Anhang C: Leitlinien zur Patientenanonymisierung
(Verwendet mit Genehmigung durch The Psychoanalytic Quarterly)
Die Veröffentlichung klinischen Materials durch Psychoanalytiker und Psychotherapeuten ist für die Weiterentwicklung der Erkenntnisse in der Psychoanalyse und dem breiteren Feld der psychischen Gesundheitsversorgung sowie für die Entwicklung und Aufrechterhaltung hoher Standards der Patientenversorgung unverzichtbar. Die Privatsphäre der Patienten ist dabei so zu schützen, dass diese in vollem Vertrauen auf Diskretion frei sprechen und handeln können. Ethische und juristische Aspekte erfordern den Schutz der Anonymität von Patienten in Fallberichten und anderen Mitteilungen. Autoren, deren Beiträge Schilderungen der klinischen Arbeit enthalten, haben alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass Personen, über die sie schreiben, von Dritten nicht wiedererkannt werden können; sie haben die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten sich selbst wiedererkennen, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich diese Fachzeitschrift Leitlinien gesetzt, die von allen Autoren zu befolgen sind. Sie sind bei der Online-Einreichung eines Beitrags und während des gesamten Reviewprozesses zu berücksichtigen. Diese Leitlinien stehen im Einklang mit den geltenden Standards unserer Berufe. Besondere Sorgfalt ist bei Berichten über Kinder und Jugendliche zu beachten. Es gibt keinerlei Ausnahmen. Diese Vorgaben sollen nicht verhindern, dass Artikel rubrikübergreifende oder andere, ähnliche Themen erforschen. Obwohl die Einwilligung nicht länger zwingend vorgeschrieben ist, rät The Quarterly Autoren, die Einwilligung ihrer Patienten zur Veröffentlichung ihres anonymisierten klinischen Materials einzuholen. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, mit Autoren über diese Maßnahme zu sprechen.
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