2025 Confidentiality Guide (German)

Supervisionsberichte : Im Einklang mit den Empfehlungen für den Zulassungsprozess sollen auch die Berichte, die Supervisoren über Kandidaten verfassen, deren Arbeit und nicht den persönlichen Prozess thema&sieren. Es ist möglich, dass ein Kandidat Schwierigkeiten hat, mit einem narziss&schen Pa&enten zu arbeiten, und der Supervisor weiß, dass der Kandidat einen narziss&schen Vater haWe, was seine Gegenübertragung verzerrt. Im Idealfall wird der Bericht die Schwierigkeit erwähnen, sich aber bezüglich der Gründe dafür auf das absolut Notwendige beschränken. Die Anzahl der Personen, die analy&sche Fallberichte von Kandidaten lesen, ist zu begrenzen – mehrere Leser sind hilfreich, weil sie die Arbeit eines Kandidaten aus unterschiedlichen Perspek&ven betrachten, doch die Aufrechterhaltung der Privatsphäre von Pa&ent wie auch Kandidat ist dagegen abzuwägen. Es ist unerlässlich, dass das Ins&tut Supervisoren daran erinnert, dem Schutz der Vertraulichkeit in ihren Berichten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Supervisoren, die über ihre Supervisanden schreiben, und Kandidaten, die über ihre Pa&enten schreiben, sind angehalten, beim E-Mail-Versand von Dokumenten einen Passwortschutz zu ak&vieren. B: Die Privatsphäre der Paaenten von Kandidaten schützen: Für Kandidaten kann es auch schwierig sein, die Privatsphäre ihrer Pa&enten zu schützen, wenn sie klinisches Material in Seminaren vorstellen. Vor allem in einer frühen Ausbildungsphase ist es für sie unter Umständen schwierig zu erkennen, welche der zahlreichen Details einer Sitzung relevant sind und was anonymisiert oder ausgelassen werden muss. Unerfahrene Analy&ker fühlen sich von dem klinischen Material, mit dem sie zu tun haben, unter Umständen überwäl&gt und suchen unbewusst nach Entlastung, indem sie mehr erzählen, als gerechqer&gt ist. Kandidaten, die sich die Schilderung des klinischen Materials ihrer Mit-Auszubildenden anhören, haben möglicherweise ebenfalls Schwierigkeiten, ihre affek&ven Reak&onen zu begrenzen, und brauchen einen vertrauenswürdigen Ort, darüber zu sprechen. Bes&mmte Strategien zum Schutz der Vertraulichkeit können erlernt werden, aber es gibt auch „die unbewussten Strebungen in uns selbst“ 4 , mit denen schwieriger umzugehen ist und die zu Verletzungen der Schweigepflicht führen können, wenn sie nicht auf andere Weise befriedigt werden. Supervisoren sollten es als ihre Aufgabe ansehen, ihren Supervisanden zu helfen, darüber nachzudenken, wie sie ihre Fälle so präsen&eren können, dass sie die Wahrheit der klinischen Situa&on vermiWeln, aber keine iden&fizierenden Details über den Pa&enten preisgeben. C: Unterrichtung der Kandidaten über Vertraulichkeit und Schweigepflicht : Die Bedeutsamkeit der Diskre&on psychoanaly&scher Behandlungen erfordert es, dass den Kandidaten dieses Thema in ihrer Ausbildung schon frühzei&g bewusst gemacht wird, indem sie es als einen Kernpunkt unserer Praxis kennenlernen. 1. Die Ausbildung muss ein Seminar über Vertraulichkeit und Schweigepflicht mit folgenden Zielen enthalten: (a) den Kandidaten dieses Thema schon frühzei&g in der Ausbildung bewusst zu machen; (b) es, wann immer wir über Analysanden sprechen, zu berücksich&gen; (c) Förderung der Diskussion über die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Möglichkeiten, die Vertraulichkeit bei der Vorstellung von klinischem Material zu schützen (Anonymisierung, informierte Einwilligung unter einem psychoanaly&schen Blickwinkel, amalgamiertes Fallmaterial, mul&ple oder anonyme AutorschaU usw.);

4 2018 IPA Report on ConfidenZality 2018, S. 7.

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