EUROPA
POLEN Neues Förderprogramm für Elektroautos angelaufen
Die Marktanteile von Elektro-Pkw hängen in Polen im einstelligen Prozentbereich fest. Ein neues Förderprogramm soll mindestens 40.000 weitere Elektro- autos auf die Straße bringen. Das Programm „Unser E-Auto“ (NaszEAuto) startete An- fang Februar 2025 und läuft bis zum Sommer 2026. Die Förderung greift nur bei Neufahrzeugen der EU-Fahrzeug- klasse M. Der Zuschuss beträgt bis zu 9.500 Euro beim Kauf eines rein batterie-elektrisch betriebenen Pkw, der maximal 53.000 Euro kostet. Der Umweltfonds zahlt die Prämie sowohl bei Kaufverträgen wie auch bei Leasingver- trägen. Das Budget für „Unser E-Auto“ im Umfang von rund 374 Millionen Euro stammt aus dem europäischen Wie- deraufbaufonds. Polens Vorgängerregierung hatte sich bei den Verhandlungen des Fonds dazu verpflichtet, eine neue Steuer auf Autos mit Verbrennungsmotor einzuführen. Dieser Schritt sollte Elektrofahrzeuge attraktiver machen. Die aktuelle Regierung konnte bei Nachverhandlungen mit der Europäischen Kommission ihren Standpunkt durch- setzen, dass Kaufanreize zielführender seien als neue Ab- gaben. Die Verbrenner-Steuer wird voraussichtlich ab 2026 nur bei Unternehmen greifen, deren Fuhrpark mehr als ein Fahrzeug umfasst. Das Programm „Unser E-Auto“ ersetzt die Kaufprämie „Mein Elektrischer“. Sie endete im Januar 2025. Anders als bei dem Vorgänger-Programm können nur natürliche Per-
Der Anteil an E-Autos soll in Polen weiter steigen. Die Regierung unterstützt die Bürger mit Zuschüssen beim Kauf von Neuwagen.
sonen und Gewerbetreibende die Förderung in Anspruch nehmen. Unternehmen sind davon ausgeschlossen. GTAI/IHK
SCHWEIZ Kampf gegen Greenwashing
der Maßnahmen zur CO2-Reduktion, Erfolgsstorys und Ähnliches). Das Greenwashing-Verbot gilt sowohl für obligatorische als auch für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte. Ebenfalls betroffen sind Werbung und Marketing für Produkte und Dienstleistungen sowie Beschreibungen derselben und die Verwendung von Klimalabels. Verletzungen des UWG können zivilrechtliche und straf- rechtliche Konsequenzen haben. Klageberechtigt sind nicht nur Konkurrenten, sondern auch Kunden, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Verbraucherschutzorga- nisationen. Eine entsprechende Meldeplattform existiert bereits. GTAI/IHK
Die Schweiz hat das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) angepasst und um einen Ab- schnitt ergänzt, der die Bekämpfung von Greenwashing erleichtern soll. Hier heißt es: Unlauter handelt insbeson- dere, wer: … „Angaben über sich, seine Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.“ Bislang konnte Greenwashing nur gestützt auf Art. 3 lit. b UWG (Irreführung) bekämpft werden. Mit der neuen Vor- schrift sind Angaben über die Klimabelastung unlauter, wenn sie nicht belegt werden können. Das bedeutet im Effekt eine Beweislastumkehr. Als relevante Angaben in Bezug auf die Klimabelastung gelten insbesondere qualita- tive Aussagen („nachhaltig“, „klimaneutral“), quantitative Angaben und prozessuale Informationen (Beschreibung
Schweizer Meldeplattform für Greenwashing: findmind.ch/c/greenwashing
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IHK Global Business 03/2025
ihk.de/rhein-neckar
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