BZB_04_2021_AlleSeiten

18 Seite:

Aut0 & Motor - Mobilität Werbung

LAGER- ABVERKAUF! Wir machen Platz und räumen unser Lager. Profitieren Sie von unseren Spezial-Angeboten und Zusatzpaketen.

Z.B. Opel Astra K 120 Jahre 1.0i Edition, 5-türig, 105 PS * 5-Gang-Getriebe, Erstzulassung 27.09.2019, 750 KM, Metallic, LED-Scheinwerfer, Klimaautomatik, Navigation, Parkpilot vorne und hinten, Rückfahrkamera, Sitzheizung, Lenkradheizung, 2 Jahre Garantie und vieles mehr

Listenpreis:

29.822,– 18.990,– 15.190,–

Anschreibpreis bisher: Jetzt im Lagerabverkauf nur:

Preisvorteil

€ 3.800,–

Inklusive einem kostenlosen Zusatzpaket Ihrer Wahl:

Drittelfinanzierung oder Winterräder oder 3 x Jahresinspektion

Symbolfoto

*Vorbehaltlich Zwischenverkauf, 50 weitere Fahrzeuge starkreduziert und mit Vorteilspaket auf Lager

Ihr Opel-Vertragshändler in Schalchen/Mattighofen und Vöcklabruck

Standort Vöcklabruck 4840 Vöcklabruck Telefunkenstraße 13 T: 07672/24638

Autohof Ges.m.b.H. 5231 Schalchen Landstraße 23 T: 07742/2477

www.opel-autohof.at | info@opel-autohof.at

Erleichterungen für die Nutzung roter Kennzeichentafel im Ausland Mit dem Rad am Heck in den Urlaub:

Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulan- de entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht oder es kann eine rote Kennzeichentafel be- antragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. „Die roten Kennzeichen waren bisher im Aus- land oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das ‚A- Pickerl‘, darauf war“, sagt ÖAMTC- Juristin Verena Pronebner. Mit 12. April 2021 tratt nun eine Erleichterung in Kraft: Seither ist es leichter möglich, die roten Kennzei- chentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Ta-

feln tragen das internationale Un- terscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. „Wichtig dabei zu wissen: Es be- steht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann seit dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukal- kulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterschei- dungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ ange- bracht werden.

Foto: ÖAMTC

gut sichtbar und lesbar ist und nicht beschädigt werden kann. „Wichtig bei der Verwendung von Fahrradheckträgern ist auch, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges nicht verdeckt wird. Es sei denn, der Fahrradträger verfügt über ‚eigene‘ entsprechende Beleuchtungsein- richtungen“, sagt Juristin Pronebner. „Alternativ kann man natürlich Heckträger verwenden, die das Kennzeichen nicht verdecken, oder man steckt das ‚normale‘ hintere Kennzeichen um“, sagt die ÖAMTC- Juristin abschließend. Infos unter www.oeamtc.at/rechts- beratung oder reisecheckliste.

italienischen Straßen nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinausragen. Außerdem muss die überhän- gende Ladung durch eine rote Ta- fel (50x50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekenn- zeichnet sein. In Ungarn wiederum muss über- stehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Größe markiert werden. Außer- dem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen. Ob im In- oder Ausland unter- wegs, die Kennzeichentafel muss stets so angebracht sein, dass sie

Länderspezifische Regeln für Radtransport kennen, auf Beleuchtung achten

Notwendig bleibt es weiterhin, die länderspezifischen Regeln zur Befes- tigung des Rades zu kennen. So darf beispielsweise der Fahrradträger auf

Made with FlippingBook Publishing Software