2025 Confidentiality Guide (German)

dass eine informierte Einwilligung überhaupt möglich sei. Kann sich eine Pa&en&n wirklich frei fühlen, zu ihrem Analy&ker „nein“ zu sagen? In den meisten anderen Berufen bereitet das ethische Erfordernis der Einwilligung nach erfolgter Au}lärung keine Schwierigkeiten, doch in der Psychoanalyse verhält es sich ganz anders. Der Gegenstand der analy&schen Untersuchung, das Unbewusste, wird im Übertragungsfeld zu einem erheblichen Komplika&onsfaktor. Weder Analysand noch Analy&ker können sich auf der Stelle all der unbewussten Mo&ve bewusst sein, die eine Einwilligung in die Weitergabe von Fallmaterial begüns&gen, und keiner von ihnen kann die künUigen, unter Einwirkung der Nachträglichkeit zustande kommenden Folgen einer solchen Entscheidung voraussehen. Es wurden Fälle von Pa&enten dokumen&ert, die trotz ihrer Einwilligung in die Veröffentlichung von klinischem Material das Gefühl haWen, dass ihr Analy&ker einen Vertrauensbruch begangen haWe. Diese Analy&ker zogen den Schluss, dass der informierten Einwilligung in der Psychoanalyse eine ethische Unsicherheit innewohnt, weil Übertragung und Gegenübertragung immer nur par&ell bekannt sein können. Die Umfrageteilnehmer, die sich gegen die informierte Einwilligung der Pa&enten aussprachen, plädieren für eine Anonymisierung des zu publizierenden Materials als bestmögliche Schutzmaßnahme. Einigen gelingt dies durch Verkürzung des Materials auf eine kleine VigneWe oder indem sie mehrere Pa&enten zusammengruppieren, um ein breiteres Bild von einem klinischen Problem zu vermiWeln. Freilich droht diese Anonymisierung die wissenschaUliche Validität von Fallberichten zu beeinträch&gen, da wir uns zu Recht fragen, wie exakt eine Fallvorstellung die analy&sche Erfahrung widerspiegelt, wenn wich&ge Aspekte aus der Lebensgeschichte eines Pa&enten, zentrale Ereignisse und kultureller Hintergrund bis zur Unkenntlichkeit verändert wurden. Andere Teilnehmer der Umfrage bestä&gten die Notwendigkeit, die Einwilligung der Pa&enten einzuholen und ihre Gefühle bezüglich einer Vorstellung ihrer Behandlung durchzuarbeiten. Manche von ihnen empfahlen, den Pa&enten das für eine Publika&on vorgesehene Material zusätzlich zu lesen zu geben und es von ihnen autorisieren zu lassen. Diese Analy&ker sind überzeugt, dass das interak&ve Engagement, das durch die BiWe um Einwilligung angeregt wird, die gebotene op&male ethische Maßnahme sei. Sie behaupten, dass die Berücksich&gung der Sichtweise des Pa&enten sowohl therapeu&sch von Nutzen sei als auch der wissenschaUlichen Präzision zugutekomme. Viele dieser Analy&ker weisen darauf hin, dass durch elaborierte Anonymisierung des Materials die Nuancen der klinischen Begegnung verloren gehen. Verluste gibt es freilich auch dann, wenn Pa&enten an der Beschreibung des Fallmaterials beteiligt werden. Die Vertreter des ersten Lagers zweifeln nicht nur an der Nützlichkeit einer Beteiligung des Pa&enten am Schreibprozess, sondern halten ein solches Verhalten auch für unethisch. Mit Blick auf den eigenen Pa&enten als Leser über eine Behandlung zu schreiben schränkt den Analy&ker in seiner Fähigkeit ein, die unbewussten Dimensionen der Behandlung einzubeziehen – es gibt keinerlei Möglichkeit, dies zu tun, ohne das Risiko, den Pa&enten zu verstören. Infolgedessen greiU alles, was unter diesen Umständen über eine Behandlung geschrieben wird, unweigerlich zu kurz. Diese Analy&ker versuchen staWdessen, Behandlungen so ausführlich wie irgend möglich zu schildern, das Material aber so stark zu anonymisieren, dass nicht einmal die Pa&enten selbst es wiedererkennen können. Das weitere Vorgehen Der unlösbare Konflikt, den unsere Umfrage unter FachzeitschriUenherausgebern bezüglich der bestmöglichen Veröffentlichung klinischen Materials zutage treten lässt, vermiWelt auch einen Eindruck von der Bandbreite der Sichtweisen dieses Problems und macht deutlich, dass jede FachzeitschriU und womöglich jeder Autor, jede Autorin eine situa&onsspezifische Lösung finden muss.

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