ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
EU Proof of Union Status – Änderungen
USA Pause bei chinesischen Zöllen
Der Nachweis des Unionscharakters von Waren kann über T2L-Daten beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Union gehö- rende Gebiete oder aus solchen befördert werden, über T2LF-Daten erbracht werden. Seit dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte ausschließlich elek- tronisch über das System PoUS ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Die Umstellung erfolgte sowohl für das Normalverfahren als auch für das vereinfachte Verfahren unter Inanspruchnahme der Bewilligung eines zugelasse- nen Ausstellers. Rechnungen oder Beförderungspapiere mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro können bisher weiterhin als Statusnachweise genutzt werden - allerdings nur noch bis zum 30. Juni 2025. Ab dem 1. Juli 2025 ist das System PoUS zu verwenden. Zoll/IHK
Nachdem der Zollstreit zwischen den USA und China eskalierte und beide Nationen sich mit immer höheren Androhungen und Zöllen überbo- ten, haben sich beide Seiten darauf geeinigt, gegenseitige Zusatzzölle teilweise für einen vorerst befristeten Zeitraum von 90 Tagen ab dem 14. Mai 2025 auszusetzen. In diesem Zeitraum werden die USA die 125 Prozent Zölle auf chinesische Waren auf 10 Prozent senken. Die US-Zölle im Zusammen- hang mit Fentanyl (20 Prozent) sowie weitere Maßnahmen (unter anderem Sec. 301-Zölle) sollen weiterhin bestehen bleiben. China wird in dem Zeitraum ebenfalls die Zölle auf US-Waren auf 10 Prozent senken. Ferner werden alle erforderli- chen administrativen Maßnahmen ergriffen, um die seit dem 2. April 2025 gegen die USA verhängten nichttarifären Gegenmaßnahmen auszusetzen oder aufzuheben. GTAI/IHK
EUDR Vereinfachungen geplant
USA Zölle auf Autos – Update
Die EU-Kommission hat aktualisierte Leitlinien zur Entwaldungsverordnung veröffentlicht, aus denen sich Vereinfachungen für Unternehmen ergeben, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Unter anderem wurden folgende Vereinfachungs- maßnahmen eingeführt: • Es wird großen Unternehmen analog zu kleineren Unter- nehmen gestattet, bereits bestehende Sorgfaltserklärun- gen wiederzuverwenden, wenn Waren, die bereits auf einem EU-Markt waren, erneut importiert werden. • Ein bevollmächtigter Vertreter kann eine Sorgfaltserklä- rung im Namen von Mitgliedern von Unternehmens- gruppen einreichen. • Unternehmen dürfen Sorgfaltserklärungen jährlich ein- reichen anstatt für jede Sendung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird. • Große, nachgelagerte Unternehmen können analog zu kleineren Unternehmen unter bestimmten Vorausset- zungen ebenfalls Referenznummern von Sorgfaltserklä- rungen ihrer Lieferanten sammeln und in ihren eigenen Sorgfaltserklärungen angeben. Es ist nicht notwendig, jede Sorgfaltserklärung der vorgelagerten Lieferkette systematisch zu prüfen. Die Kommission schätzt, dass die vorgestellten Maßnah- men mit einer 30-prozentigen Reduktion an administra- tiven Kosten für Unternehmen einhergehen. Das Bench- marking zur Einstufung der Länder in Risikoklassen wurde nun am 22. Mai 2025 veröffentlicht. EU/IHK
Seit dem 3. April 2025 werden Kraftfahrzeu- ge bei der Einfuhr in die USA auf unbe- stimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet. Fahrzeugteile werden dagegen seit dem 3. Mai 2025 mit Zusatzzöllen belastet. Hierunter fallen beispielsweise wesent- liche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponen- ten. Am 29. April 2025 verkündete US-Präsident Donald Trump eine Änderung der Proclamation 10908: Automobilhersteller, die Kfz-Teile in die USA importieren, sollen die Möglichkeit erhalten, eine schrittweise und teilweise Rückerstattung für den 25-prozentigen Zoll auf Teile zu beantragen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Wert der Automobilproduktion in den USA. Die Änderung sieht für ein Jahr eine Senkung der Zölle auf Auto- mobilteile vor. Die maximale Erstattung beträgt 3,75 Prozent des Wertes der in den USA gefertigten Fahrzeuge. Diese Obergrenze wird im zweiten Jahr (1. Mai 2026 bis 30. April 2027) auf 2,5 Prozent gesenkt und danach ganz abgeschafft. Nur Automobile, die in den USA endmontiert werden, können in diese Berechnung einbezogen werden. Für alle anderen Automobilimporte gilt weiterhin der Zollsatz von 25 Prozent. GTAI/IHK
Weitere Informationen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/entwaldungsverordnung
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IHK Global Business 06/2025
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