Mein Haus & Grund - Sehnsuchtsort Garten

36 RATGEBER

Versicherungstipp

Gärten sind mehr als nur Grünflächen - sie sind für viele Me - schen ein Ort der Entspannung und des Zusammenseins. Ob im Einfamilienhausgarten oder im Bauernhofgarten rund um den Landwirtschaftsbetrieb - oder Gutshof: Sobald es wärmer wird, werden Grill und Gartenmöbel wieder nach draußen gebracht, Kinder schaukeln oder springen auf dem Trampolin und begeisterte Hobbygärtner bepflanzen das Gewächshaus neu. Aktivitäten gibt es unzählige, die im Freien viel Spaß und Freude machen. Doch was passiert, wenn Stürme, Diebstähle oder andere unvorhergesehene Ereignisse Schäden anrichten? Wie sind Gartenhäuschen, Fahrräder, Rasenmähroboter, Zäune und Trennwände, Gartenbänke oder auch die Wärmepumpe und die Photovoltaikanlage auf dem Dach versichert, wenn ein Sturm über das Land fegt oder, wenn Diebe beispielsweise nachts liebgewordene Gegenstände aus dem Garten entwen- den? Gebäudeversicherung: Schaukeln, Gartenlampen und Wärmepumpen „Wir empfehlen jedem Hausbesitzer, sich regelmäßig ein genaues Bild davon zu machen, welche hochwertigen Gegen- stände und Gebäude auf dem versicherten Grundstück über welche Verträge und gegen welche Gefahren versichert sind. So kann man sich bei einem eingetretenen Schaden viel Ärger ersparen“, empfiehlt Matthias Koch, Stabsabteilungsleiter im Marktmanagement Nord. So sollten Hausbesitzer über- prüfen, ob Carports, Gartenschuppen oder Gewächshäuser automatisch über ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag, der die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm abdeckt, mitversichert sind oder separat versichert werden müssen. Ob Sonnensegel, Markisen oder Trampoline versichert sind, muss jeweils in den Verträgen überprüft werden. Grundstücksbestandteile, wie beispielsweise eine einbetonier- te Schaukel, Gartenlampen oder mit Bodenhülsen befestigte Fahnenmasten fallen in vielen Versicherungspaketen unter Den Garten versichern: Schutz für Garten- schuppen, Gartengrill, Terrassendach, & Co

den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Sie sind mitversichert, wenn sie durch einen Sturm oder einen Hagel- schauer zerstört werden. Solaranlagen und Wärmepumpen zur Versorgung des Gebäudes zählen bei vielen Versicherern als mitversicherte Gebäudebestandteile und fallen damit unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Hausratversicherung: Rasenroboter, Heizstrahler und Gartengrills Genau hinsehen muss man, wenn es um einen Diebstahl von Gegenständen auf dem Grundstück geht. Dies ist dann kein Einbruchdiebstahl, sondern ein einfacher Diebstahl. Der ist vor allem in älteren Verträgen oft nicht eingeschlossen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, den Vertragsinhalt der Hausratversicherung möglichst regelmäßig zu überprüfen. „Hier passt sich die Versicherungspraxis der jeweiligen Ausstattung an. Mähroboter sind inzwischen oft im Einsatz. Diese technischen Helfer zählen in unseren Verträ- gen inclusive Docking-Station zu den Gartengeräten, ebenso wie auch Spaten und Schaufel“, berichtet Matthias Koch. Wer seinen hochwertigen Gartengrill, Heizstrahler oder eine mobile Küche mit absichern möchte, sollte ebenfalls genau im Vertragswerk nachlesen, ob diese Gegenstände automa- tisch mitversichert oder - bis zu bestimmten Höchstgrenzen - mitversicherbar sind.

Gemeinsames Bepflanzen der Beete - es gibt vielfältige Beschäft - gungen im Garten.

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