Mein Haus & Grund - Lebensräume gestalten

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Versicherungstipp

von 50.000 Euro bei An- und Umbau- ten. „Liegt die Bausumme allerdings höher, sollte unbedingt eine Bauherren- Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, rät Kuzla. Unfallversicherung – das Risiko am Bau ist hoch Das Risiko, auf einer Baustelle einen Unfall zu erleiden, ist groß. Greift der Bauherr beispielsweise bei seinem Bauvorhaben auf Helfer aus dem Freundeskreis zurück, empfiehlt es sich, eine Unfallversicherung abzuschließen. „Der Bauherr ist zwar verpflichtet, die Bauhelfer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden, aber die Leistungen aus der gesetz- lichen Unfallversicherung sind oft nicht ausreichend,“ erklärt Kuzla. Eine private Absicherung könne helfen, diese Lücken zu schließen. Auch der Bauherr selbst sei gut beraten, rechtzeitig seinen eigenen Unfallversicherungsschutz zu überprüfen. Die Bauherren-Rechtsschutz Versiche- rung schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits beim Bauen und Sanieren und leistet auch Unterstützung in Form einer Beratung, wenn rechtliche Fragen rund um den Anbau entstehen. Welcher Versicherungsumfang in einer Bauphase genau der richtige ist, lässt sich am besten in einer individuellen Beratung klären. Die Provinzial arbeitet seit vielen Jahrzehnten eng mit der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund zusammen. Informationen dazu gibt es in den einzelnen Ortsvereinen und für eine ausführliche Beratung steht Ihnen das dichte Netz der Provin- zial Agenturen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Susan Sandvoß Unternehmenskommunikation Nord Provinzial Nord Brandkasse Bauherren-Rechtsschutz – Schutz vor hohen Kosten

Für zusätzlichen

Schutz sorgen

Das ist nötig, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein. „Viele Ver- sicherer schützen ihre Kunden hier im Vorwege: bei neueren Gebäude- versicherungsverträgen sind über die sogenannte Vorsorgeklausel Werter- höhungen automatisch mitversichert“, erklärt Kuzla. „Innerhalb eines bestimm- ten Zeitraumes muss der Wertanstieg jedoch nachgemeldet werden. Wir empfehlen allen Bauherren daher, ihre Verträge vorab auf diesen integrierten Schutz zu überprüfen“, rät Kuzla. Haftpflichtversicherung – am Bau kann viel passieren Der Bauherr ist für die Verkehrssi- cherheit rund um das Bauvorhaben verantwortlich und haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Fällt beispielsweise ein Bekannter beim Dachgeschossausbau durch eine nicht ausreichend abgesicherte Dachluke ins Untergeschoss und verletzt sich dabei erheblich, kann das Gericht zu einem Urteil kommen, dass hier die Verkehrs- sicherungspflicht verletzt wu de. Dann muss der Bauherr für den gesamten Personenschaden aufkommen, der sehr schnell sehr hohe Entschädigungssum- men bedeuten kann. Besitzt der Immo- bilienbesitzer eine private Haftpflich - versicherung, dann gibt es auch hier einen integrierten Schutz für derartige, von der Baustelle ausgehende Gefah- ren – aber nur bis zu einer Bausumme

Lebenssituationen ändern sich heut- zutage schneller als früher. War das Eigenheim gestern noch groß genug, zieht heute die Freundin mit zwei Kindern ein. Oder der studierende Nachwuchs verlegt den Studienort zurück in die Heimatstadt und sucht nun nach geeignetem Wohnraum, der nicht nur rar, sondern auch teuer ist. Spätestens jetzt denken viele Immobili- enbesitzer über eine Vergrößerung der Wohnfläche auf ih em eigenen Grund und Boden nach. Von der Gebäudeauf- stockung, über den Wintergartenanbau oder den Ausbau des Dachgeschosses bieten sich viele Varianten an. Dachgau- ben schaffen schnell Stehhöhe – und man staunt nach der Fertigstellung, wie viel Platz hier lange Brach lag. „Bevor Bauvorhaben gestartet werden, sollten Immobilienbesitzer sich Gedanken über einen ausreichendenden Versicherungs- schutz machen. Dabei geht es nicht nur darum, die Gebäudeversicherung aktu- ell anzupassen, sondern auch mögliche Risiken während der Bauphase abzusi- chern“, rät Malte Kuzla, Abteilungslei- ter der Provinzial Nord Brandkasse im Bereich Privatkunden. Gebäudeversicherung – der Wert erhöht sich Erhöht sich durch eine bauliche Maß- nahme der Wert eines Gebäudes, dann muss auch die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

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