2025 Confidentiality Guide (German)

Für IPV-Mitglieder: Überlegungen zur Vertraulichkeit für IPV-Mitglieder Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025

Allgemeine Prinzipien Psychoanaly<sche Sichtweisen der Vertraulichkeit

Für Psychoanaly1ker ist die Wahrung der Vertraulichkeit nicht nur eine Voraussetzung sicherer oder ethischer Arbeitsweise. Vielmehr liegt sie der psychoanaly1schen Methode in einem radikaleren Sinn zugrunde. Ohne Schweigepflicht und Schutz der Vertraulichkeit wäre die Psychoanalyse unmöglich, denn die freie Assozia1on des Analysanden wäre gleichermaßen beeinträch1gt wie das freie Zuhören des Analy1kers. Wie kann eine Analysandin alles sagen, was ihr in den Sinn kommt, wenn sie das Gefühl hat, dass ihr Analy1ker ihre in1msten Gedanken anderen gegenüber preisgeben wird? Die IPV erklärt Schweigepflicht und Vertraulichkeit in ihrem Ethikkodex ausdrücklich zu „eine[r] der Grundlagen der psychoanaly1schen Praxis“ (IPA, 2015, Teil III, Absatz 3a). Die Frage der Vertraulichkeit bringt spezifische Implika1onen mit sich, die eine eigene Diskussion verdienen, wenn Psychoanaly1ker Telekommunika1onsmi7el einschließlich Fernanalyse und Fernsupervision benutzen, um mit Pa1enten und Kollegen zu kommunizieren. 6 Vertraulichkeit als eine ethische und technische Grundlage der Psychoanalyse Für Analy1ker besteht die Herausforderung darin, dass unser Untersuchungsgegenstand, das Unbewusste, ebenso Teil unseres eigenen wie auch des Seins unserer Pa1enten ist und in beiden Beteiligten mit gleich hoher Wahrscheinlichkeit spontan zutage treten kann. Unser Wunsch, unsere Pa1enten zu schützen, kann durch eigene unbewusste Strebungen untergraben werden. Die Verantwortung des Analy<kers für den Rahmen / das SeSng Auch wenn unbewusste Impulse und Gefühle in beiden Beteiligten der analy1schen Begegnung geweckt werden, bleibt eine wich1ge ethische Asymmetrie bestehen: Der Analy1ker ist dafür verantwortlich, die Autonomie und Getrenntheit des Pa1enten zu respek1eren. Er wird den Einfluss, den seine Person und das Segng auf den Analysanden, auf die Behandlung und auf die Reak1onen des Pa1enten ausüben, unter Umständen nie vollumfänglich kennen; dennoch muss er dessen Erfahrungen bei seiner Arbeit immer eingedenk sein.

6 Siehe “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit in der Fernbehandlung”

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