IHK-Magazin Ausgabe 2/2024

Inhalt TITELTHEMA | AUS- UND WEITERBILDUNG

TITELTHEMA | AUS- UND WEITERBILDUNG

FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZ Das wird neu Die Bundesregierung will die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte intensiver fördern. Was sich 2024 ändert.

Drei Fragen an … IHK-Expertin Dagmar Straub

B eim Fachkräfteeinwanderungs- gesetz traten im November 2023 erste Änderungen in Kraft, am 1. März und 1. Juni 2024 folgen weitere Anpassungen. Die Fachkräfte- einwanderung soll nach dem Willen der Bundesregierung auf drei Säulen ruhen: Die Fachkräftesäule umfasst vor allem jene internationalen Fachkräfte, die ein in Deutschland anerkanntes Hochschulstu- dium oder eine anerkannte Berufsqualifi- kation nachweisen können: Fachkräfte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen künftig in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme einzelner Pflege- und Lehrberufe). Außerdem können wie bisher Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits

einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben – auch hier entfällt die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Erfahrungssäule umfasst Fachkräfte, die in ihrem Herkunftsland eine mindes- tens zweijährige staatlich anerkannte Berufsqualifikation/einen Hochschulab- schluss erworben haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sammeln konnten: Diese Personen dürfen künftig unter gewissen Voraussetzun- gen in Deutschland ohne förmliches Anerkennungsverfahren in nicht reglementierten Berufen als Fachkraft arbeiten. Über die Anerkennungspartner- schaft ist es nun möglich, das Anerkennungsverfahren in Deutsch- land durchzuführen, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten, das Verfahren unverzüg-

lich nach der Einreise zu starten und eine möglicherweise erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzu- führen. Die Potenzialsäule umfasst Personen, die zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des An- erkennungsverfahrens über die sogenannte Chancenkarte einreisen: Voraussetzung für eine Chan- cenkarte ist unter anderem ein anerkannter Hochschulabschluss bzw. eine anerkannte Berufsqualifika- tion oder eine bestimmte Punktzahl in den Kategorien Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, Sprachkenntnisse, Alter, Deutsch- landbezug, Potenzial mitziehender Partner.

Was verpassen Jugendliche, die keine Ausbildung absolvieren?

Dagmar Straub ist IHK-Be - reichsleiterin Fachkräfte- sicherung und Berufsbildung.

Dagmar Straub: Jugendliche schaffen sich mit einer dua- len Ausbildung in zweifacher Hinsicht eine wichtige Basis für ihr späteres Berufsleben: Sie können sich während ihrer Ausbildung in Theorie und Praxis auf ihren Beruf vorbereiten. Sie lernen aber auch, den grundlegenden An- forderungen der Arbeitswelt zu genügen. Das umfasst etwa Fähigkeiten im Zeit- und Projektmanagement, Teamfähig- keit und Selbstmotivation. Weshalb finden Jugendliche nicht in die Betriebe? Straub: Die Ursachen sind so vielfältig wie die poten- ziellen Auszubildenden selbst. Ein wichtiger Grund: Viele Jugendliche streben auf Anregung ihrer Eltern und Mitschüler ein Studium statt einer Ausbildung an. Diese Entscheidung ist hinsichtlich Verdienstmöglichkeiten, Weiterentwicklungsperspektiven und dem Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz nicht immer nachvollziehbar. Viele junge Menschen sind schlecht informiert und sehr unsicher. Hier wirkt die Pandemie nach: Damals entfielen

Veranstaltungen der schulischen Berufsorientierung eben- so wie die Möglichkeiten, Praktika zu absolvieren. Welche weiteren Gründe gibt es? Straub: Viele Jugendliche lassen sich heute treiben. Der Entwicklungsrückstand in der eigenständigen sozialen Interaktion hat im Vergleich zu früheren Jahren drastisch zugenommen. Darüber hinaus ist das Leistungsniveau stark gesunken. Das beginnt bei den Deutschkenntnissen und endet bei einfachem mathematischem Wissen. Für die Betriebe und die Auszubildenden ist es schwierig, diese Situation aufzufangen. Doch für beide Seiten gibt es ein vielfältiges Angebot an IHK-Unterstützungsangeboten.

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So geht Azubi-Suche nicht

ihk.de/rhein-neckar/fachkraefte- einwanderungsgesetz

Fünf Tipps zur Azubisuche

Junge Menschen sind auf Social-Media-Plattformen sehr aktiv. Negative Erfahrungen werden gepostet und können das Image eines Unternehmens beschädigen. No-Gos bei der Recruiting-Knigge sind deshalb: Sich nicht zurückmelden: Bewerber sollten zeitnah (längstens zwei Tage nach Eingang der Unterlagen) eine Reaktion auf ihre Bewerbung erhalten. Ansonsten könnten andere, schnellere Angebote vorgezogen werden.  Standardmails versenden: Die persönliche Interaktion ist das zentrale Element im Recrui- ting-Prozess. Sprechen Sie die Bewerber immer mit deren Namen an. Anreden wie „Sehr geehrter Bewerber“ vermitteln das Gefühl, der Bewerbung und dem Kandidaten keine Beachtung geschenkt zu haben.  Nicht „Danke“ sagen: Bewerber möchten Anerkennung spüren. Bedanken Sie sich deshalb auch bei einer Absage für die Mühe, die Zeit und das Interesse an einer Ausbildung in Ihrem Unternehmen.

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1. Früher war nicht alles besser, sondern anders. Auch hinsichtlich der Bewerber gilt: Man muss sich auf neue Umstände einstellen. 2. Bei der Ausschreibung auf die gewünschten Kern- qualifikationen beschränken. Weitere gewünschte Fähigkeiten können auch entwickelt werden.

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Die Bewerbungsprozesse sollten unkompliziert sein.

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4. Um potenzielle Auszubildende zu erreichen, muss man moderne Wege gehen. Werbung muss die Jugendlichen ansprechen, nicht dem Unterneh - men selbst zusagen. 5. Angebote der IHK wahrnehmen. Viele sind kostenfrei. Sie suchen Auszubildende? Kontaktieren Sie das IHK-Matchingteam unter ihk.de/rhein-neckar/matching-unternehmen

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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2024

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