV hat mehrere Dokumente mit neuen Leitlinien veröffentlicht, die mit dem 2018 veröffentlichten Bericht im Einklang stehen und unsere kollektive Sensibilität für den Schutz der Vertraulichkeit schärfen sollen.
Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Veranstaltungsplaner Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025
Komplexität von Fallvorstellungen auf Konferenzen Analy&ker sind sich wahrscheinlich darin einig, dass Fallvorstellungen auf Tagungen einen wich&gen Beitrag zur Erweiterung und Ver&efung unseres gemeinsamen Verständnisses des psychoanaly&schen Prozesses leisten. Wenn jedoch auf solchen Veranstaltungen offene Gespräche über die klinische Arbeit geführt werden, besteht das Risiko, dass die Iden&tät von Pa&enten preisgegeben wird oder dass einem Pa&enten sogar Schaden widerfährt, wenn er einen Bericht hört, in dem er seine eigene Behandlung wiedererkennt. Selbst nach sorgfäl&ger Prüfung einer Fallvorstellung können wir nicht gewährleisten, dass die Aufmerksamkeit für den Schutz der Privatsphäre auch in der Gruppendiskussion gewahrt bleibt. Analy&ker sind in besonderem Maß auf die Präsenz des unbewussten Seelenlebens eingestellt und wissen, dass es während der Behandlung in einer sich wechselsei&g ak&vierenden, ineinander verflochtenen Spirale stark mobilisiert wird. Keine Fallvorstellung kann von unbekannten unbewussten Strebungen seitens des Autors frei sein. Zudem ist klinisches Material, das zum Gegenstand einer Fallvorstellung wird, in einem gewissen Maß immer eine vom Analy&ker verfer>e Konstruk&on. Diese Überlegungen unterstreichen, dass die Vorstellung klinischen Materials zwar eine professionelle Notwendigkeit ist, uns aber jederzeit wissenschaUliche Demut verlangt. Wir können schlicht und einfach nicht alles wissen, was wir in einer Fallvorstellung unbewusst kommunizieren. Ebenso wenig können wir zuverlässig vorhersagen, wie unsere Pa&enten auf die Entdeckung reagieren werden, dass ihr Analy&ker sie vorgestellt hat – sei es mit ihrer Einwilligung oder nicht. Schwierigkeiten der Anonymisierung; Schwierigkeiten der informierten Einwilligung Kulturübergreifend besteht unter Analy&kern kein Konsens bezüglich der bestmöglichen Verletzung der Schweigepflicht, die den Fallvorstellungen inhärent ist. Die Anonymisierung der Iden&tät von Pa&enten hat fraglos Grenzen, und die BiWe um Einwilligung des Pa&enten wird aufgrund der gravierenden Konflikte von vielen Analy&kern als unethisch betrachtet. 1 Aufgrund unserer begrenzten Fähigkeit, uns spezifischer ethischer Entscheidungen sicher zu sein, und der widersprüchlichen Auffassungen über den bestmöglichen Umgang mit klinischen Veröffentlichungen sehen wir uns nicht in der Lage, auf die Frage, wie Fallmaterial publiziert werden kann, eine eindeu&ge, allgemeingül&ge Antwort zu geben. StaWdessen ist es uns wich&g, die Risiken und Bedenken aufzuzeigen und allgemeine Leitlinien anzubieten, die der weiteren Sorge um Schweigepflicht und Vertraulichkeit der Behandlung zuträglich sind.
1 Ausführlicher dazu: “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit in Fachzeitschri<enveröffentlichungen”.
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Unser Ziel ist es, ein von einer „VerantwortungsgemeinschaU“ („community-of-concern“) 2 getragenes Verständnis der Schweigepflicht zu fördern, das dem Schutz der Privatsphäre und Würde des Pa&enten an jedem Punkt der Entwicklung, Kommunika&on und Präsenta&on von klinischem Material höchste Bedeutung einräumt. Dafür haben wir Leitlinien für die allgemeine Planung von Tagungen und anderen Veranstaltungen sowie spezifische Leitlinien für die Überprüfung der Arbeit von Vortragenden formuliert.
ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN FÜR VERANSTALTUNGSPLANER ● Ergänzen Sie den Aufruf, Beitragsvorschläge einzureichen, um eine Stellungnahme zum Schutz der Vertraulichkeit. Diese Stellungnahme soll Vortragende auf die dokumentierten negativen Folgen hinweisen, die sowohl Patienten als auch Analytikern bei Verstößen gegen die Schweigepflicht drohen, und unmissverständlich die Erwartungen darlegen, die an die Präsentation von Behandlungsmaterial gestellt werden. Vortragenden ist zu raten, frühzeitig Kollegen zu konsultieren, wenn sie den Wunsch haben, Fallmaterial in einer Veranstaltung vorzustellen. Die Weitergabe des Materials in schriftlicher oder digitalisierter Form ist zu vermeiden. ● Unterziehen Sie eingereichte Beiträge einer sorgfältigen Prüfung. Das wissenschaftliche Komitee muss jedes eingereichte Manuskript, das klinisches Material enthält, besonders sorgfältig überprüfen. Unter Umständen ist es klug, einem bestimmten Mitglied die Verantwortung für die kritische Überprüfung auf mögliche Verstöße gegen die Schweigepflicht und Vertraulichkeit zu übertragen. Weil dieses Komitee den Verfasser / die Verfasserin und seine/ihre Herkunft u.U. nicht kennt, kommt auch eine Konsultation auf lokaler Ebene als alternative Schutzmaßnahme infrage. Sobald ein Beitrag angenommen wurde, ist in einem direkten Gespräch zwischen dem Planungsteam und der Verfasserin / dem Verfasser sicherzustellen, dass das klinische Material mit der erforderlichen Umsicht vorgestellt wurde. Die Planer können beschließen, Vortragende zu biWen, auf einem Formular anzugeben, welche Vorkehrungen sie zum Schutz der Privatsphäre des Pa&enten getroffen haben. Anhang A enthält den Überprüfungsprozess des Interna'onal Journal of Psychoanalysis für klinische Publika&onen, der auch von Veranstaltungsplanern übernommen werden kann . ● Ergänzen Sie das gedruckte Programm, sofern es eines gibt, um eine Stellungnahme zum Schutz der Vertraulichkeit. ● Sorgen Sie dafür, dass die jeweiligen Vorsitzenden vor jedem Panel und Workshop usw. eine Stellungnahme verlesen. Sie können die Vorsitzenden von Veranstaltungen, auf denen klinisches Material zur Sprache kommt, um Verlesung einer Stellungnahme bitten. Wir empfehlen, solche Stellungnahmen in regelmäßigen Abständen umzuformulieren, damit sie weiterhin die Aufmerksamkeit der Zuhörer wecken. Die Stellungnahme muss die Teilnehmer an die Risiken unabsichtlicher Verstöße gegen Diskretion und Schweigepflicht erinnern, zu denen es gerade in Gruppendiskussionen im Anschluss an den offiziellen Vortrag leicht kommen kann.
2 Glaser J.W. (2002). The community of concern: an ethical discernment process should include and empower all people relevant to the decision. Health Prog. Mar-Apr 83 (2) 17-20. Zit. in IPA Report on ConfidenZality, 2018, S. 12.
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● Sprechen Sie mit den Vortragenden über die Risiken der informierten Einwilligung Wenngleich die informierte Einwilligung immer durch Übertragungsimplikationen verkompliziert wird, ist die Vorstellung von Behandlungsmaterial juristisch je nach Gesetzeslage u.U. nur sicher, wenn eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Die Rechtssicherheit kann uns aber unserer ethischen Verantwortung für Patienten und Behandlungen nicht gänzlich entheben. Ist die Einwilligung nach Aufklärung eine Option, so sollte der vortragende Analytiker über den möglichen Einfluss dieser Einwilligung auf eine laufende oder bereits abgeschlossene Behandlung nachdenken, und zwar nach Möglichkeit in Konsultation mit Kollegen. ● Bitten Sie jeden vortragenden Analytiker um eine kurze Stellungnahme, in der er seine Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit in seinem ethischen Bezugsrahmen darlegt. (Anhang A enthält ein mögliches Formular, das Vortragende ausfüllen können.) ● Sorgen Sie dafür, dass die Vorsitzenden erklären, dass nicht-autorisierte Audio- und Videoaufzeichnungen von Vorträgen, die klinisches Material enthalten, untersagt sind. Die Zuhörer sind auch anzuhalten, ihre Smartphones auszuschalten, um das Risiko versehentlicher Aufzeichnungen zu minimieren. ● Die Vorstellung klinischen Materials von Kandidaten oder Berufskollegen ist nicht zu erlauben. Kandidaten sind besonders verwundbar, wenn ihre Analytiker in mündlicher oder schriftlicher Form über ihre persönlichen Analysen berichten, weil das Risiko besteht, dass sie selbst oder jemand aus ihrem beruflichen oder sozialen Umfeld sie identifiziert. Zu den möglichen Konsequenzen zählen die Untergrabung der Identifizierung des Kandidaten mit der Psychoanalyse als künftigem Beruf und sogar die Beeinträchtigung seiner Möglichkeit, die Psychoanalyse als Beruf anzustreben, wenn diejenigen, die das Material hören, es zum Beispiel als Hinweis auf ein gravierendes Behandlungsproblem verstehen. Fallvorstellungen über die Analyse von Kandidaten können daher an eine Analyse mit Berichterstattung [reporting analysis] unter anderem Namen grenzen. Entsprechende Überlegungen gelten für die Analyse von Berufskollegen. SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR VORTRAGENDE ● Erklären Sie zu Beginn Ihres Vortrags, dass Sie zum Schutz der Privatsphäre des Patienten Details aus der Behandlung ausgelassen und/oder anonymisiert haben. ● Beschränken Sie biographische Angaben zum Patienten auf ein Minimum. Vortragende sind aufzufordern, nicht mehr Angaben zu machen als notwendig sind, um ihre Überlegungen zu illustrieren. In kleineren Veranstaltungen, auf denen jeder jeden kennt, kann dies ausreichen und ist zweifellos empfehlenswert. In Fällen, in denen Patienten anhand der relevanten Aspekte womöglich identifiziert werden könnten, muss das Material überprüft werden, und zwar vorzugsweise zusammen mit Kollegen. ● Anonymisieren Sie klinisches Material. Dies hat in sämtlichen Fallvorstellungen so gründlich zu geschehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten identifiziert werden, auf ein Minimum reduziert ist. Das in Anhang A enthaltende Formular kann Vortragenden helfen, sämtliche Bedenken bezüglich des Schutzes der Vertraulichkeit zu erwägen.
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Für eine umfassende Erörterung des Schutzes der Vertraulichkeit in der psychoanaly<schen Praxis siehe den 2018 IPA Report on Confiden<ality: Report of the IPA Confiden1ality Commi7ee (English).pdf
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Anhang A: Checkliste zur Anonymisierung von Paaenten
(Verwendung mit Genehmigung durch The Interna9onal Journal of Psychoanalysis)
Die Veröffentlichung klinischen Materials durch Psychoanalytiker und Psychotherapeuten ist für die Weiterentwicklung der Erkenntnisse in der Psychoanalyse und dem breiteren Feld der psychischen Gesundheitsversorgung sowie für die Entwicklung und Aufrechterhaltung hoher Standards der Patientenversorgung unverzichtbar. Die Privatsphäre der Patienten ist dabei so zu schützen, dass diese in vollem Vertrauen auf Diskretion frei sprechen und handeln können. Ethische und juristische Aspekte erfordern den Schutz der Anonymität von Patienten in Fallberichten und anderen Mitteilungen. Autoren, deren Beiträge Schilderungen der klinischen Arbeit enthalten, haben alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass Personen, über die sie schreiben, von Dritten nicht wiedererkannt werden können; sie haben die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten sich selbst wiedererkennen, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich diese Zeitschrift Leitlinien gesetzt, die von allen Autoren zu befolgen sind. Sie sind bei der Online-Einreichung eines Beitrags und während des gesamten Reviewprozesses zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Berichten über Kinder und Jugendliche zu beachten. Es gibt keinerlei Ausnahmen. Füllen Sie die Checkliste, unten, mit Adobe PDF Fill & Sign aus und übermitteln Sie dieses Dokument zusammen mit Ihrem Manuskript über das Einreichungsportal. Einreichung Ihres anonymisierten Artikels Das untenstehende Formular enthält eine Checkliste. Diese soll einen Raum schaffen, um über (möglicherweise unbewusst) mitgeteilte Informationen, anhand deren ein Patient identifiziert werden kann, nachzudenken. Die Anonymisierungsmaßnahmen und die untenstehende Checkliste sollen nicht verhindern, dass rubrikübergreifende oder andere Themen, für die der Hintergrund von Belang ist, in Artikeln behandelt werden. Vielmehr sind die Verfasser angehalten, sich zu vergewissern, dass sie über die mitgeteilten Details und die Frage, inwieweit diese für ihre jeweilige Argumentation relevant sind, nachgedacht haben.
Bei gewissenhaftem Nachdenken müssen Sie sich sicher sein, dass die Identität von Patienten nicht erkennbar ist, und Sie müssen angeben, welche Methode(n) der Anonymisierung sie benutzt haben.
1. Bestä&gen Sie durch Ankreuzen ☐ Ich versichere, dass ich über mögliche Iden&fizierungsmerkmale nachgedacht habe, anhand deren die in diesem Beitrag beschriebenen Pa&enten durch DriWe wiedererkannt werden könnten. Ich habe mich vergewissert, dass die Iden&tät meiner Pa&enten nun für
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andere und weitestmöglich auch für sie selbst nicht wiedererkennbar ist.
2. Haben Sie den Pa&enten / die Pa&en&n davor geschützt, iden&fiziert zu werden (erklären Sie ggf., wenn Sie mehr als eine Methode benutzt haben)? ☐ Vollständige Anonymisierung individueller Pa&enten ☐ Details der Pa&ent-Therapeut-Interak&onen wurden, sofern angegeben, so anonymisiert, dass eine Iden&fizierung des/der Pa&enten ausgeschlossen ist ☐ Amalgamierung mehrerer Individuen zu einer Person ☐ Andere Methoden (biWe unten beschreiben): 3. Anonymisierungsdetails Kategorie 1: Folgende Details sind zu verändern oder auszulassen (Bice alle bestäagen.) ☐ Pa&entenname ☐ Alle anderen Namen ☐ Geburtsort
☐ Beruf des Pa&enten / der Patientin ☐ Daten und Dauer der Behandlung ☐ Organisatorische oder andere Affilia&onen ☐ Exakte Örtlichkeit
Kategorie 2: Folgende Details sind auszusparen oder so zu verändern, dass jede Identifizierungsmöglichkeit ausgeschlossen ist. (Bice prüfen Sie jede Kategorie separat.) ☐ Medizinische Diagnosen ☐ Alter ☐ Familie und Familiengeschichte ☐ Details über spezifische Traumata und andere zentrale historische Ereignisse Kategorie 3: Auszusparende oder, weil für den Fallbericht unverzichtbar, vollständig anonymisierte Details. (Bice bestäagen oder erklären Sie, was Sie beibehalten haben, um Ihren Paaenten / Ihre Paaenan vor Idenafizierung zu schützen.) ☐ Religion ☐ Historische und kulturelle Details ☐ Fotos und alle anderen Bilder aus der Behandlung ☐ Andere (biWe erläutern):
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Anonymisierungserklärung ☐ Ich bestä&ge, dass ich die folgende Erklärung direkt vor der Bibliographie in mein Manuskript eingefügt habe. “Angaben, die sich direkt oder indirekt auf eine Person oder auf Personen beziehen, die in diesem Ar1kel beschrieben werden und anhand deren sie potenziell iden1fiziert werden könnten, wurden zum Schutz der Privatsphäre der Betroffenen und im Einklang mit ihren Datenschutzrechten und der Anonymisierungspoli1k dieser ZeitschriN anonymisiert.“
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Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Leiter und Leiterinnen psychoanalyascher Insatute Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025 Die Leiter psychoanaly&scher Ins&tute sind mit mannigfal&gen Aspekten des Schutzes der Vertraulichkeit konfron&ert. Dazu zählen a) der Schutz der Privatsphäre von Kandidaten, b) der Schutz der Privatsphäre der Pa&enten von Kandidaten, c) die Notwendigkeit, Kandidaten im Rahmen ihrer Ausbildung die unverzichtbare Diskre&on des psychoanaly&schen Prozesses zu vermiWeln, d) die Schaffung einer Atmosphäre im Ins&tut und in der GesellschaU, in der die Privatsphäre von Mitgliedern und Pa&enten wertgeschätzt wird, und 4) die Auseinandersetzung mit allgemeineren Aspekten des Schutzes der Vertraulichkeit bei wissenschaUlichen Veranstaltungen. Dieses Dokument beschreibt einige mögliche Gefährdungen der Vertraulichkeit in psychoanaly&schen Ins&tuten und zeigt Maßnahmen auf, um diesen Risiken vorzubeugen. A: Privatsphäre von Kandidaten und Kandidaannen: Zulassungen : Schon bevor Kandidaten ihre Zulassung zur Ausbildung an einem psychoanaly&schen Ins&tut erhalten, werden sie dazu angeregt, ihre persönliche Lebensgeschichte und ihre unbewussten Beweggründe im Prozess der Zulassungsinterviews zu erforschen. Während des Bewerbungsprozesses legen sie viele persönliche Informa&onen gegenüber zahlreichen Ins&tutsmitgliedern sowohl in schriUlichen Erklärungen als auch in den Interviews offen. Anschließend wird ihr Fall von diesen Interviewern zusammen mit weiteren Ins&tutsmitgliedern disku&ert. Dies ist zwar mit Blick auf die Beurteilung der Bewerber um eine psychoanaly&sche Ausbildung notwendig, wird aber problema&sch, was die Aufrechterhaltung der Privatsphäre von Bewerbern betrip, die schon bald unsere Studenten und Kollegen sein werden. Ins&tute sollten daher die Anzahl der Personen – einschließlich der Administratoren, die Zugriff auf die Bewerbungen haben –, weitestgehend reduzieren. Gespräche über Bewerber sind auf das zu begrenzen, was im Anschluss an die Bewerbungsinterviews tatsächlich disku&ert werden muss, damit über die Zulassungseignung eines Kandidaten entschieden werden kann. Beispielsweise ist es hilfreich, die Fähigkeit zur Selbstreflexion zu erörtern, nicht aber die Fakten aus der frühen Kindheit. Psychoanalyasche Ausbildung: Sobald sie zugelassen wurden, stellen Kandidaten ihre klinische Arbeit in Seminaren und bei ihren Supervisoren vor. Dabei werden sie häufig ermu>, auch über ihr Gegenübertragungserleben zu sprechen. Eine Asymmetrie der Vulnerabilität von Bewerbern und Kandidaten einerseits und Fakultätsangehörigen andererseits ist dabei unvermeidlich, und dennoch sind wir letztlich alle Kollegen. Wir müssen unser Bedürfnis, die Psyche der Auszubildenden zu verstehen, und das Bedürfnis der Kandidaten, sich darauf verlassen zu können, dass alles, was sie in Supervisionen und Lehrveranstaltungen sagen, mit äußerstem Respekt behandelt wird, gegeneinander abwägen. Dies erfordert ein von einer „VerantwortungsgemeinschaU“ 3 getragenes Vorgehen mit Sicherheitsmaßnahmen (wie die unten beschriebenen, die z.B. die Anzahl der Leser von Fallberichten begrenzen), die dem Schutz der Privatsphäre unserer Kandidaten dienen.
3 Glaser J.W. (2002). The community of concern: an ethical discernment process should include and empower all people relevant to the decision. Health Prog. Mar-Apr 83 (2) 17-20, zit. im IPA Report on ConfidenZality, 2018, S. 12.
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Supervisionsberichte : Im Einklang mit den Empfehlungen für den Zulassungsprozess sollen auch die Berichte, die Supervisoren über Kandidaten verfassen, deren Arbeit und nicht den persönlichen Prozess thema&sieren. Es ist möglich, dass ein Kandidat Schwierigkeiten hat, mit einem narziss&schen Pa&enten zu arbeiten, und der Supervisor weiß, dass der Kandidat einen narziss&schen Vater haWe, was seine Gegenübertragung verzerrt. Im Idealfall wird der Bericht die Schwierigkeit erwähnen, sich aber bezüglich der Gründe dafür auf das absolut Notwendige beschränken. Die Anzahl der Personen, die analy&sche Fallberichte von Kandidaten lesen, ist zu begrenzen – mehrere Leser sind hilfreich, weil sie die Arbeit eines Kandidaten aus unterschiedlichen Perspek&ven betrachten, doch die Aufrechterhaltung der Privatsphäre von Pa&ent wie auch Kandidat ist dagegen abzuwägen. Es ist unerlässlich, dass das Ins&tut Supervisoren daran erinnert, dem Schutz der Vertraulichkeit in ihren Berichten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Supervisoren, die über ihre Supervisanden schreiben, und Kandidaten, die über ihre Pa&enten schreiben, sind angehalten, beim E-Mail-Versand von Dokumenten einen Passwortschutz zu ak&vieren. B: Die Privatsphäre der Paaenten von Kandidaten schützen: Für Kandidaten kann es auch schwierig sein, die Privatsphäre ihrer Pa&enten zu schützen, wenn sie klinisches Material in Seminaren vorstellen. Vor allem in einer frühen Ausbildungsphase ist es für sie unter Umständen schwierig zu erkennen, welche der zahlreichen Details einer Sitzung relevant sind und was anonymisiert oder ausgelassen werden muss. Unerfahrene Analy&ker fühlen sich von dem klinischen Material, mit dem sie zu tun haben, unter Umständen überwäl> und suchen unbewusst nach Entlastung, indem sie mehr erzählen, als gerechqer> ist. Kandidaten, die sich die Schilderung des klinischen Materials ihrer Mit-Auszubildenden anhören, haben möglicherweise ebenfalls Schwierigkeiten, ihre affek&ven Reak&onen zu begrenzen, und brauchen einen vertrauenswürdigen Ort, darüber zu sprechen. Bes&mmte Strategien zum Schutz der Vertraulichkeit können erlernt werden, aber es gibt auch „die unbewussten Strebungen in uns selbst“ 4 , mit denen schwieriger umzugehen ist und die zu Verletzungen der Schweigepflicht führen können, wenn sie nicht auf andere Weise befriedigt werden. Supervisoren sollten es als ihre Aufgabe ansehen, ihren Supervisanden zu helfen, darüber nachzudenken, wie sie ihre Fälle so präsen&eren können, dass sie die Wahrheit der klinischen Situa&on vermiWeln, aber keine iden&fizierenden Details über den Pa&enten preisgeben. C: Unterrichtung der Kandidaten über Vertraulichkeit und Schweigepflicht : Die Bedeutsamkeit der Diskre&on psychoanaly&scher Behandlungen erfordert es, dass den Kandidaten dieses Thema in ihrer Ausbildung schon frühzei&g bewusst gemacht wird, indem sie es als einen Kernpunkt unserer Praxis kennenlernen. 1. Die Ausbildung muss ein Seminar über Vertraulichkeit und Schweigepflicht mit folgenden Zielen enthalten: (a) den Kandidaten dieses Thema schon frühzei&g in der Ausbildung bewusst zu machen; (b) es, wann immer wir über Analysanden sprechen, zu berücksich&gen; (c) Förderung der Diskussion über die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Möglichkeiten, die Vertraulichkeit bei der Vorstellung von klinischem Material zu schützen (Anonymisierung, informierte Einwilligung unter einem psychoanaly&schen Blickwinkel, amalgamiertes Fallmaterial, mul&ple oder anonyme AutorschaU usw.);
4 2018 IPA Report on ConfidenZality 2018, S. 7.
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(d) Förderung der Diskussion über lokale juris&sche und professionelle Regularien mit Beispielen für das Vorgehen in Situa&onen, in denen ein Konflikt mit der psychoanaly&schen Schweigepflicht besteht oder bestehen könnte. 5 2. BeispielhaUe Ar&kel aus Ins&tutslehrplänen: Furlong, A. (1998). Should we or shouldn’t we? Some aspects of confiden&ality of clinical repor&ng and dossier access. Interna'onal Journal of Psychoanalysis, (79): 727-739. Lear, J. (2003). Confiden&ality as a virtue. In C. Levin, A. Furlong & M. K. O’Neil (Eds.), Confiden&ality: Ethical perspec&ves and clinical dilemmas (pp. 4-17). The Analy&c Press. S&mmel, B. (2013) The Conundrum of Confiden&ality, Canadian Journal of Psychoanalysis , 21(1):84-106 Ackerman, S. (2018). (How) can we write about our pa&ents? Journal of the American Psychoanaly'c Associa'on , 66(1): 59-81. Schechter, S. (2024) Ethics Educa&on in Psychoanaly&c Ins&tutes, Psychoanaly'c Inquiry , 44:(2): 178-193. 3. Dem regelbasierten Unterricht ist ein fallbasiertes Lernen vorzuziehen, das mit Schwierigkeiten und Zwickmühlen der Verschwiegenheitspflicht bekannt macht. Diskussionen über fiktionale Fallvignetten können sehr hilfreich sein, um Kandidaten das Nachdenken über die Dilemmata im Zusammenhang mit der Privatsphäre von Patienten auf eine erfahrungsnahe Art und Weise zu erleichtern. (Der Anhang enthält ein Beispiel für eine solche Vignette.) D: Insatutskultur : Machen Sie den Schutz der Vertraulichkeit zum Thema, wann immer Mitglieder oder Kandidaten klinisches Material bei Veranstaltungen der GesellschaU, in Seminaren, Arbeitsgruppen, Supervisionen usw. vorstellen. Das Risiko, die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verletzen, ist in den spontanen Diskussionen im Anschluss an eine geplante Fallvorstellung am höchsten. Es wäre eine Tugend, wenn die Ins&tutskultur dazu ermu>, Mitglieder (freundlich) daran zu erinnern, Daten, anhand deren Pa&enten iden&fiziert werden könnten, auszusparen oder zu anonymisieren. Lehranaly&ker/persönliche Analy&ker müssen die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Kandidaten einander im Wartezimmer ihre Praxen begegnen. Die Privatheit der Beziehung zwischen Kandidaten und persönlichem Analy&ker ist ins&tu&onell zu schützen, und die Kandidatenkohorten sollten ermu> werden, zu disku&eren, wie diskret sie mit der Iden&tät ihrer Analy&ker umgehen wollen. Manche Gruppen finden es unter Umständen hilfreich zu wissen, wo jeder in Behandlung ist, damit über diesen Analy&ker nicht gesprochen wird. Andere haben vielleicht den Eindruck, dass es sich um eine Privatangelegenheit handelt, die privat bleiben sollte. Den Kandidaten sollte es frei stehen, die Iden&tät ihres Analy&kers geheim zu halten, wenn sie es möchten.
5 2018 IPA Report on Confiden9ality, S. 13.
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E: Wissenschagliche Veranstaltungen in Psychoanalyaschen Insatuten: 1. Vortragende sind gehalten, eine Erklärung zur Vertraulichkeit zu verlesen. 2. Organisatoren von Veranstaltungen sollten sich bei Vortragenden nach deren Methode zu erkundigen, die Privatsphäre von Pa&enten in den klinischen Vortragsteilen zu schützen. 3. Die Zuhörer sind daran zu erinnern, dass die häufigsten Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht in der unvorbereiteten, spontanen Diskussion mit dem Publikum erfolgen. 4. Für weitere Informa&onen siehe “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Veranstaltungsplaner“ des Vertraulichkeitskomitees der IPV. Schlussfolgerung: Die Leiterinnen und Leiter psychoanaly&scher Ausbildungsins&tute sind mit Schwierigkeiten bezüglich des Schutzes der Vertraulichkeit in vielen Bereichen konfron&ert. Die Privatsphäre der Kandidaten ist zu schützen, und dennoch müssen wir ihre Psyche kennenlernen, um ihnen dabei helfen zu können, bessere Analy&ker zu werden. Kandidaten müssen ihre klinische Arbeit vorstellen, und dennoch müssen wir das Recht ihrer Pa&enten auf Diskre&on respek&eren. Die Grundsätze der Verschwiegenheitspflicht können im Unterricht vermiWelt werden, aber Verstöße haben oU unbewusste Beweggründe. Dieses Dokument versucht, Möglichkeiten aufzuzeigen, um das Recht von Kandidaten und ihren Pa&enten auf Vertraulichkeit in den verschiedenen Phasen der psychoanaly&schen Ausbildung zu schützen. Unserer Ansicht nach erfordern diese Maßnahmen eine achtsame Haltung, ein Bewusstsein für konkurrierende Bedürfnisse, ins&tu&onelle Strukturen, die die Möglichkeit einer Iden&fizierung von Bewerbern und das Bekanntwerden persönlicher Informa&onen über Mitglieder auf ein Minimum reduzieren, und eine demü&ge Haltung gegenüber unseren eigenen unbewussten Strebungen, Geheimnisse offenzulegen. Für eine umfassende Diskussion der Vertraulichkeit der psychoanalyaschen Praxis verweisen wir auf den 2018 IPA Report on Confidenaality. Report of the IPA Confidenaality Commicee (English).pdf
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Anhang: Die Crux der Sache
Stephanie Schechter © 2017 All Rights Reserved
stephschechter@aol.com
(Reprinted in Stephanie Schechter (2024) Ethics Education in Psychoanalytic Institutes, Psychoanalytic Inquiry, 44:2, 178-193.)
Dr. Jablonski leitet ein klinisches Seminar am BPSI [Boston Psychoanalytic Society and Institute] . Sie weiß, dass einige der Teilnehmer über wenig Erfahrung verfügen, und ist daher nicht überrascht, als sich zur ersten Fallvorstellung niemand freiwillig meldet. Sie beschließt, selbst den Anfang zu machen. Für die Präsentation wählt sie ihre Arbeit mit Ms. Duarte aus, einer Patientin, die sie fasziniert. Ms. Duarte ist 30 Jahre alt, Single und von Beruf Rechtsanwältin. Sie ist außerordentlich intelligent, erfolgreich und attraktiv und hat gute Aussichten, in einer bekannten Bostoner Anwaltskanzlei Partnerin zu werden. Ms. Duarte wuchs in einer wohlhabenden und sehr religiösen venezolanischen Familie auf. Ihre Eltern bestanden darauf, dass sie und ihre Schwestern mehrmals pro Woche zur Kirche gingen und die Beichte ablegten. Ihr Vater war Richter am Obersten Gerichtshof Venezuelas und hatte während der gesamten Ehe zahlreiche Affären. Ms. Duarte kam in die USA, um am New Yorker Barnard College zu studieren. Sie belegte einen Vorkurs für ein Jurastudium und schnitt sehr gut ab. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie keine sexuellen Erfahrungen und begann nun, mit zahlreichen Partnern zu experimentieren. In ihrem zweiten Collegejahr am Barnard lernte sie mehrere Frauen kennen, die für einen Online- Prostitutionsservice arbeiteten, was sie – zu ihrer eigenen Überraschung – sehr neugierig machte. Schließlich meldete sie sich selbst bei dem Online-Service an und hatte mehrere „Dates“ mit Männern, die für den Sex bezahlten. Sie fand diese Erfahrungen sehr aufregend und furchterregend zugleich. Nach einigen Monaten begann sie sich zu sorgen, dass dieses Verhalten womöglich negative Konsequenzen für ihr Leben und ihre berufliche Karriere haben könnte, und stieg aus. Nach Abschluss ihres Jurastudiums zog sie nach Boston und wurde Mitarbeiterin einer angesehenen Kanzlei, wo sie aufgrund ihrer glänzenden beruflichen Leistungen schon bald als „aufsteigender Stern“ galt. Nach einem Meeting, auf dem sie in einem der gegnerischen Anwälte eines ihrer ehemaligen „Dates“ wiederzuerkennen glaubte, hatte sie ihre erste Panikattacke. Sie bekam furchtbare Angst, dass diese Episode ihres Lebens publik werden könnte. Als die Panikattacken immer häufiger auftraten und immer schlimmer wurden, beschloss sie, sich in Psychotherapie zu begeben. Dr. Jablonski findet Ms. Duarte und ihre Geschichte fesselnd und ist überzeugt, dass die Seminarteilnehmer aus ihr vieles über das Unbewusste, über Internalisierung und psychischen Konflikt lernen können – Themen, mit denen sie sich bisher in den Theorieveranstaltungen beschäftigt haben. Ihr sind auch zahlreiche ihrer eigenen Gegenübertragungsreaktionen auf Ms. Duarte bewusst, und sie hat das Gefühl, den Teilnehmern als Vorbild für einen offenen Umgang mit dieser Dynamik dienen zu können, indem sie Gefühle, die in der Behandlung in ihr selbst aktiviert wurden, erläutert.
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Um Ms. Duartes Identität zu anonymisieren, gibt Dr. Jablonski ihr ein Pseudonym und bezeichnet sie als „Immigrantin“, ohne die genau Herkunft anzugeben. Sie erwähnt Barnard mit keinem Wort, sondern sagt lediglich, die Patientin habe eine „renommierte Universität“ besucht. Sie erwähnt nicht, dass der Vater der Patientin am Obersten Gerichtshof tätig war, sagt aber, er sei ein „einflussreicher Richter“ gewesen, weil sie glaubt, dass dies für den intrapsychischen Konflikt der Patientin relevant sei. Sie hält auch deren Berufswahl für klinisch relevant und teilt mit, dass die Patientin Anwältin sei, gibt aber keine weiteren Details preis. Sie beschließt, eine Sitzung vorzustellen, in der Ms. Duarte über ein großes silbernes Kruzifix sprach, das sie an einer Kette um den Hals trägt. Die Patientin war unlängst von einem der Seniorpartner der Kanzlei gebeten worden, auf das Kruzifix zu verzichten, weil es an ihrem Arbeitsplatz unangemessen sei. Ms. Duarte verbringt eine ganze Sitzung damit, über dieses Kruzifix, ein Geschenk ihres Vaters, zu sprechen. Sie erzählt, was es ihr bedeutet und in welchen Konflikt die Aufforderung, es nicht länger zu tragen, sie stürzt. Dr. Jablonski hat den Eindruck, dass ihre Notizen aus dieser Sitzung für die Seminarteilnehmer als hervorragende Lerngelegenheit dienen können. Sie erzählt ihnen, dass jenes Kruzifix eines der ersten Dinge gewesen sei, die ihr an Ms. Duartes aufgefallen seien, als sie sie im Wartezimmer begrüßt habe. Auffällig sei insbesondere gewesen, wie verführerisch das Kreuz in ihrem tiefen Ausschnitt baumelte und ihre Brüste betonte. In der Sitzung, in der sie gemeinsam versucht hatten, die zahlreichen Bedeutungen des Kreuzes zu verstehen, kämpfte Dr. Jablonski mit ihrer Unsicherheit, wie sie Ms. Duarte auf die Art und Weise, wie das Kruzifix zwischen ihren Brüsten hing, ansprechen und wie sie die sexuellen Bedeutungen, die mit diesem Geschenk ihres Vaters verbunden waren, deuten sollte. Sie teilt den Seminarteilnehmern ihren eigenen Denkprozess und ihre inneren Schwierigkeiten, diese Themen in der Sitzung anzusprechen, offen mit – ebenso wie ihre Ängste, von Ms. Duarte wie eine „Richterin“ wahrgenommen zu werden. Die Diskussion im Seminar entwickelt sich außerordentlich gut. Die Gruppe ist aktiv und engagiert und findet den Fall, wie von Dr. Jablonski vorhergesehen, hochinteressant. Die Teilnehmer erkennen an, dass sie einen Fall ausgewählt hat, der viele jener Konzepte illustriert, die sie in ihren Theorieveranstaltungen kennenlernen. Besonders lebhaft verläuft die Diskussion über Dr. Jablonskis Gegenübertragung. Die Kandidaten und Kandidatinnen beenden das Seminar angeregt und mit guten Gefühlen. Dr. Heller, im vierten Jahr ihrer Facharztausbildung in der Psychiatrie, ist ganz besonders aufgeregt. Sie fand ihre Assistenzzeit bislang schwierig, weil wenig anregend. Zu Hause angekommen, erzählt sie ihrem Mann, dass ihre Ausbildung am BPSI sie nun sehr zuversichtlich stimme. Sie erzählt von dem Fall, den Dr. Jablonski vorgestellt hat, und erläutert deren analytische Sichtweise des Materials, in der sie ihr eigenes Verständnis der menschlichen Natur wiedererkennt. Sie sagt zu ihrem Mann, dass sie am BPSI offensichtlich ihre intellektuelle Heimat gefunden habe. Sechs Monate später ist Dr. Heller mit ihrem Mann zu einer Party von dessen Kanzlei eingeladen. Sie werden einer jungen Anwältin vorgestellt. Sofort fällt Dr. Heller ein großes silbernes Kruzifix ins Auge, das zwischen den Brüsten der Anwältin herabhängt.
Überlegen Sie folgende Fragen :
Ist es in dieser Situation zu ethischen Verstößen gekommen? Wurde jemand geschädigt? Wer war in dieser Situation für die Wahrung der Vertraulichkeit verantwortlich?
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Ist ein gewisses Risiko, dass die Identität eines Patienten in Fallvorstellungen offenbar wird, akzeptabel? Wie oft treten solche Risiken Ihrer Meinung nach auf? Wie offen sprechen wir mit unseren Patienten über die Risiken? Wie wägen Sie die Notwendigkeit, klinisch relevante Details über Patienten offenzulegen, gegen den Wunsch ab, das Recht der Patienten auf Vertraulichkeit zu schützen?
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Für IPV-Mitglieder: Überlegungen zur Vertraulichkeit für IPV-Mitglieder Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025
Allgemeine Prinzipien Psychoanaly<sche Sichtweisen der Vertraulichkeit
Für Psychoanaly1ker ist die Wahrung der Vertraulichkeit nicht nur eine Voraussetzung sicherer oder ethischer Arbeitsweise. Vielmehr liegt sie der psychoanaly1schen Methode in einem radikaleren Sinn zugrunde. Ohne Schweigepflicht und Schutz der Vertraulichkeit wäre die Psychoanalyse unmöglich, denn die freie Assozia1on des Analysanden wäre gleichermaßen beeinträch1gt wie das freie Zuhören des Analy1kers. Wie kann eine Analysandin alles sagen, was ihr in den Sinn kommt, wenn sie das Gefühl hat, dass ihr Analy1ker ihre in1msten Gedanken anderen gegenüber preisgeben wird? Die IPV erklärt Schweigepflicht und Vertraulichkeit in ihrem Ethikkodex ausdrücklich zu „eine[r] der Grundlagen der psychoanaly1schen Praxis“ (IPA, 2015, Teil III, Absatz 3a). Die Frage der Vertraulichkeit bringt spezifische Implika1onen mit sich, die eine eigene Diskussion verdienen, wenn Psychoanaly1ker Telekommunika1onsmi7el einschließlich Fernanalyse und Fernsupervision benutzen, um mit Pa1enten und Kollegen zu kommunizieren. 6 Vertraulichkeit als eine ethische und technische Grundlage der Psychoanalyse Für Analy1ker besteht die Herausforderung darin, dass unser Untersuchungsgegenstand, das Unbewusste, ebenso Teil unseres eigenen wie auch des Seins unserer Pa1enten ist und in beiden Beteiligten mit gleich hoher Wahrscheinlichkeit spontan zutage treten kann. Unser Wunsch, unsere Pa1enten zu schützen, kann durch eigene unbewusste Strebungen untergraben werden. Die Verantwortung des Analy<kers für den Rahmen / das SeSng Auch wenn unbewusste Impulse und Gefühle in beiden Beteiligten der analy1schen Begegnung geweckt werden, bleibt eine wich1ge ethische Asymmetrie bestehen: Der Analy1ker ist dafür verantwortlich, die Autonomie und Getrenntheit des Pa1enten zu respek1eren. Er wird den Einfluss, den seine Person und das Segng auf den Analysanden, auf die Behandlung und auf die Reak1onen des Pa1enten ausüben, unter Umständen nie vollumfänglich kennen; dennoch muss er dessen Erfahrungen bei seiner Arbeit immer eingedenk sein.
6 Siehe “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit in der Fernbehandlung”
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Die Möglichkeit unlösbarer Konflikte zwischen konkurrierenden Bedürfnissen oder Sichtweisen Das Recht des Pa1enten, sich auf die Schweigepflicht des Analy1kers verlassen zu können, kann mit der ethischen und wissenschaNlichen Verantwortung des Analy1kers, anonymisiertes Material in der Supervision, in der Lehre und in Publika1onen mit Kollegen zu disku1eren, in Konflikt geraten. Mit diesem Konflikt ist jeder Analy1ker konfron1ert, und jeder muss sich damit auseinandersetzen. SCHUTZ DER PATIENTEN BEI VERWENDUNG VON KLINISCHEM MATERIAL IN DER LEHRE, IN VORTRÄGEN, IN VERÖFFENTLICHUNGEN UND IN DER FORSCHUNG 7 Reduzierung potenzieller und erlebter Schädigung von Pa<enten durch die wissenschacliche, behandlungstechnische und ethische Notwendigkeit der professionellen Diskussion klinischen Materials Kandidaten stellen ihre Analysepa1enten regelmäßig in Seminaren, in Supervisionen sowie in schriNlichen Kolloquiumsberichten vor. Analy1ker haben oN den Wunsch, in der Lehre oder auf Konferenzen, in Intervisionsgruppen oder in Beiträgen, die sie veröffentlichen wollen, Fallmaterial vorzustellen. Die Forschung rekurriert häufig auf spezifisches klinisches Material aus der analy1schen Arbeit. In all diesen und vielen anderen Fällen aber ist das Recht des Pa1enten auf Vertraulichkeit unweigerlich gefährdet. Analy1ker müssen sich darüber im Klaren sein, dass Fallmaterial, ganz gleich ob in mündlicher oder in schriNlicher Form, ein potenziell unbegrenztes Publikum findet, sobald es vorgestellt worden ist; dies gilt insbesondere, wenn es im Internet zugänglich ist. Auch wenn man das Iden1fizierungsrisiko für gering erachten mag, wirN es immer das entscheidende Problem auf, dass wir uns nicht allein um die Realität eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht sorgen müssen, sondern auch die Möglichkeit einer empfundenen Wahrnehmung eines solchen Verstoßes in Betracht zu ziehen haben. Das Problem der „informierten Einwilligung“ [“informed consent”] Weder dem Analysanden noch dem Analy1ker können all die unbewussten Mo1ve bewusst sein, die der Bi7e, klinisches Material veröffentlich zu dürfen, und der Einwilligung zugrunde liegen; und keiner der Beteiligten kann die künNigen, unter dem Einfluss der Nachträglichkeit wirkenden Einflüsse einer solchen Entscheidung vorhersehen. Daher ist der „informierten Einwilligung“ in der Psychoanalyse aufgrund der stets nur zum Teil absehbaren Übertragung und Gegenübertragung eine ethische Unsicherheit inhärent. Wir wissen, dass Pa1enten unter Umständen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung von Fallmaterial geben und dennoch das Gefühl haben, dass der Analy1ker einen Vertrauensbruch begangen hat. Für ihre Behandlung kann dies gravierende Konsequenzen haben.
7 Siehe auch “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit in Fachzeitschri<enpublikaZonen” sowie “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Veranstaltungsplaner” und “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Leiter und Leiterinnen psychoanalyZscher InsZtute”.
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Die Anonymisierung klinischen Materials Eine klassische Alterna1ve zur Einwilligung nach Aunlärung ist die Anonymisierung klinischen Materials. Doch auch hier ergeben sich Probleme, denn es ist keineswegs einfach, die rich1ge Balance zwischen Anonymisierung und Respek1erung der klinischen Realität zu finden. Selbst wenn das Recht der Pa1enten auf Vertraulichkeit respek1ert wird, so dass sie in Publika1onen für andere nicht iden1fizierbar sind, kann es für ihren Blick auf den Analy1ker, auf sich selbst und auf die Behandlung – ganz gleich, ob diese bereits abgeschlossen ist oder nicht – schwerwiegende Folgen haben, wenn sie sich selbst in veröffentlichtem Material wiedererkennen. Aufforderungen zum Verstoß gegen die Schweigepflicht durch Drike Aufforderungen von außerhalb der Profession, die Schweigepflicht zu verletzen, werden in drei möglichen Formen an Psychoanaly1ker gestellt: in Form der Aufforderung, Behandlungsmaterial gegenüber einer Partei offenzulegen, die ein finanzielles Interesse an der Behandlung hat (Versicherungen, Behörden, Eltern); in Form einer juris1schen Anordnung (durch ein Gericht o.ä.), dass ein Analy1ker als Zeuge aussagt oder Behandlungsno1zen vorlegt; in Form des Erfordernisses, ohne eine spezifische juris1sche Anordnung Behörden Mi7eilung über Verbrechen oder über eine Schadenszufügung oder ein Risiko der Selbst- oder Fremdverletzung, z.B. von Minderjährigen, zu machen. Die aktuellen Empfehlungen des Ethik-Komitees plädieren für ein sogenanntes „Ermessensprivileg“, das heißt, dass die Entscheidung, durch wen, wie und warum einem Ersuchen um den Bruch der Schweigepflicht nachzukommen ist, in erster Linie dem jeweiligen Analy1ker selbst, seiner klinischen Entscheidung und seiner ethischen Beurteilung der Situa1on obliegt. Dieser Entscheidung kann der bestmögliche Schutz der Integrität der Behandlung und des Pa1enten zugrunde gelegt werden. Was die Behandlung von Minderjährigen betriq, so ist die Pflicht zur Berichtersta7ung verbindlich und daher zu respek1eren. Darüber hinaus sind u.U. weitere Faktoren zu berücksich1gen: Bei Bedenken wegen einer glaubwürdigen Androhung ernsthaNer Selbst- oder Fremdverletzung oder eines Suizids ist ein Verstoß gegen die Schweigepflicht u.U. erforderlich. EINSICHTNAHME VON PATIENTEN IN AKTEN, EINSCHLIEßLICH BEHANDLUNGSNOTIZEN Was das Recht von Pa1enten betriq, Informa1onen, die ein Psychoanaly1ker über sie besitzt, einzusehen, so gibt es interna1onal bei je unterschiedlicher Rechtslage bemerkenswert unterschiedliche Verfahrensweisen. Dabei zeichnet sich ein allgemeiner Trend ab, die Unterscheidung zwischen formalen, medizinischen Akten (die dem Pa1enten auf seine Bi7e hin zugänglich zu machen sind) und „Behandlungsno1zen“, die Analy1ker sich machen, weil sie ihnen
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das Nachdenken über einen Fall erleichtern (und die persönliches Eigentum des Analy1kers sind), aufzuheben.
Einige hilfreiche Anregungen, die Psychoanaly1ker im Hinterkopf behalten sollten:
● Aufrechterhaltung akzeptabler Standards der Ausewahrung von Aufzeichnungen und Akten; ● Wenn Pa1enten um Informa1onen auf Grundlage Ihrer Behandlungsno1zen bi7en, geben Sie Ihnen eine Zusammenfassung; ● Stellen Sie sicher, dass Behandlungsno1zen keinerlei persönliche Informa1onen enthalten, die eine Iden1fizierung ermöglichen, beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum u.ä. ● Sorgen Sie für sichere Ausewahrung der Akten für die Dauer der vorgeschriebenen Ausewahrungszeit und für eine sichere Vernichtung der Unterlagen nach Ablauf dieser Frist. Für eine umfassende Erläuterung zum Schutz der Vertraulichkeit in der psychoanaly<schen Praxis siehe den 2018 Report on Confiden<ality. Report of the IPA Confiden<ality Commikee (English).pdf
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Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit bei der Veröffentlichung in Fachzeitschrigen Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025 Die Veröffentlichung von klinischem Material ist unverzichtbar Dass es Psychoanaly&kern möglich sein muss, klinisches Material vorzustellen und zu veröffentlichen, ist eine weit verbreitete Überzeugung. Auszubildende lernen, indem sie ihre Arbeit in Fallseminaren vorstellen, und profi&eren von den Reak&onen anderer. Ins&tutsmitglieder müssen gemeinsam über Fallvorstellungen nachdenken können, die auUauchende Erkenntnisse der psychoanaly&schen Praxis beleuchten. Darüber hinaus stützen sich alle Analy&ker auf klinische Berichte in Büchern und FachzeitschriUenar&keln, um ihren Blick auf die analy&sche Arbeit zu weiten. Das Verfassen psychoanaly&scher Arbeiten ermöglicht es den Autoren, untereinander und mit einer breiteren LeserschaU ins Gespräch zu kommen und ihre Erkenntnisse über die analy&sche Arbeit zu ver&efen. Und natürlich profi&ert jede einzelne Analyse von der Fähigkeit des Analy&kers, im umsich&gen Erfahrungsaustausch mit vertrauenswürdigen Kollegen das Gesamtbild in den Blick zu nehmen. Die Veröffentlichung von klinischem Material ist auch ein komplexes Unterfangen Analy&ker sind in besonderem Maß eingestellt auf das unbewusste Seelenleben, das während der analy&schen Behandlung sowohl in ihnen selbst als auch im Pa&enten in einer sich wechselsei&g ak&vierenden, ineinander verflochtenen Spirale stark mobilisiert wird. Fallvorstellungen können weder erschöpfend noch frei von unbekannten unbewussten Strebungen seitens des Autors sein. Zudem ist klinisches Material, das zum Gegenstand einer Fallvorstellung wird, zu einem gewissen Grad immer eine vom Analy&ker verfer>e Konstruk&on. Diese Überlegungen unterstreichen, dass der Austausch mit Peers oder Supervisoren über klinisches Material zwar eine professionelle Notwendigkeit ist, uns aber jederzeit wissenschaUliche Demut verlangt. Wir können schlicht und einfach nicht alles wissen, was wir unbewusst kommunizieren, wenn wir über unsere Analysanden schreiben oder sie anderen mündlich vorstellen. Wir können uns nicht auf unsere wissenschaUliche Akkuratesse verlassen, und wir können nicht voraussehen, wie unsere Pa&enten auf unsere Texte womöglich reagieren werden. Ebenso wenig sind wir in der Lage, zuverlässig vorherzusagen, wie sich die Entdeckung, dass ihr Analy&ker über sie geschrieben hat – sei es mit erteilter Genehmigung oder nicht –, unmiWelbar oder langfris&g auf Pa&enten auswirken wird. In der IPV ist eine Vielfalt theore&scher Schulen vertreten – mit jeweils eigenem Verständnis dieser komplexen Situa&on, mit eigenen Behandlungstechniken und entsprechender Ethik. Das bedeutet auch, dass die Komplexität der Übertragungs-Gegenübertragungsdynamik in einer analy&schen Behandlung durch zahlreiche Linsen betrachtet werden kann. Auf der Grundlage dieser komplexen, divergierenden Modelle unbewusster Prozesse haben wir den Schluss gezogen, dass es kein universales, fehlersicheres Verfahren gibt, das all den theore&schen Modellen der Psychoanalyse Genüge tut und als op&male Möglichkeit empfohlen werden kann, um Analysanden im kollegialen Austausch über Fallmaterial zu schützen. Unsere ethische Verantwortung für den Schutz unserer Pa&enten und ihrer Behandlung reicht über die gesetzlichen Verpflichtungen im engen Sinn hinaus. Selbst wenn die Anonymität von Pa&enten gewahrt bleibt, so dass sie für andere nicht erkennbar sind, besteht die Gefahr, dass sie sich selbst wiedererkennen
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und diese Entdeckung besorgniserregende Folgen für ihren Blick auf den Analy&ker, auf sich selbst und die – laufende oder bereits abgeschlossene – Behandlung mit sich bringt. Wir müssen gezwungenermaßen den Schluss ziehen, dass unsere ethische Verantwortung eine paradoxe ist: Wir tragen die Verantwortung dafür, unsere Pa&enten vor dem Einfluss zu bewahren, den unser kollegialer Austausch über ihr Fallmaterial auf sie ausüben könnte, obwohl wir diesen Einfluss weder vollständig vorhersehen noch kontrollieren können. Dabei können wir nicht einmal wissen, welche Aspekte unserer Wahrnehmung womöglich entgangen sind. Unsere ethischen Pflichten sind geteilt zwischen der Anerkennung, dass die Vorstellung und Diskussion von klinischem Material Bestandteil der Ausbildung und der Weiterentwicklung unserer Arbeit sind, und der Anerkennung, dass ebendies unsere Schweigepflicht zu verletzen droht. Das Problem der digitalen Erfassung Die Komplexität der Veröffentlichung von Fallberichten wird durch die allgegenwär&ge digitale Erfassung eines Großteils aller Publika&onen zusätzlich erhöht. Pa&enten können unsere Ar&kel selbst in entlegenen FachzeitschriUen auffinden. Jeder, der heutzutage Fallmaterial publiziert, muss davon ausgehen, dass seine Pa&enten seine Worte lesen werden, denn dies ist tatsächlich jedem möglich. Die Veröffentlichung von Fallmaterial auf den Webseiten von psychoanaly&schen e-Journals gibt besonderen Anlass zur Besorgnis. Zunehmend werden e-Versionen von Ar&keln gleichzei&g mit dem Erscheinen der Print-Ausgaben oder eine Weile später zugänglich. Schutz und Kontrolle dieses Materials sind oU in besorgniserregendem Maß unzulänglich, und dies angesichts einer globalen, an Zahl unbegrenzten potenziellen LeserschaU. Darüber hinaus posten manche FachzeitschriUen eingereichte Ar&kel online, bevor überhaupt die Möglichkeit gegeben ist, die Anonymität von Pa&enten sicherzustellen. Auch dies ist besorgniserregend, denn diese Ar&kel haben eine globale, unbegrenzte LeserschaU. WissenschaUliche Veranstaltungen werden häufig online angekündigt, was das Risiko erhöht, dass Pa&enten sich in den Falldarstellungen wiederfinden. Die Administratoren von E-Journals und Webseiten müssen sich ihrer ethischen Verantwortung bewusst sein, um die Anonymität ihrer Pa&enten zu schützen. Probleme mit der Anonymisierung von Fallmaterial; Probleme mit der informierten Einwilligung (Informed Consent) Eine Umfrage unter FachzeitschriUenherausgebern ergab, dass die Befragten über die Handhabung von Fallmaterial geteilter Meinung waren. Einige der Umfrageteilnehmer betrachteten die Einwilligung als heikles Thema und verwiesen auf nach Möglichkeit zu vermeidende unlösbare und unbekannte Konsequenzen für den Pa&enten. Sie hielten die informierte Einwilligung aufgrund unserer Unfähigkeit für unethisch, die Reak&onen eines Pa&enten auf die Weitergabe von Informa&onen umfänglich zu erfassen oder zutreffend vorherzusehen; zugleich verwiesen sie auf das Risiko eines unter dem Einfluss der Nachträglichkeit auUauchenden Verständnisses, das zum Zeitpunkt der Einholung der Einwilligung nicht absehbar war. Mit Blick auf die unbekannten Auswirkungen der Übertragungsdynamik bezweifelten sie,
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