Überlegungen zum Schutz der Vertraulichkeit für Leiter und Leiterinnen psychoanalyascher Insatute Formuliert vom Vertraulichkeitskomitee der IPV 2025 Die Leiter psychoanaly&scher Ins&tute sind mit mannigfal&gen Aspekten des Schutzes der Vertraulichkeit konfron&ert. Dazu zählen a) der Schutz der Privatsphäre von Kandidaten, b) der Schutz der Privatsphäre der Pa&enten von Kandidaten, c) die Notwendigkeit, Kandidaten im Rahmen ihrer Ausbildung die unverzichtbare Diskre&on des psychoanaly&schen Prozesses zu vermiWeln, d) die Schaffung einer Atmosphäre im Ins&tut und in der GesellschaU, in der die Privatsphäre von Mitgliedern und Pa&enten wertgeschätzt wird, und 4) die Auseinandersetzung mit allgemeineren Aspekten des Schutzes der Vertraulichkeit bei wissenschaUlichen Veranstaltungen. Dieses Dokument beschreibt einige mögliche Gefährdungen der Vertraulichkeit in psychoanaly&schen Ins&tuten und zeigt Maßnahmen auf, um diesen Risiken vorzubeugen. A: Privatsphäre von Kandidaten und Kandidaannen: Zulassungen : Schon bevor Kandidaten ihre Zulassung zur Ausbildung an einem psychoanaly&schen Ins&tut erhalten, werden sie dazu angeregt, ihre persönliche Lebensgeschichte und ihre unbewussten Beweggründe im Prozess der Zulassungsinterviews zu erforschen. Während des Bewerbungsprozesses legen sie viele persönliche Informa&onen gegenüber zahlreichen Ins&tutsmitgliedern sowohl in schriUlichen Erklärungen als auch in den Interviews offen. Anschließend wird ihr Fall von diesen Interviewern zusammen mit weiteren Ins&tutsmitgliedern disku&ert. Dies ist zwar mit Blick auf die Beurteilung der Bewerber um eine psychoanaly&sche Ausbildung notwendig, wird aber problema&sch, was die Aufrechterhaltung der Privatsphäre von Bewerbern betrip, die schon bald unsere Studenten und Kollegen sein werden. Ins&tute sollten daher die Anzahl der Personen – einschließlich der Administratoren, die Zugriff auf die Bewerbungen haben –, weitestgehend reduzieren. Gespräche über Bewerber sind auf das zu begrenzen, was im Anschluss an die Bewerbungsinterviews tatsächlich disku&ert werden muss, damit über die Zulassungseignung eines Kandidaten entschieden werden kann. Beispielsweise ist es hilfreich, die Fähigkeit zur Selbstreflexion zu erörtern, nicht aber die Fakten aus der frühen Kindheit. Psychoanalyasche Ausbildung: Sobald sie zugelassen wurden, stellen Kandidaten ihre klinische Arbeit in Seminaren und bei ihren Supervisoren vor. Dabei werden sie häufig ermu>, auch über ihr Gegenübertragungserleben zu sprechen. Eine Asymmetrie der Vulnerabilität von Bewerbern und Kandidaten einerseits und Fakultätsangehörigen andererseits ist dabei unvermeidlich, und dennoch sind wir letztlich alle Kollegen. Wir müssen unser Bedürfnis, die Psyche der Auszubildenden zu verstehen, und das Bedürfnis der Kandidaten, sich darauf verlassen zu können, dass alles, was sie in Supervisionen und Lehrveranstaltungen sagen, mit äußerstem Respekt behandelt wird, gegeneinander abwägen. Dies erfordert ein von einer „VerantwortungsgemeinschaU“ 3 getragenes Vorgehen mit Sicherheitsmaßnahmen (wie die unten beschriebenen, die z.B. die Anzahl der Leser von Fallberichten begrenzen), die dem Schutz der Privatsphäre unserer Kandidaten dienen.
3 Glaser J.W. (2002). The community of concern: an ethical discernment process should include and empower all people relevant to the decision. Health Prog. Mar-Apr 83 (2) 17-20, zit. im IPA Report on ConfidenZality, 2018, S. 12.
8
Made with FlippingBook Online newsletter maker