IHK-Global Business Ausgabe 01/2023

MENA/AFRIKA

NIGERIA Start-up Gesetz unterzeichnet

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Englisch als Gerichtssprache Am 2. Januar 2023 tritt in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten (VAE) ein neues Gesetz über das Zivilprozessrecht in Kraft. Um es investorenfreundlicher zu gestalten, wird die englische Sprache als neue Gerichts- sprache eingeführt. Bisher war dies in den VAE traditionell die arabische Sprache. Zuvor mussten alle Schriftsätze und Beweisstücke in Arabisch oder in der ausländischen Originalsprache zu- sammen mit einer offiziellen arabischen Übersetzung eingereicht werden, die von einem vereidigten juristischen Übersetzer angefertigt wurde. Dies führte oft dazu, dass sich Prozessparteien eher auf die Übersetzung als auf das Originaldokument verlassen mussten. Ab jetzt ist Englisch für Verfahren wie Urteil relevant. Das Gesetz soll die VAE auf den Weg zu einer unabhängigeren und transparenteren Justiz bringen, die für Investoren im internationalen Vergleich attraktiv ist. GTAI/IHK VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Familienbetriebe stärken Am 10. Januar 2023 tritt in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten (VAE) ein neues Gesetz über Fami- lienunternehmen in Kraft. Es zielt darauf ab, einen umfassenden Rechtsrahmen zu schaffen und die Fortfüh- rung solcher Unternehmen zu erleichtern. So regelt es unter anderem die Übertragung von Anteilen sowie die Beilegung von innerfamiliären Streitigkeiten. Dadurch soll die Kontinuität der Unternehmen gewährleistet werden. Familienunternehmen sind laut Gesetz (Nr. 37 aus dem Jahr 2022) alle Unternehmen, die gemäß den Bestimmun- gen des emiratischen Gesellschaftsgesetzes gegründet wurden, und deren Anteile mehrheitlich im Besitz von Mit- gliedern ein und derselben Familie sind. Zudem müssen sie in das Register als Familienunternehmen eingetragen sein. GTAI/IHK

Ein Geschäft mit IT wagen: Die nigerianische Regierung ermutigt mit einem neuen Gesetz zur Geschäftsgründung.

Der nigerianische Präsident hat am 19. Oktober 2022 das Start-up Gesetz unterzeichnet. Es soll dazu beitragen, die Markt-Neulinge zu unterstützen und ihre Lebensdauer zu verlängern. Das neue Gesetz, das mit der Unterschrift des Präsiden- ten in Kraft getreten ist, gewährt gerade Start-ups aus dem Bereich der digitalen Technologien Vergünstigungen. So können sie für einen Zeitraum von vier Jahren von der Körperschaftsteuer und ihre Investoren von der Kapital- ertragsteuer befreit werden. Beschäftigen sie mindestens 10 Personen, die keine bis wenig Berufserfahrung haben, erhalten sie fünf Jahre lang eine zusätzliche Steuererleich- terung in Höhe von 5 Prozent auf ihren Gewinn. Start-ups, die nach dem neuen Gesetz als solche deklariert werden, profitieren außerdem von einer Investitionssteuergut- schrift in Höhe von 30 Prozent. Ihre Angestellten sind zu- dem für die Dauer von zwei Jahren in Höhe von 35 Prozent ihres Einkommens von der Einkommensteuer befreit. Ein Start-up, das in den Genuss dieser Anreize kommen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen: • Es muss in Nigeria als „Private company limited by shares“ registriert sein und nicht länger als zehn Jahre existieren. • Es muss als Geschäftszweck ein innovatives Produkt oder Verfahren mit digitalen Technologien entwickeln, her- stellen, verbessern oder vermarkten. • Es muss Eigentümer oder Verwalter eines Produktes oder Verfahrens der digitalen Technologie oder einer regis- trierten Software sein. • Mindestens ein Drittel der Gesellschafteranteile müssen in nigerianischer Hand sein. Weitere Informationen und der Nigeria Startup Act, 2022 zum Download: nigeriastartupact.ng

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE / ISRAEL Freihandelsabkommen ratifiziert

Die Regierungen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Israels haben am 11. Dezem- ber 2022 ein Abkommen über eine umfassende Wirt- schaftspartnerschaft ratifiziert. Das bereits im Mai unterzeichnete Freihandelsabkommen erstreckt sich unter anderem auf Regulierung, Zoll, Dienstleistungen, öffentli- ches Beschaffungswesen, elektronischen Handel und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum. GTAI/IHK

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