2025 Confidentiality Guide (German)

Die Möglichkeit unlösbarer Konflikte zwischen konkurrierenden Bedürfnissen oder Sichtweisen Das Recht des Pa1enten, sich auf die Schweigepflicht des Analy1kers verlassen zu können, kann mit der ethischen und wissenschaNlichen Verantwortung des Analy1kers, anonymisiertes Material in der Supervision, in der Lehre und in Publika1onen mit Kollegen zu disku1eren, in Konflikt geraten. Mit diesem Konflikt ist jeder Analy1ker konfron1ert, und jeder muss sich damit auseinandersetzen. SCHUTZ DER PATIENTEN BEI VERWENDUNG VON KLINISCHEM MATERIAL IN DER LEHRE, IN VORTRÄGEN, IN VERÖFFENTLICHUNGEN UND IN DER FORSCHUNG 7 Reduzierung potenzieller und erlebter Schädigung von Pa<enten durch die wissenschacliche, behandlungstechnische und ethische Notwendigkeit der professionellen Diskussion klinischen Materials Kandidaten stellen ihre Analysepa1enten regelmäßig in Seminaren, in Supervisionen sowie in schriNlichen Kolloquiumsberichten vor. Analy1ker haben oN den Wunsch, in der Lehre oder auf Konferenzen, in Intervisionsgruppen oder in Beiträgen, die sie veröffentlichen wollen, Fallmaterial vorzustellen. Die Forschung rekurriert häufig auf spezifisches klinisches Material aus der analy1schen Arbeit. In all diesen und vielen anderen Fällen aber ist das Recht des Pa1enten auf Vertraulichkeit unweigerlich gefährdet. Analy1ker müssen sich darüber im Klaren sein, dass Fallmaterial, ganz gleich ob in mündlicher oder in schriNlicher Form, ein potenziell unbegrenztes Publikum findet, sobald es vorgestellt worden ist; dies gilt insbesondere, wenn es im Internet zugänglich ist. Auch wenn man das Iden1fizierungsrisiko für gering erachten mag, wirN es immer das entscheidende Problem auf, dass wir uns nicht allein um die Realität eines Verstoßes gegen die Schweigepflicht sorgen müssen, sondern auch die Möglichkeit einer empfundenen Wahrnehmung eines solchen Verstoßes in Betracht zu ziehen haben. Das Problem der „informierten Einwilligung“ [“informed consent”] Weder dem Analysanden noch dem Analy1ker können all die unbewussten Mo1ve bewusst sein, die der Bi7e, klinisches Material veröffentlich zu dürfen, und der Einwilligung zugrunde liegen; und keiner der Beteiligten kann die künNigen, unter dem Einfluss der Nachträglichkeit wirkenden Einflüsse einer solchen Entscheidung vorhersehen. Daher ist der „informierten Einwilligung“ in der Psychoanalyse aufgrund der stets nur zum Teil absehbaren Übertragung und Gegenübertragung eine ethische Unsicherheit inhärent. Wir wissen, dass Pa1enten unter Umständen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung von Fallmaterial geben und dennoch das Gefühl haben, dass der Analy1ker einen Vertrauensbruch begangen hat. Für ihre Behandlung kann dies gravierende Konsequenzen haben.

7 Siehe auch “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit in Fachzeitschri<enpublikaZonen” sowie “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Veranstaltungsplaner” und “Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Leiter und Leiterinnen psychoanalyZscher InsZtute”.

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