Mein Haus & Grund - Heimspiel

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die Türrahmen der Wohnung zerkratzen sollte“, erklärt Kuzla.

allen Immobilienbesitzern daher, ihre Verträge vorab auf diesen integrierten Schutz hin zu überprüfen“, rät Kuzla. Haus- und Grundbesitzerhaft- pflichtversicherun Ein Vermieter muss für die Verkehrssi- cherheit der eigenen und vermieteten Immobilie selbst sorgen, ist er nicht abgesichert, haftet er im Schadenfall unbegrenzt mit seinem gesamten Ver- mögen. Schützen sollten sich Vermieter daher unbedingt, indem sie für die vermietete Immobilie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Sie leistet beispielsweise, wenn der Vermieter Handwerksarbeiten selbst erledigt und sich der Mieter durch die fehlerhafte Ausführung verletzt. Für diese Schäden müsste der Vermieter die finanziellen Folgen tragen. So zum Beispiel für Behandlungskosten und Rentenansprüche, wenn der Mieter einen Stromschlag erleidet, weil im neu- en Bad Lampen durch den Vermieter unsachgemäß installiert wurden.

Versicherungstipp

Für den Hausrat, den ein Mieter mit in die Wohnung einbringt, trägt er allein Sorge. Zum Hausrat zählt man grob vereinfacht und bildlich gesprochen all die Dinge, die herausfallen würden, wenn man die Wohnung auf den Kopf stellen würde. Kommt es zu einem Brand, würde eine Hausratversicherung des Mieters die Schäden am Inventar übernehmen. Welcher Versicherungsumfang genau der richtige ist, lässt sich am besten in einer individuellen Beratung klären. Die Provinzial arbeitet seit vielen Jahrzehn- ten eng mit Haus & Grund zusammen. Für eine ausführliche Beratung steht ihnen das dichte Netz der Provinzial- Agenturen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. www.haus-und-grund-sh.de/versicherungen

einlaufen lässt und das überlaufende Wasser Schäden an der darunterlie- genden Wohnung anrichtet, kommt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für diese Schäden auf. Viele Mustermietverträge enthalten bereits die Empfehlung, dass der Mieter eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen sollte. Oft lassen sich die Vermieter die Bestätigung dafür vor- legen. „Ist die Tierhaltung erlaubt, empfiehlt es sich beim Mieter nach einer beste- henden Hundehalterhaftpflichtversich - rung nachzufragen. Sie würde unter anderem für Schäden aufkommen, wenn der Vierbeiner das Parkett oder

Susan Sandvoß Konzernkommunikation Provinzial Nord Brandkasse

Privathaftpflicht und Hausrat versicherung des Mieters

Investitionen gut absichern An Küchen und Bädern nagt der Zahn der Zeit. Haus- und Wohnungs- eigentümer müssen sich daher nicht nur in ihren eigenen, sondern auch in vermieteten Immobilien von Zeit zu Zeit Gedanken über eine Renovierung oder möglicherweise über eine vollständige Erneue- rung machen. Je nach Ausstattung können für diese Baumaßnahmen hohe Kosten anfallen. Neukauf und Neueinbau sind in der Regel finanziell aufwändig. „Daher ist es für Immobilienbesitzer immer rat- sam, sich auch Gedanken über einen ausreichendenden Versicherungs- schutz zu machen. Denn es muss

rechtzeitig geregelt sein, wer dafür haftet, wenn die beispielsweise vom Vermieter fehlerhaft angeschlossene Geschirrspülmaschine stundenlang Wasser in die neue Küche pumpt oder der Mieter die After-Shave-Fla- sche in das nagelneue Waschbecken fallen lässt“, rät Versicherungsexper- te Malte Kuzla, Abteilungsleiter bei der Provinzial Nord Brandkasse. Gebäudeversicherung – der Wert erhöht sich Die Wohngebäudeversicherung sichert Eigentümer bei Schäden an ihrem Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Außerdem schützt sie fest mit dem Gebäude verbaute Teile, dazu zählen auch Einbauküchen und Badelemente wie Waschbecken und Badewannen. Er- höht sich durch den Einbau einer neuen

Einbauküche der Wert eines Gebäudes, muss auch die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung entsprechend angepasst werden. „Das ist nötig, um im Schadenfall nicht unterversichert zu sein“, erklärt Kuzla. „Denn kommt es beispielsweise zu einem Brand in der Wohnung und die neue hochwertigere Einbauküche wurde nicht nachgemeldet, kann das zu Problemen in der Schadenregulierung führen.“ Die gute Nachricht an dieser Stelle ist jedoch, dass viele Versicherer ihre Kunden hier im Vorwege schützen. Denn bei neueren Gebäudeversiche- rungsverträgen sind über die sogenann- te Vorsorgeklausel Werterhöhungen automatisch mitversichert. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes muss der Wertanstieg jedoch der Versicherung mitgeteilt werden. „Wir empfehlen

Wenn dem Mieter ein Unglück in der gemieteten Wohnung passiert, er etwa unbeaufsichtigt das Badewannenwasser

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