Bitte beachten Sie folgende fünf Regeln für die Stimmabgabe:
1. Wie viele Stimmen habe ich? Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für Ihren Kreistag zu wählen sind. Für die an- stehende Wahl haben Sie demnach 87 Stimmen. 2. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen? Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man Panaschieren . Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man Kumulieren . Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten. 3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben? Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Ver- trauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Koplfeiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Be- werberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat. 4. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben? Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Koplfeiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre rest- lichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben. 5. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen? Ja. Falls Sie eine Liste in der Koplfeiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste strei- chen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.
Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten? Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.
Haben Sie noch Fragen? Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der Kreiswahlleiterin: Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach, 06074/8180-3129, kommunalaufsicht@kreis-offenbach.de Weitere Informationen erhalten Sie auch im Themenportal Wahlen im Internet unter wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem
Nicht vergessen: Am 15. März 2026 zur Wahl gehen! Vielen Dank für Ihr Interesse!
DIE KREISWAHLLEITERIN DES KREISES OFFENBACH
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