IHK-Global Business Ausgabe 3/2025

MITARBEITERENTSENDUNG

INFO

Probleme an der Grenze vermei- den: Bei Arbeits- einsätzen in den USA sollten die Mitarbeiter immer Dokumente mit sich führen, aus denen der Zweck der Reise hervor- geht.

Carnet ATA – IHK-Reisepass für Waren und Berufsausrüstung Im internationalen Marketing und Wettbewerb spie- len Produktpräsentationen und Service eine große und wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund besteht oft die Notwendigkeit, Waren auszuführen, um sie für bestimmte Zwecke in anderen Ländern tempo- rär zu verwenden. Ein bevorzugtes Instrument zur Vereinfachung der damit verbundenen Zollformalitäten ist der Ge- brauch des „internationalen Warenreisepasses“ – das Carnet ATA. Dieses beschleunigt die Zollforma - litäten an der Grenze. Für die eingeführten Waren, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel werden außerdem keine Einfuhrabgaben in den Drittlän- dern fällig. Verwendet wird das Carnet ATA vor allem für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster sowie Berufsausrüstungsgegenstände. Carnets ATA können Sie digital beim Team Recht International der IHK Rhein-Neckar beantragen. Mehr Informationen und Ihre Ansprechpartner finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/carnet

sind dabei nicht nur Vertragsverhandlungen, Besprechungen mit Geschäftspartnern oder Messebesuche, sondern auch die Errichtung, Inbetriebnahme oder Reparatur von Maschinen oder Anlagen, also typische Montagedienstleistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maschine außerhalb der USA gekauft wurde und sich die Verpflichtung zur Erbringung der Montagedienstleistung aus dem Maschinenkaufvertrag ergibt. Im Rahmen des VWP dürfen allerdings nur die Staatsbürger bestimmter Länder einreisen. Die aktuelle Länderliste finden Sie auf der Seite des US State Departments. Mitarbeiter mit einer anderer Nationalität benötigen ein B-1-Visum. Um Probleme bei der Grenzkontrolle zu vermeiden, ist es empfehlenswert, ein englischsprachiges Schreiben des Arbeit- gebers mit sich zu führen, das unter anderem auf den Zweck der Reise, die Aufgaben in den USA und die Aufenthaltsdauer eingeht. Sinnvoll ist auch ein Vermerk, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus einer amerikanischen Quelle bezieht. Die Einreise zu Montagezwecken sollte etwa durch die Kopie des Kaufvertrages oder durch ein Einladungsschreiben des amerikanischen Kunden belegt werden. Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Sozialversi- cherungsabkommen – allerdings nur in Bezug auf die Renten- versicherung. Damit ist der entsandte Mitarbeiter von der amerikanischen Rentenversicherungspflicht befreit, sofern er seinen Verbleib in der deutschen Sozialversicherung anhand einer Entsendebescheinigung (Formblatt D/USA 101) nach- weist. Ausstellende Behörde ist die Krankenkasse, die auch die Rentenversicherungsbeiträge einzieht. Darüber hinaus sollte mit Sozialversicherungsträgern abgeklärt werden, ob der betreffende Mitarbeiter in den USA ausreichend gegen Krank- heit und Unfall versichert ist. Weitere Informationen: ihk.de/rhein-neckar/usa-montage-dienstleistungen Ihr Team International bei der IHK Rhein-Neckar Für alle weiteren Fragen zur Mitarbeiterentsendung in den verschiedenen Regionen und Ländern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – per Telefon oder E-Mail. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/team-international

Informationsquellen

Einreisebestimmungen: Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise  auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise- und-sicherheitshinweise Doppelbesteuerungsabkommen und andere Ab- kommen im Steuerbereich: Bundesministerium für Finanzen (BMF)  bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/ Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_ Informationen/staatenbezogene_info.html Informationen zur Sozialversicherung: DVKA – Deutsche Verbindungsstelle Krankenver- sicherung – Ausland Nachweise zur Sozialversicherung (Bescheinigungen, Antragsverfahren, Antragsformulare und andere)  dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/antraege_finden/ entsendung_ausland/entsendung/entsendung_ins_ ausland.html Länderspezifische Informationen zum anzuwenden - den Sozialversicherungsrecht (Sozialversicherungs- abkommen und Ähnliches) dvka.de/de/arbeitgeber_arbeitnehmer/merkblaetter_ arbeiten_in/arbeitgeber_und_erwerbstaetige.html

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