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JOB & KARRIERE / WIRTSCHAFT

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Steigende Temperaturen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsleistung Obwohl das österreichische Arbeitsrecht kein generelles Recht auf „hitzefrei“ vorsieht, gibt es dennoch einige Regelungen und Möglichkeiten, mit extremer Hitze umzugehen. Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz in Österreich

Lockerungen das Ablegen von Krawatten, das Tragen von kur- zen Hosen oder das Ausziehen von Jacken beinhalten. Diese Anpassungen sind jedoch nicht gesetzlich vorge- schrieben, sondern eine freiwil- lige Entscheidung des Arbeit- gebers.

Die Zahl der Tage mit Tem- peraturen über 30 Grad hat sich in Österreich im letzten Jahrzehnt verdoppelt bis ver- dreifacht, wie aktuelle Daten der Zentralanstalt für Meteoro- logie und Geodynamik (ZAMG) zeigen. Angesichts dieser Ent- wicklung ist es wichtig, die Rechte der Beschäftigten bei hohen Temperaturen und die Pflichten der Arbeitgeber zu kennen. Ein Überblick:

Weitere Informationen und Empfehlungen

Trinkwasser bereitstellen: Arbeitgeber sollten geeignete alkoholfreie Getränke zur Ver- fügung stellen. Abschattung: Direkte Sonneneinstrahlung durch Jalousien oder andere Mittel vermeiden. Lüften: Nutzung der kühleren Nachtstunden zur Belüftung der Arbeitsräume. Bekleidung: Lockerungen der Kleiderord- nung, um den Komfort der Ar- beitnehmer zu erhöhen. Pausen: Zusätzliche Pausen einlegen, um der Hitze zu entkommen und die Gesundheit der Mitar- beiter zu schützen​. (Quelle: AK Oberösterreich)​(Arbeiterkammer)​. Diese Maßnahmen helfen, die Auswirkungen hoher Tem- peraturen am Arbeitsplatz zu mildern und ein angenehmeres Arbeitsumfeld zu schaffen. Ar- beitnehmer, die mehr über ihre Rechte und Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz erfahren möch- ten, können sich an das Arbeits- inspektorat oder die Arbeiter- kammer wenden. Diese Stellen bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei arbeits- rechtlichen Fragen. Foto: BZ/KI/Shutter

Regelungen und Maßnahmen

sollen Maßnahmen wie nächt- liches Lüften, Fensterbeschat- tung und der Einsatz von Ven- tilatoren genutzt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Klimaanlagen besteht jedoch nicht.

ter anerkannt. Ab 32,5 Grad im Schatten kann der Arbeitgeber entscheiden, ob die Arbeit fort- gesetzt oder eingestellt wird. In solchen Fällen erhalten Bau- arbeiter eine Schlechtwetter- entschädigung von 60 % ihres Lohns für die ausgefallene Ar- beitszeit. Diese Entschädigung ist je- doch zeitlich begrenzt und gilt nur für bestimmte Jahreszeiten. Sie wird vom Betrieb ausge- zahlt und von der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskas- se rückerstattet.​

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können die Ar- beitsleistung und Konzentra- tion beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen. Trotzdem gibt es bei 35 Grad Celsius im Schatten keine Hitzeferien für Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer. Es gibt in Öster- reich nämlich keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeits- platz zu verlassen, wenn die sommerliche Temperatur zu hoch ist. Arbeitnehmer und Arbeit- geber können jedoch im ge- genseitigen Einvernehmen Zeitausgleich oder Urlaub ver- einbaren. Schickt der Arbeit- geber Beschäftigte ohne deren Zustimmung nach Hause, gilt dies als bezahlte Dienstfreistel- lung ohne Abzug von Urlaubs- oder Zeitguthaben. Bauarbeiter und Schlecht- wetterentschädigung Für Bauarbeiter, die häu- fig im Freien arbeiten, gibt es eine spezielle Regelung durch das Bauarbeiter-Schlecht- wetterentschädigungsgesetz (BSchEG). Seit 2012 wird auch extreme Hitze als Schlechtwet-

Arbeiten im Freien

Bei Arbeiten im Freien müs- sen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Belastung und gesundheitlichen Risiken durch Hitze zu minimieren. Dazu gehört die Bereitstellung von Trinkwasser, Beschat- tungsmöglichkeiten und ge- eigneter Schutzausrüstung wie UV-sichere Kleidung und Son- nenschutzmittel.

Raumtemperaturen und Klimaanlagen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind verpflichtet, für ein angenehmes Raumklima zu sorgen und die Temperatur in Arbeitsräumen im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung zu regulieren: l Büroarbeiten: 19-25°C l Körperlich anspruchsvol- lere Arbeiten: 18 bis 24°C Während der warmen Jah- reszeit dürfen Arbeitsräume mit Klimaanlagen 25°C nicht über- schreiten. Ohne Klimaanlagen

Anpassung der Kleidungsvorschriften

Arbeitgeber können die Kleidungsvorschriften je nach Branche und Arbeitsumfeld festlegen. Während in Büros und Kanzleien oft ein formel- ler Dresscode gilt, können in handwerklichen Berufen hit- zebedingte Lockerungen wie das Tragen kurzer Hosen sinn- voll sein. Im Büro könnten die

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