IHK-Global Business Ausgabe 01/2023

EUROPA/ZENTRALASIEN

Abfahrt Richtung Zukunft: Nachhal - tige Mobilität per Bahn und Schiene stehen ganz oben auf der Projektliste.

ITALIEN EU-Mittel stützen Wirtschaft

Die seit Ende Oktober 2022 amtierende italieni- sche Regierung unter Premier- ministerin Giorgia Meloni setzt wirtschaftspolitisch den Kurs ihres Vorgängers Mario Draghi fort: Größere struktu- relle Reformen und Investitio- nen sollen weiterhin im Rahmen des Verwendungs- plans für den Europäischen Aufbau- und Resilienzfonds laufen. Im Mittelpunkt stehen Großprojekte für nachhaltige Mobilität und erneuerbare Energien. Einen Überblick über die In- vestitionen und Fördermittel im Rahmen des Recovery Plans der EU stellt die italienische Regie- rung auf den Informationsseiten zur Aufbau- und Resilienzfazili- tät „Italiadomani“ bereit: italiadomani.gov.it/en/home.html

LAUFENDE ODER GEPLANTE GROSSPROJEKTE (AUSWAHL)

Projektbezeichnung

Investitions- summe (Mrd. Euro)

Projektstand

Projektträger

Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Brescia-Verona-Padua Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Palermo-Catania-Messina Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Turin-Lyon (TAV)

10,8

Zum Teil im Bau, Fertigstellung bis 2029 Zum Teil im Bau, Fertigstellung nach 2030

RFI

9,2

RFI

6,4

Zum Teil im Bau, Fertigstellung 2029

TELT Lyon-Turin

Bahnstrecke Genua-Mailand (Terzo Valico dei Giovi)

6,8

Fertigstellung 2024

RFI

Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke Neapel-Bari

6,2

Fertigstellung 2027

RFI

Brenner-Basistunnel, italienischer Teil Gigafactory Turin (Batterien für e-Autos) Gigafactory Termoli (Batterien für e-Autos)

4,2

Fertigstellung 2028

RFI

3,4

Produktion ab 2024

Italvolt

2,3

Planungsphase

Stellantis

Offshore Wind- und Solarpark Adriatic Green Network of Energy Sources (AGNES) LNG-Regasifizierungsanlage im Hafen Empedocle (Sizilien)

1,7

Baustart 2022

AGNES

1,0

Planungsphase

ENEL

QUELLE: GTAI/IHK

GTAI/IHK

LUXEMBURG Befristete Senkung der Umsatzsteuer

• der reduzierte Satz (insbesondere für Gas und Strom) von 8 Prozent auf 7 Prozent. Der stark reduzierte Mehrwertsteu- ersatz von 3 Prozent wird nicht weiter reduziert. Die Maßnahme dient der Abschwä- chung der gegenwärtigen Inflation. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Verpflichtung, die Reduzierung an

Kunden weiterzugeben. Insbesondere wenn ein Bruttopreis vereinbart wur- de, würde sich die Marge des Anbie- ters entsprechend erhöhen. Probleme können sich in bestimmten inter- nationalen Konstellationen ergeben. Verträge, die über die Jahreswechsel 2022/23 und 2023/24 laufen, kön- nen unter Umständen komplizierte Rechtsfragen aufwerfen. GTAI/IHK

Ab 1. Januar 2023 gelten in Luxemburg geänderte Mehr-

wertsteuersätze: Die Maßnahme ist bis 31. Dezember 2023 befristet. Konkret sinkt • der Standard-Mehrwertsteuersatz von 17 Prozent auf 16 Prozent, • der mittlere Satz von 14 Prozent auf 13 Prozent und

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IHK Global Business 01/2023

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