2025 Confidentiality Guide (German)

Weil wir uns, wie sich zeigt, bes&mmter ethischer Entscheidungen nicht sicher sein können und es bezüglich des Umgangs mit der Veröffentlichung von klinischem Material widersprüchliche Meinungen gibt, sehen wir uns nicht in der Lage, auf die Frage, wie Fallmaterial publiziert werden könne, eine eindeu&ge, allgemeingül&ge Antwort zu geben. StaWdessen ist es uns wich&g, die Risiken und Bedenken aufzuzeigen und allgemeine Leitlinien anzubieten, die der weiteren Sorge um Schweigepflicht und Schutz der Vertraulichkeit zuträglich sind. getragenes Verständnis der Schweigepflicht zu fördern, das dem Schutz der Privatsphäre und Würde des Pa&enten an jedem Punkt der Entwicklung, MiWeilung und Präsenta&on von klinischem Material höchste Bedeutung einräumt. Empfehlungen Unser Ziel ist es, ein von einer „VerantwortungsgemeinschaU“ 8 1. FachzeitschriUen können entscheiden, welches Verfahren sie priorisieren, z.B. eine Unkenntlichmachung oder Anonymisierung des Materials oder seine Anonymisierung mit Einwilligung des Pa&enten. In diesen Fällen sollte der Prozess der Einreichung eines Beitrags zur Veröffentlichung eine klare Stellungnahme der FachzeitschriU über ihren Umgang mit klinischen Arbeiten vorsehen sowie einen entsprechenden Hinweis, wie Autoren den Erwartungen der FachzeitschriU gerecht werden können. Wir verweisen unsere Leser auf die Editorials von Frances Grier vom Interna'onal Journal of Psychoanalysis ( hOps://pep- web.org/search?preview=IJP.104.0981A&q=editorial%20%20grier) und von Lucy Lafarge von The PsychoanalyKc Quarterly ( hOps://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00332828.2024.2316219). Diese Editorials geben zwei unterschiedliche Antworten auf die Frage, wie die Publika&on von Fallmaterial am besten zu handhaben ist. Wir hoffen, dass sie anderen FachzeitschriUen, die sich zur Frage des Umgangs mit vertraulichem klinischem Material posi&onieren wollen, als Beispiele dienen werden. 2. Die Verantwortung für die kri&sche Prüfung klinischen Materials sollte unmissverständlich einem bes&mmten Mitglied des Herausgeberteams übertragen werden. Diesem Mitglied muss klar sein, dass es verpflichtet ist, mögliche Risiken in Erwägung zu ziehen, die in klinischen VigneWen enthalten sein können, und jeden Beitrag während des Prozesses der Einreichung im Blick zu behalten, damit angemessene Vorsichtsmaßnahmen gewährleistet bleiben. 3. Sobald ein Beitrag angenommen wurde, ist in einem direkten Gespräch zwischen dem Herausgeberteam und der Verfasserin / dem Verfasser sicherzustellen, dass das klinische Material mit der erforderlichen Umsicht vorgestellt wurde. Einer Faustregel zufolge sollte der Autor alles, was er über eine Pa&en&n schreibt, idealerweise zuvor schon direkt zur Pa&en&n gesagt hat. Eine weitere Faustregel ist die Empfehlung des Gedankenexperiments, den Beitrag durch die Augen der Pa&en&n zu lesen und dabei zu versuchen, sich vorzustellen, wie sie sich fühlen würde, sollte sie sich in dem Beitrag selbst wiedererkennen. 4. Erforderlich ist ein Überprüfungssystem, um sicherzustellen, dass Fallmaterial angemessen behandelt wurde. Es ist hilfreich, den Verfasser zu biWen, ein Formular auszufüllen, in dem er angibt, wie er die Frage der Vertraulichkeit und des Schutzes der Pa&en&n gehandhabt hat. Das Formular hält ihn dazu an, sich mit einer Reihe möglicher Entscheidungen auseinanderzusetzen. Anhang A enthält den Überprüfungsprozess, der beim Interna'onal Journal of Psychoanalysis durchgeführt wird. Wir hoffen, dass auch dieser Fragebogen anderen FachzeitschriUen als Modell dienen kann.

8 Glaser J.W. (2002). The community of concern: an ethical discernment process should include and empower all people relevant to the decision. Health Prog. Mar-Apr 83 (2) 17-20, ziZert im Bericht der IPV über den Schutz der Vertraulichkeit, 2018, S. 12.

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