Forschungsarbeit Jugendinformation

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4.2 Jugendinformation in Deutschland In Deutschland wird Jugendinformation auf Bundesebene nicht als eigenständiges Arbeitsfeld in der Kinder- und Jugendhilfe angesehen und es gibt keine bundeseinheitli- che Rahmengesetzgebung dazu (BMFSFJ 2006: 4). Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten wie Frank- reich, Spanien oder Österreich existiert in Deutschland auch keine koordinierende Fachstelle (ebd.: 6). Stattdessen fällt die Aufgabe der Jugendinformation weitgehend in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen, die Jugendin- formation dem Bereich Jugendschutz bzw. Jugendbera- tung zuordnen und unterschiedliche Ansätze und Struktu- ren entwickelt haben. Neben internetgestützten Jugendin- formationsangeboten wie lokalen Jugendportalen und Landesjugendservern handelt es sich dabei um Informati- ons- und Beratungstelefone, lokale Jugendinformations- zentren, Kinder- und Jugendbüros sowie Projekte in Netz- werken mit Trägern der freien Jugendhilfe (ebd.: 7-8). Da keine nationale Strategie zu Jugendinformation und kein festgelegtes Begriffsverständnis von Jugendinforma - tion existiert, ist eine differenzierte Darstellung des Arbeitsfelds in Deutschland schwierig (Kappes 2010: 213). 2011 wurde zuletzt von ca. 40 Jugendinformationseinrich- tungen bundesweit gesprochen, die gesamtübergreifende Jugendinformation anbieten (IJAB 2011). Neben dieser sogenannten generalisierten Jugendinformation, die zu sämtlichen jugendrelevanten Themen arbeitet, gibt es auch spezialisierte Jugendinformation, welche sich auf bestimmte Schwerpunktbereiche konzentriert (ERYICA 2015: 9). Welche Informations- und Beratungsdienste jungen Men- schen in Deutschland zum Thema Lernmobilität zur Verfü - gung stehen, wurde in einem Projekt der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutsch- land e. V. (IJAB) 2018 erörtert (IJAB 2018). Identifiziert wurde eine Vielzahl von Netzwerken und Beratungsstellen, die

stellungen oder auch der Bestätigung der Qualität der gefundenen Information.“ (ebd.: 490). Eine zentrale Auf- gabe des Arbeitsbereichs Jugendinformation ist heute, junge Menschen in ihrer Informationskompetenz zu stär- ken. Das bedeutet, junge Menschen zu befähigen, Informa- tionen selbst hinsichtlich ihrer Qualität und Verlässlichkeit zu evaluieren (Sildnik, Simon 2020: 8). Zusammengefasst unterstützt Jugendinformation junge Menschen dabei, ein Bewusstsein für verschiedene Möglichkeiten zu entwi- ckeln, diese zu evaluieren und sie sowohl im weiteren Kon- text als auch in Bezug auf die eigenen Fähigkeiten und Wünsche einzuordnen (ERYICA, Council of Europe 2015: 9). Nur unter diesen Bedingungen kann von einem autono- men Entscheidungsprozess gesprochen werden (Sildnik, Simon 2020: 8). Eine zentrale Rolle bei der Förderung von Jugendinforma- tion und Informationskompetenz in Europa spielt das 1986 gegründete Netzwerk ERYICA (European Youth Informa- tion and Counselling Agency). Es setzt sich für die Stärkung von Jugendinformationsdiensten und deren Qualitätssi- cherung ein, um junge Menschen und ihre Rechte zu unter- stützen (ERYICA, Council of Europe 2015: 12). Eine zentrale Grundlage der Arbeit von ERYICA ist die Europäische Charta der Jugendinformation. Diese legt Grundprinzipien fest, die Jugendinformationsdienste leiten sollen: Sie for- dert, dass Jugendinformationen unabhängig und frei von Einflüssen sein und auf verifizierten Quellen basieren müssen. Sie müssen für alle Jugendlichen zugänglich, inklusiv und kostenlos, dabei an ihren Bedürfnissen orien- tiert und leicht verständlich sein. Ethische Prinzipien wie Privatsphäre und Vertraulichkeit sowie transparente, aktu - elle Informationen sind ebenfalls zentral. Professionelles, geschultes Personal und die aktive Beteiligung junger Men- schen sichern die Qualität der Dienste (ERYICA 2018). Auch viele Jugendinformationsdienste in Deutschland orientie- ren sich an diesen Prinzipien (IJAB 2011: 8). Im nächsten Abschnitt wird näher auf die Etablierung von Jugendinfor- mation in Deutschland eingegangen.

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