ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
HYBRID-VERANSTALTUNG
USA Zölle in der Regel kein Fall der höheren Gewalt Im Zusammenhang mit den US-Strafzöllen kommt immer wieder die Frage auf, wer diese zu zahlen hat. Grundsätzlich liegt die rechtliche Verpflichtung zur Importmachung beim einge- tragenen Importeur. Außer die Vertragsparteien haben die Incoterms® DDP vereinbart. Hier hat der Verkäufer auch die Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr im Zielland zu tragen. Diese Klausel sollte daher aus Verkäufersicht nicht verwendet werden. Viele Verträge enthalten zu- dem sogenannte „Force Majeu- re“-Klauseln. Solche Klauseln gibt es in vielen Ausprägungen und Varianten. Allerdings: Allein höhere Kosten für die Lieferung von Waren aufgrund von Zöllen reichen in der Regel nicht aus, um höhere Gewalt geltend zu machen. Die meisten Rechtsordnungen be- trachten einen erhöhten Aufwand allein nicht als Rechtfertigung für eine allgemeine Aussetzung von Verpflichtungen, es sei denn, die vertragliche Klausel über höhere Gewalt oder eine andere Bestimmung deckt ausdrücklich „wirtschaftliche Härten“, „extreme Preisschwankungen“ oder sogar „Zölle” ab. GTAI/IHK
24. JUNI 2025 Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen Die rechtskonforme Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillie - ferungen stellt viele Unternehmen vor eine Herausforderung. Welches Zollverfahren ist geeignet? Wie funktioniert die aktive, wie die passive Veredelung? Wie melde ich einen Reparaturverkehr an? In unserem Seminar lernen Sie, wie Sie diese zolltechnischen Sonderfälle korrekt abbilden und optimieren können. Zudem erfahren Sie, wie Sie mögliche Zollvorteile für Ihr Unterneh - men nutzen können. Im Einzelnen werden behandelt: • Tarifliche Abgabenbefreiung • Außertarifliche Abgabenbefreiung • Rückwaren inklusive Nachweisführung • Anwendung von Zollpräferenzen • Ursprungsfindung bei Reparatur • Aktive Ausbesserung • Vereinfachte Form einer aktiven Veredelung • Passive Ausbesserung • Ausbesserung versus regulärer Ein- und Ausfuhr TERMIN UND UHRZEIT: Dienstag, 24. Juni 2025, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/system/ veranstaltungssuche/vstdetail- antrago/5232590/87107 IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
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