IHK-Global Business Ausgabe 3/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

HYBRID-VERANSTALTUNG

3. APRIL 2025 Lieferantenerklärungen korrekt erstellen

Zudem wurde die Aufhebung der „de-minimis-Behandlung“ beschlos- sen. Danach können Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger bislang zollfrei eingeführt werden. Zur Aufhebung der „de-minimis-Ausset- zung“ werden noch angemessene Durchsetzungssysteme benötigt, um die Zolleinnahmen für diese Sendun- gen vollständig und zügig verarbeiten und einziehen zu können. Als Reaktion auf US-Sonderzölle auf chinesische Waren hat Peking mit Son- derzöllen auf US-Waren reagiert. Seit dem 10. Februar 2025 werden auf Koh- le und Flüssigerdgas ein Sonderzoll von 15 Prozent fällig, auf Rohöl, landwirt- schaftliche Maschinen und Pkw sind 10 Prozent zusätzlich zu zahlen. GTAI/IHK 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/seminar- lieferantenerklaerungen IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de Im Einzelnen werden behandelt: • Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen • Überblick über das Präferenz- ursprungsrecht der EU für Zwecke der Lieferantenerklärung (Ursprungsregeln) • Formelle Anforderungen und Wortlaut der Lieferantenerklärungen nach VO 2015/2447 Anhang 22-15 und 22-16 • Überblick über die Präferenzländer • Kumulierungsvermerke in Lieferan- tenerklärungen • Zollamtliche Überprüfung einer Lieferantenerklärung (INF 4) • Beispiele und Übungen TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 3. April 2025, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT:

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und

Ländergruppen Abkommen abge - schlossen, in denen Zollbegünstigun- gen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbe- freiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen. Um den Nachweis der Ursprungs- eigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärungen (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungs- grades einer Ware innerhalb der EU ge- eignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenz - nachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausge - stellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häu- figen Änderungen unterliegen.

USA Strafzölle auf chinesische Waren

Seit dem 4. Februar 2025 werden alle Waren, die Erzeugnisse Chinas sind, bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen von 10 Prozent belegt. Trump begründet den Erlass mit dem anhaltenden Zustrom illegaler Opioide und anderer Drogen und den daraus resultierenden Folgen für die US-Bür- ger. Neben Waren aus China sind auch Waren aus Hongkong gemeint. Für Rückwaren und Veredelungswaren gibt es spezielle Regelungen.

PEFC-zertifiziert

Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern

PEFC/04-31-0795

www.pefc.de

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IHK Global Business 03/2025

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