● Sprechen Sie mit den Vortragenden über die Risiken der informierten Einwilligung Wenngleich die informierte Einwilligung immer durch Übertragungsimplikationen verkompliziert wird, ist die Vorstellung von Behandlungsmaterial juristisch je nach Gesetzeslage u.U. nur sicher, wenn eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Die Rechtssicherheit kann uns aber unserer ethischen Verantwortung für Patienten und Behandlungen nicht gänzlich entheben. Ist die Einwilligung nach Aufklärung eine Option, so sollte der vortragende Analytiker über den möglichen Einfluss dieser Einwilligung auf eine laufende oder bereits abgeschlossene Behandlung nachdenken, und zwar nach Möglichkeit in Konsultation mit Kollegen. ● Bitten Sie jeden vortragenden Analytiker um eine kurze Stellungnahme, in der er seine Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit in seinem ethischen Bezugsrahmen darlegt. (Anhang A enthält ein mögliches Formular, das Vortragende ausfüllen können.) ● Sorgen Sie dafür, dass die Vorsitzenden erklären, dass nicht-autorisierte Audio- und Videoaufzeichnungen von Vorträgen, die klinisches Material enthalten, untersagt sind. Die Zuhörer sind auch anzuhalten, ihre Smartphones auszuschalten, um das Risiko versehentlicher Aufzeichnungen zu minimieren. ● Die Vorstellung klinischen Materials von Kandidaten oder Berufskollegen ist nicht zu erlauben. Kandidaten sind besonders verwundbar, wenn ihre Analytiker in mündlicher oder schriftlicher Form über ihre persönlichen Analysen berichten, weil das Risiko besteht, dass sie selbst oder jemand aus ihrem beruflichen oder sozialen Umfeld sie identifiziert. Zu den möglichen Konsequenzen zählen die Untergrabung der Identifizierung des Kandidaten mit der Psychoanalyse als künftigem Beruf und sogar die Beeinträchtigung seiner Möglichkeit, die Psychoanalyse als Beruf anzustreben, wenn diejenigen, die das Material hören, es zum Beispiel als Hinweis auf ein gravierendes Behandlungsproblem verstehen. Fallvorstellungen über die Analyse von Kandidaten können daher an eine Analyse mit Berichterstattung [reporting analysis] unter anderem Namen grenzen. Entsprechende Überlegungen gelten für die Analyse von Berufskollegen. SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR VORTRAGENDE ● Erklären Sie zu Beginn Ihres Vortrags, dass Sie zum Schutz der Privatsphäre des Patienten Details aus der Behandlung ausgelassen und/oder anonymisiert haben. ● Beschränken Sie biographische Angaben zum Patienten auf ein Minimum. Vortragende sind aufzufordern, nicht mehr Angaben zu machen als notwendig sind, um ihre Überlegungen zu illustrieren. In kleineren Veranstaltungen, auf denen jeder jeden kennt, kann dies ausreichen und ist zweifellos empfehlenswert. In Fällen, in denen Patienten anhand der relevanten Aspekte womöglich identifiziert werden könnten, muss das Material überprüft werden, und zwar vorzugsweise zusammen mit Kollegen. ● Anonymisieren Sie klinisches Material. Dies hat in sämtlichen Fallvorstellungen so gründlich zu geschehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten identifiziert werden, auf ein Minimum reduziert ist. Das in Anhang A enthaltende Formular kann Vortragenden helfen, sämtliche Bedenken bezüglich des Schutzes der Vertraulichkeit zu erwägen.
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