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Pflege & Gesundheit - Besser Leben

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Betreuung und Pflege sowie Hilfeleistung für unterstüt-

Wer schon einmal einen nahen Angehörigen zuhause betreut hat, weiß: Die Pflege daheim ist für alle Betei- ligten eine große Herausforderung, bei der viel Unter- stützung benötigt wird. Da Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen differieren, ist jede einzelne Pfle- gesituation grundlegend verschieden. So spielen auch die finanziellen Voraussetzungen so- wie die individuelle Wohnsituation eine große Rolle. Was ist also in puncto Pflegegeld zu berücksichtigen? Die BZ hat die wichtigsten Infos zusammengetragen.

rige. Diese kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit be- stehenden Pflichtversicherung in An- spruch genommen werden. Hierbei muss ebenfalls Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 sowie eine erhebliche Beanspru- chung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung be- stehen und zudem ein Wohnsitz im Inland vorhanden sein. Eine weitere Option stellt die Mitversicherung für pflegende Angehörige dar. In diesem Zusammenhang kön- nen sich Personen beitragsfrei mit- versichern lassen, die entweder

selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Ange- hörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter überwie- gender Beanspruchung der Arbeits- kraft pflegen. Die Selbstversicherung für pfle- gende Angehörige ist kostenlos und kann von Personen beantragt wer- den, die nicht in der Krankenversi- cherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/

Welche Förderungen gibt es?

de Voraussetzungen gegeben sein: Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zu- mindest der Stufe 3, gänzliche Bean- spruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung und das Vorliegen bestimmter Vorversi- cherungszeiten. Die Beiträge für die Pensionsver- sicherung werden in jedem Fall zur Gänze vom Bund getragen, sodass für die pflegenden Angehörigen kei- ne Kosten entstehen. Zum anderen gibt es die Möglichkeit einer Selbst- versicherung für pflegende Angehö-

Wer eine/n nahe/n Angehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung seiner Arbeitskraft pflegt, kann ohne Beitragszahlun- gen Pensionsversicherungszeiten erwerben. Zum einen können sich Personen, die aus der Pflichtversi- cherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, in der Pensionsversicherung weiterver- sichern lassen. Dafür müssen folgen-

192 neue Heimhelfer bis 2023 / Idealer Einstieg in Pflege- und Betreuungsberufe / Gezielte Hilfe für mehr Selbstständigkeit Unterstützung zu Hause: Land übernimmt die Ausbildungskosten

Im Kreise der geliebten Angehöri- gen und in den eigenen vier Wänden betreut werden, das ermöglichen HeimhelferInnen den SalzburgerIn- nen. Sie sind zudem ein wichtiger sozialer Kontakt. Mit dieser Art der Betreuung wird die Selbstständigkeit betreuender Menschen gefördert. Dafür braucht es natürlich eine professionelle Ausbildung. Im Rahmen der Pfle- geplattform hat das Land Salzburg beschlossen, bis zum Jahr 2023 acht entsprechende Kurse mit über 720.000 Euro zu fördern. Die Berufsgruppe „Heimhilfen“ ist aufgrund der Demographie und der gesellschaftlichen Entwicklung äußerst gefragt. Sie sorgen für die Aufrechterhaltung des Haushalts, unterstützen bei der Körperpflege und arbeiten mit Pflegefachkräften zusammen. Bis zum Jahr 2023 fördert das Land Salzburg acht Kurse für 192 Helferinnen und Helfer im Bundes- land. Der Zugang ist für alle Träger offen. Die Heimhilfen-Ausbildung

umfasst 200 Unterrichtseinheiten Theorie und 200 Stunden Praxis. Das Hilfswerk Salzburg über- nimmt die Koordination und Ab- wicklung. Der Lehrgang wird unter anderem im Bildungszentrum im Wis- senspark Puch Urstein durchgeführt.

Land zahlt die Kursgebühren

100 Prozent der Kursgebühr wer- den vom Land Salzburg getragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnehmer die Ausbildung mit der Prüfung abschließen. Ansonsten ent- fallen 20 Prozent der Förderung. Darüber hinaus übernimmt das Land die Lohnkosten für 120 Stun- den der theoretischen Ausbildung. Gefördert wird das monatliche Grundgehalt zuzüglich der fixen Zula- gen und Dienstgeberbeiträge bis zu einer maximalen Einstufung Verwen- dungsgruppe 4 und Gehaltsstufe 4. Voraussetzung ist auch hier der Abschluss der theoretischen Ausbil- dung inklusive der Prüfung, andern- falls trägt die anmeldende Organi-

V.li: Hermann Hagleitner GF Hilfswerk, Mirnesa Tekesic und Bettina Gsenger Kursteilnehmerinnen u. Heimhilfen vom Hilfswerk, Astrid Pil- ch Leiterin Bildungszetrum Hilfswerk, Christian Stöckl LH Stellv.

Foto: Land Salzburg / Camera Suspicta Susi Berger

sation die Kosten. Pro Jahr werden mehrere Lehrgänge angeboten, die jeweils zwischen sechs und zehn Monate dauern. Die jeweiligen Kurs- termine werden rechtzeitig vor Kurs- start auf der Homepage des Hilfs- werks Salzburg bekannt gegeben. „Die Heimhilfen-Ausbildung ist die niederschwelligste und kosten- günstigste Form des Einstieges in einen Sozialbetreuungsberuf“, sagt

Christian Stöckl und ergänzt: „Es ist keine Vorbildung notwendig und die Kurse können berufsbegleitend ab- solviert werden. Abgesehen davon können sich Absolventen in Richtung weiterführender Pflege- und Betreu- ungsberufe qualifizieren“, so der Salzburger Gesundheitsreferent. Welche Pflegeberufe es gibt so- wie die Infos zu den einzelnen Aus- bildungswegen sind unter www.da- siststark.at zu finden. LK_210414_30 (mw/mel)

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