IHK-Global Business Ausgabe 06/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

grundlegende Daten des „Lieferan- ten, Importeurs und der importier- ten Waren“ vor dem Versand für die Zollrisikobewertung durch den Importeur über das Online-Portal NAFEZA des ägyptischen Zoll de- klariert werden. Bei Freigabe durch den ägyptischen Zoll wird durch das NAFEZA Portal eine ACID-Nummer ausgestellt, die auf allen Unterlagen, erscheinen muss. Die Dokumente zur Sendung sind dann anschlie- ßend inklusiver dieser Angaben über die Plattform CargoX dem Kunden zu übermitteln. DIHK/IHK

ständigen Hauptzollamt einzeln oder global bewilligt. Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Sendungen, die an einen Empfänger gehen, und nicht für Sammeltrans- porte verschiedener Kunden. DIHK/IHK BREXIT Zollkontrollen erneut verschoben Die britische Regierung hat die erneute Verschiebung von noch ausstehenden Zollmaßnahmen bei der Einfuhr bekannt gegeben. Statt wie bisher geplant zum 1. Juli 2022 sollen die bislang noch nicht umge- setzten Maßnahmen jetzt erst Ende 2023 in Kraft treten. Folgende für Juli 2022 geplanten Änderungen und Kontrollen treten damit nicht in Kraft: • Pflicht zur Abgabe einer summari- schen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) • Physische Kontrollen von SPS-Wa- ren an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP) • Vorlage von Veterinärbescheini- gungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnis- sen • Einfuhrverbot für gekühlte Fleisch- erzeugnisse Höhere Anforderungen für Lebens- mittel wird es damit vorerst nicht geben. DIHK/IHK

BELARUS Verpackungen aus Holz oder Stahl

ÄGYPTEN Erleichterung bei Handelsrechnungen Durch eine Änderung des

KATAR Handelsdokumente im Original vorzulegen Für die Zollanmeldung erforder- liche Dokumente (zum Beispiel Ursprungszeugnisse, Handelsrechnun- gen) sind seit dem 1. April 2022 wieder im Original vorzulegen. Werden stattdessen nur Kopien oder nicht bescheinigte Handelsdokumente vorgelegt, muss eine Sicherheitsleis- tung von 1 Prozent des Warenwertes, mindestens aber 150 US-Dollar, hinter- legt werden. Diese kann gegen Vorlage der Originaldokumente innerhalb von 90 Tagen ausgelöst werden. Damit ist die im März 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Arbeits- fähigkeit vieler Zollbehörden und Unternehmen eingeführte Erleichte- rung aufgehoben worden, Kopien oder nicht bescheinigte Dokumente auch ohne Sicherheitsleistung zur Zollab- fertigung vorlegen zu können. Wichtig: Elektronische ausgestellte Ursprungszeugnisse und elektronisch bescheinigte Handelsrechnungen gelten als Originale. DIHK/IHK

Laut Informationen des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind Holzwa- ren wie zum Beispiel Holzpaletten (EURO-Paletten oder Einwegpalet- ten), Holz-Verpackungskisten, gebrauchte Kabeltrommeln aus Holz, die ausschließlich für Verpackungs- oder Versendungs-/Beförderungs- zwecke verwendet werden und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikels 1o der Verordnung EU 765/2006 umfasst. Auch sind die Transportbehältnis- se aus Eisen oder Stahl (zum Beispiel Transportboxen, Container), die ausschließlich für Verpackungs- oder Versendungs-/Beförderungszwecke verwendet werden und nicht Gegen- stand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikels 1q dieser Verordnung um- fasst. AHK/IHK ZOLL Eine Ausfuhranmeldung bei mehreren Ladeorten Die IHK-Organisation hat gemeinsam mit der Generalzoll- direktion eine pragmatische Lösung gefunden, wenn eine Warensendung aus verschiedenen Ladeorten besteht. In diesen Fällen war es bisher erforderlich, für jeden der vorgeschalteten Ladeorte eine eigene Ausfuhrerklärung zu erstellen. Das bedeutete viel Aufwand und wider- sprach dem im Unionszollrecht festgelegten Prinzip, dass für eine einzige Ausfuhrsendung auch eine einzige Ausfuhrerklärung ausreichen sollte. Um dieses aufwendige Vorgehen zu vereinfachen, genügt nun auch bei verschiedenen Ladeor- ten eine einzige Ausfuhranmeldung. Zuständig ist dann die Ausfuhr- zollstelle (Binnenzollstelle), in deren Bezirk sich der letzte Verladeort befindet; dieser Ort wird dann in der „Atlas“-Software eingetragen. Dieses Vorgehen wird auf Antrag vom zu-

ägyptischen Zollgesetzes müssen laut der AHK Ägypten Handelsrech- nungen nicht mehr von der zuständi- gen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsula- risch legalisiert werden. Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheini- gung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird. DIHK/IHK ÄGYPTEN Weitere Ausnahmen von der Akkreditivpflicht Nach einem Erlass der Ägyptischen Zentralbank (CBE) müssen die Geschäftsbanken im Land seit 22. Feb- ruar 2022 Zahlungen für Warenlieferun- gen nach Ägypten verpflichtend per Akkreditiv abwickeln. Gleichzeitig hat die CBE einige Ausnahmen festgelegt, für die weiterhin „Cash-against-Docu- ments“ oder andere vereinbarte Zahlungsbedingungen möglich blieben. Am 10. Mai 2022 hat die ägyptische Regierung entschieden, weitere Waren- gruppen von der Akkreditivpflicht auszunehmen und die Rückkehr zur Zahlungsabwicklung per „Cash Against Documents“ zuzulassen. Dies gilt für Produktionsmittel und Rohstoffe. Details sind aufgrund fehlender offizieller Mitteilungen bisher nicht bekannt. Wir empfehlen deshalb, dass sich Exporteure mit ihren Kunden und Geschäftsbanken zur konkreten Anwen- dung der neuen Ausnahmeregelungen direkt in Verbindung setzen. DIHK/IHK Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/aegypten- aenderung-zahlungsbedingungen

WEBINAR

7. JULI 2022 Basiswissen Zoll Das Webinar dient als erster Einstieg in die Praxis der Zollabwicklung und führt schrittweise an die schwierige Terminologie des Zolls heran. Sie erhalten einen Einblick in die Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs (Teilbereich Ausfuhr) zur Einreihung von Waren, zur Ein- und Ausfuhr- abwicklung. Die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe werden erläutert, Dokumente für den Export vorge- stellt. Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themengebieten werden anhand von Beispielen erläutert und Informationsquellen aus dem Internet, welche die Arbeit erleichtern, präsentiert.

RUSSLAND Bestimmte AGGs gestrichen

Russland wurde aus den Listen der Bestimmungsziele der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG) der Union EU003, EU004 und EU005 gestrichen. Für Ausfuhren mit Bestimmungsziel Russland ist demnach seit 5. Mai 2022 die Inan- spruchnahme der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union EU003, EU004 und EU005 nicht mehr zulässig. BAFA/IH K

ÄGYPTEN Luftfracht in ACI integriert

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 7. Juli 2022, 09:00 bis 12:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Nachdem seit dem 1. Oktober 2021 Seefrachtsendungen über das Advanced Cargo System (ACI) anzumelden sind, hat zum 15. Mai 2022 die Testphase auch für Luft- frachten begonnen. Verpflichtend soll die Anmeldung dann zum 1. Oktober 2022 sein. Wir empfehlen, dass alle Partei- en (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und NAFEZA beginnen, um einen rei- bungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dann wird es erforderlich sein, dass

140 Euro für IHK-Mitglieder 210 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/event/15381613

Sanktionen gegen Russland

IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164

IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

Laufend aktualisierte Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland

 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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