03 | 2025 IHK Global Business
MITARBEITERENTSENDUNG Arbeitseinsatz im Ausland: Was ist zu beachten? SEITE 4
GROSSBRITANNIEN Medizintechnikmarkt wächst SEITE 8
SÜDKOREA KI-Gesetz verabschiedet SEITE 14
EDITORIAL
Liebe Leserinnen und Leser, haben Sie auch das Gefühl, dass die Welt sich schneller dreht? Innerhalb weniger Tage hat die neue Trump-Administration die politische Weltkarte komplett auf den Kopf gestellt. Und fast stündlich muss man mit neuen Nachrich- ten aus Washington rechnen. Durch Trumps Ankündigung von „reziproken“ Strafzöllen gegenüber vielen Ländern, droht ein globaler Handelskrieg. Auch für Importe aus der EU stehen neue Zölle im Raum. Ob diese kommen werden, hängt davon ab, was die EU entgegen- zusetzen hat. Dazu gehört auch mehr Unab- hängigkeit. Energiepolitisch wurden hierzu bereits die Weichen gestellt. Mehr dazu in unserer Europarubrik. „Im Kleinen“ hat Trump den Handelsstreit mit der EU aber bereits entfacht und die unter Präsident Biden ausgesetzten Strafzölle auf Stahl und Aluminium wieder in Kraft gesetzt. Welche Produkte genau betroffen sind, erfah- ren Sie in unserer Zollrubrik. Komplexer werden auch die Ansprüche der Kunden im Ausland. Neben Qualität erwar- ten viele auch ein umfassendes Servicepaket. Die Entsendung von eigenem Personal wird daher für immer mehr Unternehmen zum Thema. Dies ist jedoch nicht trivial. Schon bei kurzen Arbeitseinsätzen sind eine Vielzahl an Regelungen zu beachten. Damit Sie nicht in Konflikt mit dem Gesetz geraten oder Ihre Mitarbeiter bereits an der Grenze abgewie- sen werden, haben wir im Titelthema einige Besonderheiten in der EU und in wichtigen Drittstaaten für Sie zusammengestellt. Ein Blick in die aktuelle Ausgabe lohnt sich also. Viel Freude bei der Lektüre! Herzlichst Ihr
9 Polen:
Neues Förderprogramm für Elektroautos
11 USA:
Markt für Klimatechnik bietet Potenzial
Georg Müller Chefredakteur
13 Indien:
Halbleiterindustrie wächst
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INHALT
IHK Global Business 03 | 2025
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International
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TITELTHEMA
MENA/AFRIKA
4 Mitarbeiterentsendung Arbeitseinsatz im Ausland: Was ist zu beachten?
16 Oman Neue Regelung für ausländische Arbeitnehmer 16 Saudi-Arabien Ve ranstaltung: Inhouse-Beratung Saudi-Arabien
#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar
EUROPA
DIE ZAHL
8 Großbritannien Medizintechnikmarkt wächst 9 Polen Neues Förderprogramm für Elektroautos angelaufen 9 Schweiz Kampf gegen Greenwashing 10 Niederlande
ZOLL & RECHT
2,74 BILLIONEN US-DOLLAR
18 EU Aktionsplan E-Commerce 18 Kenia Ke ine APS-Präferenzen mehr 18 Georgien Beitritt zum Versandübereinkommen 18 USA St rafzölle auf Stahl und Aluminium Strafzölle auf chinesische Waren 19 Hybrid-Veranstaltung Lieferantenerklärungen korrekt erstellen
Neuer Zeitplan für den Delta-Rhein-Korridor 10 Norwegen Meilenstein für Netto-Null-Zement
beträgt die globale Marktgröße für Künstliche Intelligenz (KI) im Jahr 2032 (Prognose). Ausgehend von 621,19 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 entspricht dies einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 20,4 Prozent. QUELLE: FORTUNE BUSINESS INSIGHTS
AMERIKAS
11 USA Markt für Klimatechnik bietet Potenzial 12 Peru Bergbausektor investiert kräftig
O-TON DES MONATS
ASIEN-PAZIFIK
„Die Klima- und Energiepartner- schaft mit Andalusien ist ein echter Glücksfall. Nur ein ener- giesouveränes Europa ist ein unabhängiges und wirtschaft- lich erfolgreiches Europa.“ Winfried Kretschmann, Minister- präsident Baden-Württembergs, anlässlich der Unterzeichnung des gemeinsamen Aktionsplans mit Andalusiens Regionalpräsident Juan Manuel Moreno Bonilla am 23. Januar 2025 in Stuttgart.
RUBRIKEN
13 Indien Halbleiterindustrie wächst 13 Philippinen „C reate More“ soll mehr Investitionen ins Land locken 14 Südkorea KI-Gesetz verabschiedet 14 Vietnam Zweistelliges Wirtschaftswachstum anvisiert 15 Usbekistan
17 Veranstaltungen 19 Impressum
Vi ele Arbeitskräfte und günstige Löhne
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MITARBEITERENTSENDUNG
Vor dem Abflug: Sind alle erforderlichen Dokumente dabei? Auch ein kurzzeitiger Arbeitseinsatz im Ausland muss gut vor- breitet sein.
Arbeitseinsatz im Ausland: Was ist zu beachten?
Ein Auftrag erfordert, dass Sie Mitarbeiter Ihres Unternehmen ins Ausland entsenden, da die Tätigkeit nur vor Ort durchgeführt werden kann? Dann aufgepasst! Bei Entsendungen sind viele Regelungen zu beachten, die sich je nach Land erheblich unterscheiden.
notwendig, eigene Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit zu entsenden. Eine Entsendung bedarf jedoch einer guten Vorberei- tung, da verschiedene Aspekte beachtet werden müssen. So sollte man sich im Klaren darüber sein, welche recht- lichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen mit einer Auslandstätigkeit verbunden sind. Bei Drittstaaten sind zudem gegebenenfalls zusätz- lich Zollpapiere für die Mitnahme von Berufsausrüstung zu beschaffen. Wir haben beispielhaft die rechtlichen Besonderheiten innerhalb der EU sowie ausgewählten Drittstaaten wie der Schweiz, Großbritannien, Indien, China und der USA für Sie zusammengestellt. Dabei liegt der Fokus auf kurzzeiti- ge Entsendungen von weniger als sechs Monaten. Wich- tige Hinweise für längerfristige Entsendungen finden Sie unter den weiterführenden Links auf unserer Website.
Deutsche Hersteller sind für die gute Qualität ihrer Produkte weltweit bekannt. Im internationa- len Wettbewerb reicht dies aber nicht aus. Die meisten Kunden im Ausland erwarten auch einen guten und zuverlässigen Service. So werden etwa die Montage und Wartung von gelieferten Maschinen und Anlagen elementarer Vertragsbestandteil. Auch ein 48-Stunden-Re- paraturservice gehört in vielen Ländern zum Standard und ist grundlegend für eine Kaufentscheidung. Keine Frage, dass hierzu gut ausgebildete Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen immer häufiger für eine befristete Zeit ins Ausland entsandt werden müssen, um diese Serviceleis- tungen zu gewährleisten. Aber auch andere Dienstleistungen wie etwa Bau- oder Installationsarbeiten, Projektplanungen und -betreuun- gen oder Beratungsleistungen werden zunehmend für Kunden im Ausland erbracht. Auch hier ist es in der Regel
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Tätigkeiten einem Gesamtarbeits- vertrag (GAV) zuzuordnen sind, gilt dieser auch für die entsandten Mit- arbeiters während des Einsatzes in der Schweiz. Andernfalls gelten die ortsüblichen Löhne. Dienstleistungen, die in der Schweiz erbracht werden, sind grundsätzlich auch in der Schweiz steuerbar, sofern der Weltjahresumsatzes höher ist als 100.000 Schweizer Franken (CHF). Das bedeutet, dass Unternehmen, die in der Schweiz Dienstleistungen erbrin- gen, sich grundsätzlich in der Schweiz zur Umsatzsteuer registrieren und die Rechnungen mit Schweizer Mehrwert- steuer ausstellen müssen. Sozialversicherungsrechtlich ist auch in der Schweiz die A1-Beschei- nigung als Nachweis für die Sozialver- sicherungspflicht im Herkunftsland ausreichend. Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/schweiz- arbeitseinsaetze UK: Digitale Einreisegenehmigung Seit dem Brexit gelten für EU-Bürger, die geschäftlich nach Großbritannien reisen, neue Bestim- mungen. Die „Short-Term Business Visitor Route“ erlaubt es Geschäftsrei- senden, für maximal sechs Monate einzureisen, sofern sie dort keiner regulären Erwerbstätigkeit nachgehen. Erlaubt sind geschäftliche Aktivi- täten wie Meetings, Verhandlungen, Vertragsabschlüsse oder die Teil- nahme an Fachkonferenzen. Auch interne Unternehmensschulungen oder Marktanalysen sind mög-
antwortung für die Arbeiten vor Ort übernehmen zu können. Diese soge- nannte EU-Bescheinigung stellt Ihnen gerne die IHK Rhein-Neckar aus. Die Meldeformalitäten gelten grund- sätzlich nur für Arbeitseinsätze, für die ein Vertrag mit dem Kunden im Empfangsland abgeschlossen wurde. Dienstreisen wie Kunden- oder Mes- sebesuche, Schulungen und Ähnliches fallen nicht unter die Meldepflicht. Unabhängig von der Art des Aus- landseinsatzes muss der Sozialversi- cherungsnachweis bei allen beruflich bedingten Aufenthalten innerhalb der EU mitgeführt werden. Dieser wird für gesetzlich Versicherte in der Regel über das Lohnabrechnungsprogramm beantragt, sofern dieses systemge- prüft ist. Bei häufigen Auslandsein- sätzen in ein oder mehrere EU-Staa- ten kann eine A1-Bescheinigung für „Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten“ beantragt werden. Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/ eu-meldepflichten Schweiz: Umsatzsteuerpflicht beachten Da die Schweiz zum Schengen- Raum gehört, können Bürger aus Schengen-Staaten – wozu auch Deutschland gehört – auch für Arbeitseinsätze ohne Visum einrei- sen. Aber auch in der Schweiz müssen Einsätze grundsätzlich gemeldet werden. Zwar sind in den meisten Branchen die ersten acht Tage inner- halb eines Jahres nicht meldepflich- tig, allerdings muss das entsendende Unternehmen im Fall einer Kontrolle nachweisen, dass es sich tatsächlich um die ersten acht meldefreien Tage handelt. Da dies unter Umständen sehr aufwendig sein kann, empfiehlt sich die Meldung ab dem ersten Tag. Anders als in der EU muss die Meldung mit einem Vorlauf von acht Tagen erfolgen, was bei kurzfristigen Einsätzen die Entsendeunternehmen vor Herausforderungen stellen kann. Während des Einsatzes müssen die Schweizer Lohn- und Arbeits- bedingungen eingehalten werden. Sofern die in der Schweiz erbrachten
EU: Umfangreiche Meldepflichten Zu den vier Grundfreiheiten der EU gehört auch die Arbeitneh- merfreizügigkeit. EU-Bürger können also ohne Visum oder sonstige Genehmigungen in andere EU-Länder einreisen. Eine berufliche Tätigkeit darf aber nicht ohne weiteres dort ausgeführt werden. Hierbei sind zusätzliche Meldepflichten zu beachten. Unter dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ müssen Unternehmen, die Mit- arbeiter ins EU-Ausland entsenden, sicherstellen, dass die Lohn- und Ar- beitsbedingungen des Empfangslan- des eingehalten werden. Dazu haben die Mitgliedsstaaten Meldeverfahren und Meldeplattformen eingeführt, die von den Entsendebetrieben genutzt werden müssen, um ihre Mitarbeiter zu melden. Leider sind die Plattformen und die Verfahren noch von Land zu Land sehr unterschiedlich, so dass sich die Unternehmen bei jedem Auslandsein- satz ihrer Mitarbeiter zunächst über die Meldeformalitäten des jeweiligen Landes informieren müssen. Grund- sätzlich gilt, dass die Mitarbeiter vor jedem Auslandseinsatz auf einer, meist elektronischen, Plattform der nationalen Arbeitsbehörde gemeldet werden müssen. Darüber hinaus muss ein sogenannter Vertreter, der als Ansprechpartner für die nationalen Behörden fungiert, benannt werden. Dieser muss während des Einsatzes vor Ort sein und Zugriff haben auf die Unterlagen, anhand derer nachgewie- sen wird, dass die Lohn- und Arbeits- bedingungen des Empfangslandes eingehalten werden. Das sind in der Regel: Lohnabrechnung, Zeiterfas- sung und Arbeitsvertrag, aus dem die vertraglich geregelte Arbeitsbedin- gungen wie Arbeitszeit, Urlaub und so weiter hervorgehen. In Österreich und Luxemburg muss bei der Ausführung von Dienstleis- tungen in reglementierten Berufen zudem auch ein Qualifikationsnach- weis vorgelegt werden, um nachzu- weisen, dass der Geschäftsführer oder Projektverantwortliche über eine entsprechende Qualifikation oder Berufserfahrung verfügt, um die Ver-
Reisepass genügt nicht mehr: Wer nach Groß- britannien einreisen möchte, muss ab April eine digitale Einreisegenehmigung vorweisen.
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von indischen Mitarbeitern, werden als technische Dienstleistungen ge- wertet und unterliegen der indischen Quellensteuer. Steuerschuldner ist das deutsche Unternehmen, un- abhängig vom Ort der erbrachten Dienstleistung. Die Quellensteuer liegt in Indien aktuell bei 20 Pro- zent. Im Doppelbesteuerungsabkom- men (DBA) zwischen Indien und Deutschland ist die Quellensteuer hingegen auf 10 Prozent festgelegt. Um sich darauf beziehen zu können, fordern indische Kunden umfang- reiche Dokumente, die teilweise auf dem Portal der indischen Finanz- verwaltung hochgeladen werden müssen. Unternehmen, die sich auf das DBA beziehen, sind verpflichtet eine Steuererklärung in Indien ab- zugeben. Voraussetzung hierfür ist eine steuerliche Registrierung des deutschen Unternehmens in Indien mit einer sogenannten Permanent Account Number (PAN). In der Praxis wird der indische Kunde die einzubehaltende Quellensteuer vom Rechnungsbetrag abziehen und einen gekürzten Rechnungs- betrag überweisen. Die Erbringung von (technischen) Dienstleistun- gen ist immer als kaufmännischer Kostenfaktor zu bewerten, da die Anrechenbarkeit im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung der Unternehmen nur in einem sehr geringen Maße gegeben ist. Weitere Informationen:
lich. Darüber hinaus dürfen Mit- arbeiter von Maschinenherstellern im Rahmen dieser Regelung Maschinen montieren, warten oder in Betrieb nehmen, sofern diese Tätigkeiten Teil eines bestehenden Kauf- oder Liefer- vertrags sind. Eine längerfristige Beschäftigung oder direkte Vergütung durch ein britisches Unternehmen ist jedoch nicht gestattet, hierfür wäre ein entsprechendes Arbeitsvisum er- forderlich. Ein Visum ist für EU-Bürger bei kurzfristigen Geschäftsreisen nicht erforderlich. Allerdings müssen Reisende bei der Einreise nachweisen, dass sie finanziell abgesichert sind und das Land fristgerecht wieder ver- lassen. Ab April 2025 tritt zudem das Elec- tronic Travel Authorisation (ETA)- System in Kraft. EU-Bürger müssen künftig vor der Reise eine digitale Einreisegenehmigung beantragen. Diese dient der Sicherheitsüberprü- fung und ist für jeden Aufenthalt er- forderlich, ersetzt jedoch kein Visum. Um Probleme an der Grenze zu ver- meiden, sollten Geschäftsreisende alle relevanten Dokumente bereithal- ten, darunter eine Einladung des briti- schen Unternehmens oder Nachweise über ihre geschäftlichen Aktivitäten. Bei Entsendungen von weniger als 24 Monaten verbleibt der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungsys- tem. Als Nachweis gilt nach aktuellem
China: Kranken- und Unfallversicherung verpflichtend Bis zum 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehö- rige für geschäftliche Tätigkeiten wie Montagearbeiten bis zu 30 Tagen visumsfrei nach China reisen. Für Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen oder eine Baustellenaufsicht bis zu einer Dauer von 90 Tagen ist das M-Visum (Geschäftsvisum) erforderlich. Alle Ausländer müssen sich inner- halb von 24 Stunden nach ihrer Ein- reise in China beim für ihren Wohnort zuständigen „Public Security Bureau“ (Einreise- und Ausreiseverwaltung) anmelden. Wenn der Mitarbeiter in einem Hotel untergebracht ist, über- nimmt das Hotel die Anmeldung. Bei der Mitarbeiterentsendung ist zu beachten, dass für entsandte Be- schäftigte während ihres gesamten Aufenthalts in China das chinesische Arbeitsrecht gilt. Es ist daher ratsam, vor Beginn des Auslandseinsatzes eine Entsendevereinbarung zusätz- lich zum bestehenden deutschen Arbeitsvertrag abzuschließen, um die spezifischen Bedingungen der Entsendung zu regeln. Zwischen Deutschland und China besteht ein Sozialversicherungsab- kommen. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Renten- und Arbeitslosen- versicherung, so dass der entsandte Mitarbeiter im deutschen System ver- bleibt. Für die Kranken- und Unfall- versicherung muss er jedoch zusätz- liche Beiträge in China leisten. Diese Versicherungen sind verpflichtend, auch wenn bereits eine Absicherung in Deutschland besteht. Mehr Informationen: ihk.de/rhein-neckar/china- montageaufenthalte USA: Visafreie Einreise möglich Je nach Aufenthaltsdauer und Nationalität des Mitarbeiters kann die Einreise in die USA entwe- der visafrei unter dem Visa Waiver Program (VWP) oder mit einem B-1-Visum erfolgen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt beim VWP 90 Tage, bei Einreise mit dem B-1-Visum sind es 180 Tage. Erlaubt
Stand auch hier eine A1-Bescheinigung. Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/ uk-dienstleistungen- geschaeftsreisen
ihk.de/rhein-neckar/indien- dienstleistungserbringung
Indien: Vorsicht Quellensteuer
In Indien besteht generell eine Visumspflicht. In der Regel ist ein Business Visum ausreichend, sofern der Antragsteller außerhalb Indiens – also von seinem deutschen Arbeitgeber – ein Gehalt bezieht. Je nach indischem Bundesland sind unterschiedliche Generalkonsulate für die Ausstellung des Visums zuständig. Montagen in Indien, beispielswei- se im Rahmen der Inbetriebnahme einer Maschine oder Schulungen
Schon bei den Vertragsgesprächen be- achten: Für „technische Dienstleistungen“ in Indien ist Quellensteuer abzuführen, die den Rechnungsbetrag schmälert.
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INFO
Probleme an der Grenze vermei- den: Bei Arbeits- einsätzen in den USA sollten die Mitarbeiter immer Dokumente mit sich führen, aus denen der Zweck der Reise hervor- geht.
Carnet ATA – IHK-Reisepass für Waren und Berufsausrüstung Im internationalen Marketing und Wettbewerb spie- len Produktpräsentationen und Service eine große und wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund besteht oft die Notwendigkeit, Waren auszuführen, um sie für bestimmte Zwecke in anderen Ländern tempo- rär zu verwenden. Ein bevorzugtes Instrument zur Vereinfachung der damit verbundenen Zollformalitäten ist der Ge- brauch des „internationalen Warenreisepasses“ – das Carnet ATA. Dieses beschleunigt die Zollforma - litäten an der Grenze. Für die eingeführten Waren, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel werden außerdem keine Einfuhrabgaben in den Drittlän- dern fällig. Verwendet wird das Carnet ATA vor allem für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster sowie Berufsausrüstungsgegenstände. Carnets ATA können Sie digital beim Team Recht International der IHK Rhein-Neckar beantragen. Mehr Informationen und Ihre Ansprechpartner finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/carnet
sind dabei nicht nur Vertragsverhandlungen, Besprechungen mit Geschäftspartnern oder Messebesuche, sondern auch die Errichtung, Inbetriebnahme oder Reparatur von Maschinen oder Anlagen, also typische Montagedienstleistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maschine außerhalb der USA gekauft wurde und sich die Verpflichtung zur Erbringung der Montagedienstleistung aus dem Maschinenkaufvertrag ergibt. Im Rahmen des VWP dürfen allerdings nur die Staatsbürger bestimmter Länder einreisen. Die aktuelle Länderliste finden Sie auf der Seite des US State Departments. Mitarbeiter mit einer anderer Nationalität benötigen ein B-1-Visum. Um Probleme bei der Grenzkontrolle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, ein englischsprachiges Schreiben des Arbeit- gebers mit sich zu führen, das unter anderem auf den Zweck der Reise, die Aufgaben in den USA und die Aufenthaltsdauer eingeht. Sinnvoll ist auch ein Vermerk, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus einer amerikanischen Quelle bezieht. Die Einreise zu Montagezwecken sollte etwa durch die Kopie des Kaufvertrages oder durch ein Einladungsschreiben des amerikanischen Kunden belegt werden. Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Sozialversi- cherungsabkommen – allerdings nur in Bezug auf die Renten- versicherung. Damit ist der entsandte Mitarbeiter von der amerikanischen Rentenversicherungspflicht befreit, sofern er seinen Verbleib in der deutschen Sozialversicherung anhand einer Entsendebescheinigung (Formblatt D/USA 101) nach- weist. Ausstellende Behörde ist die Krankenkasse, die auch die Rentenversicherungsbeiträge einzieht. Darüber hinaus sollte mit Sozialversicherungsträgern abgeklärt werden, ob der betreffende Mitarbeiter in den USA ausreichend gegen Krank- heit und Unfall versichert ist. Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/usa-montage-dienstleistungen Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar Für alle weiteren Fragen zur Mitarbeiterentsendung in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/team-international
Informationsquellen
Einreisebestimmungen: Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise- und-sicherheitshinweise Doppelbesteuerungsabkommen und andere Ab- kommen im Steuerbereich: Bundesministerium für Finanzen (BMF) bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/ Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_ Informationen/staatenbezogene_info.html Informationen zur Sozialversicherung: DVKA – Deutsche Verbindungsstelle Krankenver- sicherung – Ausland Nachweise zur Sozialversicherung (Bescheinigungen, Antragsverfahren, Antragsformulare und andere) dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/antraege_finden/ entsendung_ausland/entsendung/entsendung_ins_ ausland.html Länderspezifische Informationen zum anzuwenden - den Sozialversicherungsrecht (Sozialversicherungs- abkommen und Ähnliches) dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/merkblaetter_ arbeiten_in/arbeitgeber_und_erwerbstaetige.html
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EUROPA
GROSSBRITANNIEN Medizintechnikmarkt wächst
Milliardeninvestitionen in neue Krankenhäuser
Das Vereinigte Königreich ist der drittgrößte Medizintechnikmarkt Europas und lockt auch in den nächs- ten Jahren mit steigender Nachfrage ausländische Hersteller auf die Insel. Für den Zeitraum zwischen 2024 und 2028 erwarten die Analysten von Fitch Solutions ein jahresdurchschnittliches Wachstum von 3,4 Prozent. Für 2025 schätzen die Fitch-Analysten das Marktvolumen auf umgerechnet rund 16,4 Milliarden Euro. Der Markt wächst allerdings mit abnehmender Dynamik: Steigt das Volumen 2025 gegenüber dem Vorjahr noch um 4,1 Prozent, sind es 2028 nur noch 2,7 Prozent. Das größte Marktsegment, die Verbrauchs- güter (Bandagen, Katheter, Nahtversor- gung und Ähnliches), kommt auf einen Marktanteil von 23 Prozent und wird 2025 um 3,4 Prozent wachsen. Am stärksten sollen 2025 orthopädische Produkte und Prothesen (+6,7 Prozent) sowie Produkte der diagnostischen Bildgebung (+4,9 Prozent) zulegen.
ren. In ihrer ersten Haushaltsrede hatte die Finanzministerin Rachel im Oktober 2024 bereits umgerechnet rund 24,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel für den Regel- betrieb des NHS versprochen und 1,8 Milliarden Euro für 40.000 zusätzliche Termine pro Woche angekündigt. Dafür werden neue Be- handlungszentren gebaut und bild- gebende Geräte angeschafft, sowie für rund 85 Millionen Euro Strahlen- therapiegeräte eingekauft. Rolle privater Gesundheitsdienstleister steigt Angesichts langer Wartelisten und bestehender Engpässe im öffentli- chen System wächst die Bedeutung privater Gesundheitsdienstleister. Einerseits weil der NHS dorthin Be- handlungsdienstleistungen auslagert, andererseits weil die Nachfrage von Privatpatienten steigt. Zu den größten privaten Anbietern gehören Circle Health Group (55 Krankenhäuser), Spire Healthcare (38), Nuttfield Health (37) und Ramsay Health Care (38). Die Interessen der privaten Gesundheitsdienstleister werden vom Independent Healthcare Providers Network (IHPN) vertreten. Digitalisierung des Gesundheits- systems wird beschleunigt Laut NHS Digital verfügen rund 58 Millionen Engländer über eine digitale Gesundheitsakte im öffentli- chen Gesundheitssystem (Summary Care Record, SCR). Während die SCRs in erster Linie Basisdaten enthalten, werden im weiteren Register der Shared Care Records (ShCR) detail- liertere Behandlungsinformationen der unterschiedlichen Einrichtungen kombiniert. Die Regierung plant in den nächsten Jahren rund 2,2 Milliarden Euro für Technologie und Digitalisierung aus- zugeben. GTAI/IHK
Einer der bedeutendsten Treiber für die Marktnachfrage sind staatliche Investitionen in das Gesundheitssys- tem, sowohl in neue Krankenhäuser als auch in Medizintechnik. Weil die Behandlungskapazitäten nicht aus- reichen, haben sich die Wartelisten in den vergangenen zehn Jahren ver- dreifacht und sind vom Vor-Corona- Hoch von 4,6 Millionen auf derzeit 7,7 Millionen Patienten angewachsen. Als politischen Meilenstein hat Pre- mierminister Keir Starmer das Ziel ausgerufen, dass bis 2029 rund 92 Prozent aller Patienten weniger als 18 Wochen auf Behandlungs- termine warten sollen. Aktuell liegt die Quote mit rund 60 Prozent noch deutlich darunter. Das Gesundheits- ministerium bereitet aktuell einen Zehnjahresplan vor, um den National Health Service (NHS) zu reformie-
Nachfrage im Gesundheitssektor steigt Markt für Medizintechnik im Vereinigten Königreich (in Milliarden Euro)
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Marktvolumen
12
10
Import
8
6
Export
4
Lokale Produktion
2
0
2019
2020
2021
2022
2023
QUELLE: BMI FITCH SOLUTIONS 2024
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EUROPA
POLEN Neues Förderprogramm für Elektroautos angelaufen
Die Marktanteile von Elektro-Pkw hängen in Polen im einstelligen Prozentbereich fest. Ein neues Förderprogramm soll mindestens 40.000 weitere Elektro- autos auf die Straße bringen. Das Programm „Unser E-Auto“ (NaszEAuto) startete An- fang Februar 2025 und läuft bis zum Sommer 2026. Die Förderung greift nur bei Neufahrzeugen der EU-Fahrzeug- klasse M. Der Zuschuss beträgt bis zu 9.500 Euro beim Kauf eines rein batterie-elektrisch betriebenen Pkw, der maximal 53.000 Euro kostet. Der Umweltfonds zahlt die Prämie sowohl bei Kaufverträgen wie auch bei Leasingver- trägen. Das Budget für „Unser E-Auto“ im Umfang von rund 374 Millionen Euro stammt aus dem europäischen Wie- deraufbaufonds. Polens Vorgängerregierung hatte sich bei den Verhandlungen des Fonds dazu verpflichtet, eine neue Steuer auf Autos mit Verbrennungsmotor einzuführen. Dieser Schritt sollte Elektrofahrzeuge attraktiver machen. Die aktuelle Regierung konnte bei Nachverhandlungen mit der Europäischen Kommission ihren Standpunkt durch- setzen, dass Kaufanreize zielführender seien als neue Ab- gaben. Die Verbrenner-Steuer wird voraussichtlich ab 2026 nur bei Unternehmen greifen, deren Fuhrpark mehr als ein Fahrzeug umfasst. Das Programm „Unser E-Auto“ ersetzt die Kaufprämie „Mein Elektrischer“. Sie endete im Januar 2025. Anders als bei dem Vorgänger-Programm können nur natürliche Per-
Der Anteil an E-Autos soll in Polen weiter steigen. Die Regierung unterstützt die Bürger mit Zuschüssen beim Kauf von Neuwagen.
sonen und Gewerbetreibende die Förderung in Anspruch nehmen. Unternehmen sind davon ausgeschlossen. GTAI/IHK
SCHWEIZ Kampf gegen Greenwashing
der Maßnahmen zur CO2-Reduktion, Erfolgsstorys und Ähnliches). Das Greenwashing-Verbot gilt sowohl für obligatorische als auch für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte. Ebenfalls betroffen sind Werbung und Marketing für Produkte und Dienstleistungen sowie Beschreibungen derselben und die Verwendung von Klimalabels. Verletzungen des UWG können zivilrechtliche und straf- rechtliche Konsequenzen haben. Klageberechtigt sind nicht nur Konkurrenten, sondern auch Kunden, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Verbraucherschutzorga- nisationen. Eine entsprechende Meldeplattform existiert bereits. GTAI/IHK
Die Schweiz hat das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst und um einen Ab- schnitt ergänzt, der die Bekämpfung von Greenwashing erleichtern soll. Hier heißt es: Unlauter handelt insbeson- dere, wer: … „Angaben über sich, seine Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.“ Bislang konnte Greenwashing nur gestützt auf Art. 3 lit. b UWG (Irreführung) bekämpft werden. Mit der neuen Vor- schrift sind Angaben über die Klimabelastung unlauter, wenn sie nicht belegt werden können. Das bedeutet im Effekt eine Beweislastumkehr. Als relevante Angaben in Bezug auf die Klimabelastung gelten insbesondere qualita- tive Aussagen („nachhaltig“, „klimaneutral“), quantitative Angaben und prozessuale Informationen (Beschreibung
Schweizer Meldeplattform für Greenwashing: findmind.ch/c/greenwashing
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EUROPA
NIEDERLANDE Neuer Zeitplan für den Delta-Rhein-Korridor Die niederländische Regierung will weitere Verzöge- rungen beim Bau des Delta-Rhein-Korridors vermei- den. Ursprünglich sollten in diesem grenzüberschreiten- den Infrastrukturprojekt unterirdische Pipelines für den Transport von Wasserstoff, CO2, Ammoniak und Gleich- strom zeitgleich angelegt werden. Dies erwies sich jedoch als zu komplex. Nun wird der Fokus auf Wasserstoff und CO2 liegen. Das Projekt soll den Hafen Rotterdam mit Unternehmen im Ruhrgebiet und bis zu BASF nach Ludwigshafen verbin- den. Die Fertigstellung des Vorhabens ist für 2031 bis 2033 geplant. BASF, Gasunie, OGE und Shell haben dazu eine Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung des Pipeline- systems unterzeichnet. Deutschland ist traditionell der größte Handelspartner der Niederlande. Der von Destatis ermittelte deutsch- niederländische Außenhandel zeigt allerdings deutliche Abwärtstendenzen. Diese dürften unter anderem auf die Bereiche Kfz sowie Chemie zurückzuführen sein. Demnach passierten im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 Waren im Wert von rund 49,9 Milliarden Euro die Grenze von den Niederlanden nach Deutschland. Das entsprach im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum einem Minus von 9,9 Prozent. Umgekehrt sanken die deutschen Exporte in das Nachbarland im Vergleichszeitraum um 3,9 Prozent auf etwa 57,6 Milliarden Euro. GTAI/IHK
Bau der CO 2 -Abscheideanlage am Zementwerk Brevik. Schon in diesem Jahr soll der erste CCS-Zement geliefert werden.
NORWEGEN Meilenstein für Netto-Null-Zement
Das Vorzeigeprogramm „Longship“ der norwegischen Regierung, dass die Abscheidung, den Transport und die sichere Lagerung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) aus industriellen Quellen demonstrieren soll, hat einen bedeutenden Fortschritt erzielt. Erstmals weltweit wurde eine CO2-Abscheideanlage erfolgreich in ein bestehendes Zementwerk integriert – und das, ohne die laufende Produktion zu unterbrechen. Das Teilprojekt Brevik CCS, geleitet von unserem Mit- gliedsunternehmen Heidelberg Materials, setzt neue Maß- stäbe. Als erstes Projekt seiner Art in der Zementindustrie zeigt es den Weg hin zu vollständigen CO2-Wertschöp- fungsketten in der Prozessindustrie auf. Bereits in diesem Jahr wird das Zementwerk „evoZero“ den weltweit ersten CCS-Zement liefern, mit dem emissionsfreier Beton her- gestellt werden kann. Energieminister Terje Aasland würdigte die Bedeutung des Brevik-Projekts: „Diese Anlage ist ein Symbol der Hoffnung und ein Modell für künftige Projekte, das zeigt, dass wir mit Entschlossenheit und Zusammenarbeit die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen können. Projekte wie dieses sind entscheidend für die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Industrie über viele Jahre hin- weg.“ GTAI/IHK
H 2 -Leitung CO2 -Leitung Mögl. Erweiterung Standorte H 2 -Transport H 2 -Produktion CO2 -Speicherung
Rotterdam
Gelsenkirchen
Antwerpen
Chemelot
Köln
Ludwigshafen
QUELLE: DELTA RHINE CORRIDOR
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AMERIKAS
USA Markt für Klimatechnik bietet Potenzial
Der amerikanische Markt für Wärme-, Kälte- und Lüftungs- technik befindet sich seit 2024 wieder auf Wachstumskurs. Laut dem Air-Conditioning, Heating, and Refrigeration Institute legte der Umsatz von Branchengeräten hochgerechnet um rund 7 Prozent auf insgesamt 22,5 Millionen Geräte zu. Grand View Research zufolge sind der Wohnungsbau, der Industriebau und der sonstige gewerbliche Hochbau jeweils für rund ein Drittel des Branchenumsatzes verantwortlich. Für die kommenden Jahre gehen praktisch alle Marktforschungsun- ternehmen davon aus, dass der Auf- schwung anhält. So beziffert Grand View Research das Marktvolumen für 2023 auf gut 32 Milliarden US- Dollar (US$) und erwartet für 2030 einen Wert von rund 50 Milliarden US$, was einem jährlichen Wachs- tum von nominal gut 7 Prozent entspräche. Deutsche Anbieter sind in Nischensegmenten stark Die deutschen Branchenlieferun- gen in die USA legten von Januar bis November 2024 um gut 12 Prozent zu und dürften sich auf das Jahr hoch- gerechnet auf rund 1,5 Milliarden US$ summieren. Gegenüber 2020 käme das einer Steigerung um nahezu zwei Drittel gleich. Selbst preisbereinigt ergibt sich laut Inflationsrechner des US-Arbeitsministeriums ein Plus von rund 40 Prozent. Deutsche Anbieter spielen im Mas- sengeschäft und damit bei Wohnun- gen bislang kaum eine Rolle. Sie lie- fern vor allem Spezialtechnologie. Für sie ergeben sich Zulieferchancen etwa bei Krankenhäusern oder öffentlichen Gebäuden. Für großes Absatzpoten- zial sorgt auch das produzierende Gewerbe, das eine äußerst rege Bau- tätigkeit aufweist. Zugleich treibt die
In vielen amerikanischen Haus- halten gehört eine Klimaanlage zur Grundausstattung. Die lebhafte Bautätigkeit, aber auch Modernisierungen, sorgen für Absatzchancen.
Südwesten – erst 15 bis 20 Prozent der Haushalte Luftwärmepumpen. Im kälteren Norden und Mittleren Westen lag die Quote sogar nur bei 3 Prozent. Erdwärmepumpen sind in den USA nahezu unbekannt. Trumps Vorhaben führen zu Unsicherheit Einer der wichtigsten Fertigungs- standorte der US-Hersteller ist Mexiko. Ein gutes Drittel der Bran- cheneinfuhren kommt daher aus dem Nachbarland. Bei Klimageräten be- trägt die Quote sogar rund die Hälfte. Ein weiterer wichtiger Lieferant ist China. Das Importgeschäft steht 2025 je- doch vor Herausforderungen. Unklar ist, wie es mit den derzeit ausgesetz- ten Zöllen, die Trump für kanadische und mexikanische Einfuhren vorsieht, weitergeht. Auch Zölle auf chinesi- sche Importe dürften sich auswirken. Möglicherweise müssen US-Verbrau- cher mit stark steigenden Preisen für Klimatechnik rechnen. GTAI/IHK
künstliche Intelligenz den Strom- und Kühlungsbedarf von Rechenzentren massiv nach oben.
Klimatechnik-Markt ist stark konsolidiert
Insgesamt gab es 2024 laut IBIS World in den USA 1.300 Hersteller von Klimatechnik. Die Branche ist stark konzentriert: Die drei größten Anbieter – Trane Technologies, Car- rier und Johnson Controls – brachten es auf einen prognostizierten Markt- anteil von zwei Dritteln. Die führen- den ausländischen Unternehmen in den USA sind Bosch Thermotechnik, Danfoss, Daikin Industries, Gree und Yazaki. Carrier übernahm 2023 die Sparte Viessmann Climate Solutions der deutschen Viessmann Group. Durch diese Akquisition will die US- Firma zum Technologieführer im Be- reich Wärmepumpen aufsteigen. Der dortige Nachholbedarf ist gigantisch: Laut der nationalen Energiebehörde nutzten 2024 in den wärmeren Zonen – an den Küsten sowie im Süden und
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AMERIKAS
PERU Bergbausektor investiert kräftig
Innovative Lösungen sind gefragt
Schon heute sind europäi- sche Unternehmen führend bei Innovation in Perus Kupferbergbau. Bosch Rexroth etwa bietet Elektromobilitäts- lösungen für die Branche an. Anglo American nutzt in seiner Mine Quellaveco getriebe- lose Transportsysteme von ThyssenKrupp und Automati- sierungssysteme von Siemens und Innomotics. Von Epiroc aus Schweden bezog das Unternehmen sechs autonome Bohrer. Auch ABB ist in Peru vertreten. Die Schweizer liefern getriebelose Antriebe, Steue- rungssysteme und Winden für den Untertagebergbau. Made in Germany im peruanischen Kupferbergbau Deutsche Firmen kommen in Perus Kupferwirtschaft als Zulieferer zum Zug. Denn Bergbauprojekte in Peru erfor- dern Investitionen in Milliar- denhöhe für die Erschließung sowie Hunderte Millionen US$ jährlich für Wartung, Repara- tur und Betrieb. Auch nach der Inbetriebnahme von Mega- projekten wie Quellaveco und Marcobre werden 2025 und 2026 vielversprechende Mög- lichkeiten für Anbieter von Produkten „Made in Germany“ bestehen. So investiert Bosch Rexroth 1 Million US$ in ein neues Servicezentrum in Arequipa, einem wichtigen Bergbauzen- trum im Süden Perus. Bosch Rexroth erwartet ein deut- liches jährliches Wachstum und will innerhalb von vier Jahren ein drittes Servicezen- trum im Norden des Landes eröffnen. GTAI/IHK
Der peruanische Kupferbergbau soll effizienter und umweltschonender werden. Continu- ous Mining, also der Transport mittels elektrischer Förder- bänder anstelle von Lkws, kann dazu beitragen.
Peru ist eines der rohstoffreichsten Länder der Welt. Der Andenstaat verfügt unter anderem über die weltweit drittgrößten Kupfer- vorkommen, nach Chile und Australien. Die Kupfermine Quellaveco ist das wichtigste Projekt im peruanischen Bergbau. Allein mit diesem Bergwerk wird sich die Kupferproduktion des Landes künftig um 10 Prozent erhöhen. Minenbetreiber treiben Automatisierung voran Ein Fünftel der Bergbau- unternehmen in Peru nutzt bereits smarte Technologien. Branchenkenner sehen eine zunehmende Modernisie- rung und Digitalisierung der Minen, womit eine erhöhte Nachfrage nach hochwertigen Technologien, beispielswei- se zur Automatisierung von Transportflotten, einhergeht. Auch in umweltfreundliche Verfahren und Dekarbonisie-
rungsmaßnahmen investieren die Firmen viel Geld. Dadurch bieten sich wachsende Ge- schäftschancen für deutsche Unternehmen. So kündigte das Unter- nehmen Southern Perú im Januar 2025 Investitionen von knapp 80 Millionen US-Dollar (US$) in die Mine Toquepala an, um die Kupferrückgewinnung und Wassernutzung zu optimie- ren. Auf der Einkaufsliste stehen neue Pumpen und Filtersysteme, Biotechnik für Auslaugungstests und Ein- dickeranlagen. Auch Cerro Verde, ein Joint- Venture aus Freeport-McMo- Ran, Sumitomo und Buenaven- tura, setzt auf Innovation. Das Bergbauunternehmen arbeitet unter anderem an automa- tisierten Warnsystemen, die es ermöglichen, den Einsturz großer Bergbauhänge vorher- zusagen. Andere Betreiber nutzen Sensoren, um Minen umfassend überwachen zu können.
51 VORHABEN
umfasst das peru- anische Bergbau- portfolio mit einem Wert von 54,5 Mil- liarden US-Dollar. Knapp drei Viertel davon entfallen auf Kupferprojekte. QUELLE: GTAI
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ASIEN-PAZIFIK
INDIEN Halbleiterindustrie wächst
In Indien sind derzeit sowohl Halbleiter- als
Rund 1 Million Fachkräfte für die Halbleiterbranche werden in Indien bis 2026 benötigt, schätzt der Per- sonaldienstleister NLB Services.
auch Backend-Fabriken im Bau. Diese werden von der indischen Regierung mit umfangreichen Förderpro- grammen subventioniert. Dabei zeichnen sich regionale Schwerpunkte ab. Viele Vorhaben werden zum Beispiel im Bundesstaat Gujarat realisiert. Das Gebiet zwischen Dohlera und Sanand, aber auch der Norden des Bundes- staates Maharashtra sind infolge der Investitionen auf dem Weg, zu bedeutenden Branchenclustern zu werden. Das dürfte die Ansiedlung entsprechender Zulieferbetrie- be in der Region zur Folge haben. Bis spätestens 2027 werden viele der sich derzeit im Bau befindlichen Projekte fertiggestellt. Einige Marktbe-
100 MILLIARDEN US-DOLLAR soll das
Branchenexperten weisen immer wieder darauf hin, dass zahlrei- che Fachkräfte nötig sind, um die entstehenden Produktionsan- lagen zu nutzen. Diese sind zum Großteil noch nicht vorhanden und müssen ausgebildet werden. Damit entstehen Möglichkeiten auch für Bildungsanbieter in diesem Bereich. GTAI/IHK
obachter gehen davon aus, dass Indien bereits 2026 seine ersten Chips produzieren wird. Deutsche Firmen haben die Möglichkeit, als Zulieferer tätig zu werden, etwa im Bereich Sensorik. Zudem lohnt sich der Blick nach Indien als poten- zielle neue Bezugsquelle für Halbleiter.
Marktvolumen der Halbleiterindustrie in Indien laut der India Brand Equity Foundation bis 2030 erreichen. QUELLE: GTAI
PHILIPPINEN „Create-More“ soll mehr Investitionen ins Land locken
Das neue „Create More“-Gesetz soll den Archipel für ausländische Direktinvestitionen attraktiver machen. Darin wird der Körperschaftssteuersatz auf das steuerpflich- tige Nettoeinkommen für alle ansässigen Unternehmen – unabhängig vom Umsatz und Betriebsvermögen – auf 20 Prozent festgesetzt. Bislang lag dieser für größere Firmen bei 25 Prozent. Um die Unternehmen in der verarbeitenden Industrie zu entlasten, gelten verbesserte Abschreibungs- möglichkeiten unter anderem auf neue Maschinen und Ausrüstung, auf Energiekosten sowie auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung und berufliche Qualifizierungs- maßnahmen. Auch wurden die Zoll- und Umsatzsteuerbe- freiungen für exportorientierte Unternehmen auf weitere Produkte und betriebliche Aktivitäten ausgedehnt. Die Regierung hofft, mit diesem Reformpaket im regio- nalen Standortwettbewerb um Investoren aus der verarbei-
tenden Industrie punkten zu können. Fokussektoren sind unter anderem die Elektromobilität, erneuerbare Energien und Stromspeichertechnik sowie Datenzentren. Im Bereich Halbleiterfertigung sollen Investitionen im Frontend der Wertschöpfungskette wie Chip-Design und Wafer-Produk- tion angelockt werden. Bislang sind die Philippinen vor allem beim Testing und Packaging in der globalen Halblei- terlieferkette vertreten. Mit dem Gesetzespaket sollen sich auch die Bedin- gungen für private Investitionen im Infrastruktursektor verbessern. Im Rahmen ihres „Build Better More“-Pro- gramms will die Regierung bis 2028 knapp 200 Schlüs- selprojekte mit einem Investitionsvolumen von 164 Milliarden US-Dollar wenn möglich als öffentlich-priva- te Partnerschaften realisieren oder zumindest anschie- ben. GTAI/IHK
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ASIEN-PAZIFIK
KOREA KI-Gesetz verabschiedet
Südkorea ist das erste Land in Asien und eines der ersten weltweit mit einem eigenen Rahmengesetz zur KI – das sogenannte „Framework Act on the Develop- ment of Artificial Intelligence and the Creation of a Foundation for Trust“. Das Gesetz wird größtenteils ein Jahr nach seiner Verkündung, also am 22. Januar 2026, in Kraft treten. Das neue Gesetz soll insbesondere die Entwicklung der KI-Industrie und KI-Technologie fördern und Risiken vorbeugen, die durch die KI entstehen könnten. Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im KI-Bereich sollen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen beitragen. In einem Kapitel geht es insbesondere um die Gewährleis- tung ethischer Prinzipien. Des Weiteren bezweckt das Gesetz unter anderem die Stärkung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit. So sollen vor allem Forschung und Entwicklung sowie internationa- le Zusammenarbeit im KI-Bereich staatlich gefördert und KI-Technologien weiterentwickelt werden. Das koreani- sche Ministerium für Wissenschaft und IKT hat gemäß dem Gesetz regelmäßig Basispläne für KI aufzustellen. Außerdem enthält das Gesetz besondere Vorgaben für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Start- ups im KI-Bereich. Das neue Gesetz unterscheidet zwischen generativer KI wie beispielsweise Text- und Bilderstellung sowie KI-Sys-
KI benötigt nicht nur große Speicherkapazität, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Cybersicherheit. Korea hat nun einen rechtlichen Rahmen für den Ausbau von KI gesetzt.
temen mit „großen Auswirkungen“ auf das Leben, die körperliche Sicherheit, die Grundrechte oder solche mit Gefahrenpotenzial in bestimmten aufgeführten Bereichen wie etwa Trinkwasser- oder Energieversorgung, Gesund- heitswesen, Analyse biometrischer Daten oder bei wesent- lichen Transportsystemen. In diesen Bereichen müssen KI-Betreiber bestimmte Compliance-Vorgaben einhalten. Nutzer solcher Systeme sind zum Beispiel im Voraus über die Mitwirkung von KI zu informieren. Bei bestimmten Gesetzesverstößen sieht das Gesetz Sanktionen in Form von Bußgeldern von bis zu 30 Millio- nen südkoreanische Won (rund 20.000 Euro) vor – unab- hängig vom Umsatz oder der Unternehmensgröße. GTAI/IHK
VIETNAM Zweistelliges Wirtschaftswachstum anvisiert
Der für die Erreichung des Ziels notwendige, zusätzliche Wachstumsschub soll von einem Umbau des Staatsappa- rats ausgehen. Geplant ist, bis Ende des 1. Quartals 2025 die Anzahl der staatlichen Institutionen um 15 bis 20 Prozent zu reduzieren und das Personal im etwa gleichen Rahmen abzubauen. Durch eine Zusammenlegung von Ressorts sollen fünf Ministerien sowie etliche weitere In- stitutionen wegfallen. Die Reform soll dazu beitragen, die Entscheidungsblockade in der Verwaltung aufzubrechen. Zudem soll die Reform auch finanzielle Spielräume für mehr Investitionen schaffen. Nach Aussagen des Premier- ministers werden derzeit etwa 70 Prozent des Staatshaus- halts für laufende Ausgaben verwendet. Das lasse zu wenig Geld für Investitionen übrig. Nach Informationen des Innenministeriums könnte die Entlassung von 100.000 Bediensteten zunächst etwa 5 Milliarden US-Dollar kosten. Innerhalb von fünf Jahren würden aber bereits 4,4 Mil- liarden US-Dollar eingespart werden. Die Umsetzung der Reform gilt als sehr ambitioniert. GTAI/IHK
Das Wirtschaftswachstum Vietnams der letzten Jahre von durchschnittlich 6 Prozent gilt seit dem Führungswechsel im Land als ungenügend. Die vietname- sische Regierung hat erkannt, dass diese Wachstumsraten nicht ausreichen, um vom derzeitigen Status einer „Lower-Middle Income Country“ bis zum Jahr 2045 zu einem Industrieland, also einer „High Income Country“ aufzusteigen. Um das Ziel zu erreichen, müsse die Wirt- schaft jährlich um 6,5 bis 7,5 Prozent zulegen, so Premier- minister Pha. m Minh Chính. Nach Ansicht von Wirt- schaftsanalysten lässt sich solch ein Tempo nicht über einen so langen Zeitraum beibehalten, weil sich das Wachstum mit steigendem Entwicklungsstand tendenziell abschwächt. Laut Premierminister soll die Wirtschaft im Jahr 2025 daher um 8 Prozent wachsen und ab 2026 zweistellig. Das wird kein leichtes Unterfangen, bislang haben nur wenige Länder in der Region zweistellige Wachstumsraten erreicht, beispielsweise China in den 2000er-Jahren.
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ASIEN-PAZIFIK
USBEKISTAN Viele Arbeitskräfte und günstige Löhne
2024 arbeiteten 45 Prozent der 12,3 Millionen Erwerbs- tätigen ohne soziale Absicherung – die meisten von ih- nen in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder im Handel. Experten sind skeptisch, ob die geplanten Reformen das Problem nachhaltig lösen können, zumal viele ehema- lige Arbeitsmigranten aus Russland zurückkehren und den Druck auf dem heimischen Arbeitsmarkt zusätzlich erhöhen. Deutschland unterstützt die Reformbemühungen in Usbekistan aktiv. Die AHK Zentralasien begleitet deut- sche Unternehmen beim Aufbau der dualen Berufsaus- bildung. Programme wie „Skills Experts“ ermöglichen es den Firmen, Fachkräfte nach deutschen Standards vor Ort auszubilden. Ein zentrales Ziel der usbekischen Regierung ist es, Arbeitsmigration besser zu steuern und für entsandte Fachkräfte soziale Absicherung zu gewährleisten. Dazu gehören Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland, Sprachkurse mit abschließender Prüfung und eine gezielte Vorbereitung auf die Anforderungen ausländischer Arbeit- geber. Zwischen Januar und August 2024 nahmen bereits rund 42.000 Personen an entsprechenden Schulungen teil – ein Zeichen für die steigende Nachfrage qualifizierter Arbeitsmigration. GTAI/IHK
Usbekistan verfügt über einen großen Pool an Arbeitskräften und vergleichsweise niedrige Löhne. Allerdings gibt es Defizite in der Ausbildung, denen die Regierung mit ehrgeizigen Arbeitsmarkt- und Bildungsre- formen entgegenwirken will. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die im September 2024 geschlossene Migrations- und Mobilitätspartnerschaft mit Deutschland. Diese soll unter anderem die Vergabe von Arbeitsvisa erleichtern und neue Schulungsprogramme einführen. Dadurch könnte die Zahl der entsandten Arbeitskräfte schon bald von wenigen hundert im Jahr 2023 auf mehrere Zehntausend pro Jahr steigen. Während Usbekistans Wirtschaft mit 4 Prozent Wachs- tum im letzten Jahr boomt und neue Industrien entstehen, stehen die Unternehmen vor einer Herausforderung: Es ist schwierig, gut qualifiziertes Personal zu finden. Dies gilt vor allem für Manager aller Ebenen, Ingenieure und Technologen. Dabei hat das Land einige Trümpfe in der Hand: Jährlich drängen rund 700.000 Schul- und Hoch- schulabsolventen auf den Arbeitsmarkt, bis 2030 könnten es sogar 1 Million sein. Dennoch gelingt es nicht, genügend reguläre Arbeits- plätze zu schaffen, was die Zahl der informell Beschäf- tigten in den letzten Jahren stark ansteigen ließ. Mitte
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