EUROPA
WESTEUROPA Unternehmensinsolvenzen nehmen zu
2024 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in West- europa erneut deutlich gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Creditreform Wirtschaftsforschung. Demnach erhöhten sich die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um 12,2 Prozent auf insgesamt 190.449 Fälle (2023: 169.792) – der höchste Stand seit 2013. In 15 der 17 untersuchten westeuropäischen Staaten nahmen die Insolvenzzahlen zu. Lediglich in Dänemark und Großbritannien wurden Rückgänge verzeichnet. Be- sonders stark fiel der Anstieg in Griechenland (plus 42,5 Prozent), Irland (plus 32,0 Prozent) und den Nieder- landen (plus 31,7 Prozent) aus. Auch in den großen Volks- wirtschaften Deutschland (plus 22,5 Prozent), Frankreich (plus 17,4 Prozent) und Italien (plus 8,9 Prozent) wurde ein deutlicher Zuwachs registriert. In fast allen untersuch- ten Ländern liegen die aktuellen Fallzahlen inzwischen klar über dem Niveau von 2019, das als Vergleichsgröße aus der Zeit vor der Corona-Pandemie dient. Am stärksten betroffen war 2024 das Baugewerbe, das einen Zuwachs von 15,4 Prozent verzeichnete. Stei- gende Baukosten, hohe Finanzierungskosten und eine schwächelnde Nachfrage erhöhten den wirtschaftlichen Druck auf die Branche. Auch im Dienstleistungssektor nahm die Zahl der Insolvenzen mit plus 14,2 Prozent überdurchschnittlich zu. Im Verarbeitenden Gewerbe schwächte sich der Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf plus 9,3 Prozent ab. Im Handel betrug der Zuwachs plus 8,1 Prozent. Creditreform/IHK
Komplette Analyse inklusive Zahlen zu anderen Regionen: creditreform.de/aktuelles-wissen/pressemeldungen-fachbeitraege/ news-details/show/unternehmensinsolvenzen-in-europa-jahr-2024
Höchster Stand seit 10 Jahren Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa 2023/2024 (Veränderungen in Prozent)
Dänemark Großbritannien Portugal Norwegen Finnland Belgien Italien Schweden Frankreich Schweiz Österreich Deutschland Spanien Luxemburg Niederlande Irland Griechenland
-11,0 -4,8 +0,7
1) Anstieg ist auf neue gesetzliche Regelungen zurückzuführen. 2) ohne natürliche Personen als Einzelunternehmen 3) ohne Konkurse aufgrund von Mängeln in der Organisation
+4,6
2)
+5,1
+8,0 +8,9
+14,5
+17,4
+18,1
3)
+21,9
+22,5
+23,0
2)
+26,4
+31,7
2)
+32,0
+42,5
1)
-10
0
10
20
30
40
50
QUELLE: CREDITREFORM
POLEN Adresse für e-Zustellungen verpflichtend
Die elektronische Zustellung hat die gleiche Wirkung wie ein Einschreiben mit Rückschein. In Polen registrierte Unternehmen sind nun dazu verpflichtet eine Adresse für e-Zustellungen einzurichten. Eine elektronische Adresse für die elektronischen Zustel- lungen betrifft alle Unternehmen die im Gewerberegister (CEIDG) und im polnischen Unternehmensregister (KRS) eingetragen sind. Neben handelsrechtlichen Gesellschaf- ten (wie Aktiengesellschaften) müssen auch andere im Unternehmerregister eingetragene Einrichtungen, zum Beispiel Genossenschaften oder Stiftungen, eine Adresse für e-Zustellungen haben. Folgende Fristen, die vom Datum der Registrierung des Unternehmens in CEIDG oder KRS abhängen, sind zu be- achten: • Unternehmen, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2025 in CEIDG oder KRS eintragen lassen, werden bei der Eintra- gung ein Postfach für e-Zustellungen einrichten müssen;
• Unternehmen, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2025 im CEIDG registriert haben, müssen ab dem 1. Okto- ber 2026 eine Adresse für die elektronische Zustellung haben; • Unternehmen, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Januar 2025 im KRS angemeldet haben, müssen seit dem 1. April 2025 eine Adresse für die elektronische Zustellung haben. Bis Oktober 2029 werden alle öffentlichen Einrichtungen, lokalen Behörden sowie Gerichte, Gerichtsvollzieher den amtlichen Schriftverkehr über e-Zustellungen abwickeln müssen. Ab diesem Jahr benutzen bereits die öffentliche Verwaltung, Krankenkassen und regionale Gebietskörper- schaften die e-Zustellung. GTAI/IHK
Ein Postfach für die e-Zustellungen kann online eingerichtet werden unter:
biznes.gov.pl
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IHK Global Business 06/2025
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