LEGATbroschüre

Hoffnung schenken –

über I hr L eben hinaus

SERVE AND MULTIPLY

… ich möchte strahlende Gesicht

Es soll mehr als ein Bild und eine Erinnerung von mir bleiben: Blinde , die wieder sehen. Kinder , die zur Schule gehen. Hungrige , die genug zu essen haben. Ausgestossene , die ein Zuhause bekommen. Mein Leben soll Auswirkungen haben – auch noch lange nach meiner Zeit. 2014 erhielten wir als SAM global ein Legat über 200‘000 Franken für unsere Arbeit in Angola. Dank dieser Zuwendung konnten bis heute tausende blinde Frauen, Männer und Kinder in der Augenklinik Boa Vista operiert werden und erhielten ihr Augenlicht zurück. Viele weitere werden in den nächsten Jahren noch folgen. Ihre Leben wurden für immer verändert – durch ein Legat. Was möchten Sie bewirken?Wo möchten Sie etwas verändern? Als SAM global können wir Benachteiligten in Entwicklungsländern helfen, weil ver- schiedene Personen einen Teil ihres Vermögens grosszügig an Bedürftige weiterge- ben und uns beispielsweise mit einem kleineren oder grösseren Betrag in ihrem Tes- tament berücksichtigen. Mit Ihrem Nachlass können Sie dazu beitragen, dass das, was Sie sich wünschen, Wirklichkeit wird – auch über Ihr eigenes Leben hinaus. In dieser Broschüre möchten wir Ihnen aufzeigen, welches die gesetzlichen Regelun- gen rund um eine Erbschaft sind, wie Sie ein Testament aufsetzen und wie Sie eine wohltätige Organisation berücksichtigen können.

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er hinterlassen!

Weshalb wir uns jetzt schon mit dem

Wenn wir mitten im Leben stehen, befassen wir uns meist nicht gross mit dem Thema Erbschaft. Aus fol- genden Gründen lohnt es sich aber, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und schon jetzt eine letzt- willige Verfügung* zu verfassen – auch wenn wir noch viele Jahre leben werden: Selber bestimmen: Als Erblasserin oder Erblasser können Sie unter Berücksichtigung der Pflichtteile (Seite 8) selber bestimmen, was mit Ihrem Eigentum einmal geschieht. Dafür müssen Sie jedoch eine letzt- willige Verfügung verfassen. Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, regelt das Gesetz die Auftei- lung Ihres Vermögens. Klare Verhältnisse schaffen: Mit einer letztwilligen Verfügung drücken Sie Ihren Willen darüber aus, was mit Ihrem Vermögen passiert. Damit erleichtern Sie den Hinterbliebenen die Nachlassregelung und ver- meiden Uneinigkeiten. Ihr Anliegen fördern: In Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie bestimmte Personen oder Organisati- onen begünstigen und somit deren Arbeit fördern und unterstützen. Sie können sich somit auch über Ihr Leben hinaus für das einsetzen, was Ihnen am Herzen liegt. *Was ist eine letztwillige Verfügung? Die letztwillige Verfügung ist eine Anordnung, die regelt, was nach dem Tod einer Person mit deren Nach- lass (Finanzen, Liegenschaften, Wertsachen) passiert. Die einfachste und bekannteste Form der letztwilli- gen Verfügung ist das Testament.

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Thema Erbschaft befassen sollten

Wie kann ich mein Vermögen auft

Gesetzliche Erbteile und PflichtteilE

Beim Aufteilen einer Erbschaft gibt es Pflichtteile für die gesetzlichen Erben . Ihre gesetzlichen Erben sind, sofern vorhanden, Ihr/e Ehepartner/in und Ihre Nachkom- men (oder, falls Sie keine Nachkommen haben, gegebenenfalls Ihre Eltern). Diese erhalten einen gesetzlich festgelegtenTeil des gesamten Nachlasses. Der Rest, die Freie Quote , ist der Anteil, über den Sie als Erblasser/Erblasserin frei verfügen können. Hinterlassen Sie weder Nachkommen noch eine/n Ehepartner/in noch El- tern, sind Sie in der Aufteilung völlig frei. Falls Sie die Verteilung Ihres Erbes nicht selber regeln, also keine letztwillige Ver- fügung verfassen , kommen die gesetzlichen Erbteile zum Zug. Sind keine gesetz- lichen Erben vorhanden, fallen in solchen Fällen bis zu 100 % des Nachlasses an den Staat. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht über gesetzliche Erbteile und Pflichtteile.

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eilen?

Ehegatte und Kinder

nur Kinder

nur Ehegatte

GESETZLICHE ERBTEILE

½

½

1 1

1 1

Ehegatte

Nach- kommen¹

Nachkommen ¹

Ehegatte

(so wird das Erbe aufgeteilt, wenn kein Testament verfasst wurde)

¼

¼

PFLICHTTEILE

½

½

Freie Quote ³

¾

Ehegatte

Nach- kommen¹

Ehegatte

Freie Quote ³

(diese müssen bei der Aufteilung des Erbes eingehalten werden)

Nach- kommen¹

Freie Quote ³

1 Nachkommen = Kinder zu gleichen Teilen; anstelle der verstorbenen Kinder die Enkel, gegebenenfalls Urenkel

2 zu gleichen Teilen

Ehegatte und GESCHWISTER

Ehegatte und ELTERN

nur Geschwister

Erbschaftssteuer In der Schweiz gibt es eine Erb- schaftssteuer. Von dieser befreit sind Ehepartner, in den meisten Kantonen Kinder und in eini- gen Kantonen auch die Eltern. Geschwister, Konkubinatspart- ner, Stiefkinder und Dritte zah- len hingegen meist hohe Erb- schaftssteuern. Bei SAM global sowie anderen gemeinnützig steuerbefreiten Organisationen fallen keine Erbschaftssteuern an.

¼ Eltern ²

¼

Geschwister ² 1 1

Geschwister ²

¾

¾

Ehegatte

Ehegatte

⅛ ½ Ehegatte Freie Quote ³ Eltern ²

1 1

Ehegatte

Freie Quote ³

Freie Quote ³

3 Freie Quote: Anteil der Erbschaft, über den der Erblasser/die Erblasserin frei verfügen kann

Wie kann ich jemanden in meinem

Unter Berücksichtigung der Pflichtteile können Sie frei entscheiden, welchen Personen oder Orga- nisationen Sie etwas von Ihrem Vermögen hinterlassen möchten. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie jemanden in Ihrer letztwilligen Verfügung (d. h. Ihrem Testament) berücksichtigen können: Erbeinsetzung: Sie können für die ganze Erbschaft oder einen Teil davon einen oder mehrere Er- ben einsetzen. Dazu halten Sie in Ihrem Testament fest, wer zu welchen Teilen etwas von Ihrem Nachlass erhält. Beispiel: Sie haben einen Ehegatten, aber keine Kinder. Ihr Ehegatte erhält seinen Pflichtanteil (½ des gesamten Erbes). Die andere Hälfte können Sie frei aufteilen – ¼ Ihres Nachlas- ses können Sie zum Beispiel Ihrem Patenkind und ¼ einer gemeinnützigen Organisation vererben. Haben Sie keine gesetzlichen Erben, können Sie frei entscheiden, wen Sie zu welchen Teilen als Erben einsetzen . Legat (auch Vermächtnis genannt): Mit einem Legat ist es möglich, einer Person oder Organisation etwas zu hinterlassen, ohne diese als Erbe einzusetzen . Die begünstigte Person oder Organisa- tion erhält nicht wie bei der Erbeinsetzung einen Anteil des gesamten Vermögens, sondern etwas klar Definiertes – beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, eine Liegenschaft oder einen (Wert-)Gegenstand. Auch beim Legat müssen die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigt werden: Das Legat darf nur so hoch sein wie der freie Betrag (Freie Quote). Verschaffen Sie sich in aller Ruhe einen Überblick, nehmen Sie sich Zeit zum Gebet und legen Sie ohne Druck fest, wen Sie in welcher Art begünstigen möchten.

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estament berücksichtigen?

Wie verfasse ich eine letztwillige

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Verfügung?

Das Testament ist die einfachste und kostengünstigste Form einer letztwilligen Verfügung. Sie können es jederzeit selber verfassen. Damit es gültig ist, sind folgende Formvorschriften zu beachten: • Auf einem Papier von Anfang bis Schluss von Hand schreiben • Ort und Datum einfügen (rechtlich gültig ist die neuste Version) • Eigenhändig unterschreiben • Sie können jederzeit Nachträge oder Korrekturen vornehmen – diese sind ebenfalls mit Ort, Da- tum und Unterschrift zu versehen Drei wichtige Tipps: • Bestimmen Sie im Testament eine Person des Vertrauens, die Ihren letzten Willen vollstrecken soll. • Hinterlegen Sie das Testament an einem Ort, an dem es sicher gefunden wird. Sie können es bei- spielsweise auch einer Vertrauensperson oder einem Notar übergeben. • Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation begünstigen möchten, ist es am einfachsten, ihr einen bestimmten Betrag oder eine Sache zu vermachen und dies im Testament festzuhalten (Vermächtnis/Legat). .

Beispiel eines Testaments

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(muss handschriftlich verfasst sein)

T e s t a m e n t Ic h , A n na Mu s ter - Ha l ter , g eb o ren am 2 0 . Sep tember 1 9 4 0 , Heimat o r t Ade lb oden BE , w o h n haf t an der L i nden h o f -

s tras se 15 i n Däg er l en ZH , l eg e a l s mei nen l et z ten W i l l en Fo lg endes fes t : 1 . A l s W i l l en s v o l l s trecker er nen ne i c h No tar Wer ner K u n z v o n W i n ter th u r .

2 . Mei ne g eset z l i c hen Er ben , näml i c h mei n Eheman n K o n rad Mu s ter , g eb o ren am 1 8 . Ju l i 1 9 3 8 , w o h n haf t i n Däg er l en ZH , u nd mei ne K i nder Kar l Mu s ter , g eb o ren am 3 . Feb r uar 1 9 6 5 , w o h n haf t i n Emmen LU , u nd Mar i a Mei er -Mu s ter , g eb o ren am 7 . Ma i 1 9 6 8 , w o h n haf t i n Ber i n g en SH , erha l ten i hre P fl i c h ttei l e . 3 . Mei ner Sc h w es ter Greta Sc hmi d- Ha l ter , w o h n haf t i n Ber n , h i n ter l as se i c h mei nen g esamten Sc hm uck . 4 . SAM g lo ba l , Wo lfen s berg s tras se 4 7 , 8 4 0 0 W i n ter th u r , v erma c he i c h ei n Leg at i n der H ö he v o n CHF 1 0 ‘ 0 0 0 . 5 . A l l es üb r i g e Vermö g en erhä l t mei n Paten k i nd No ra Mu s ter . 6 . A l l e mei ne b i sher i g en l et z tw i l l i g en Ver f ü g u n g en hebe i c h h i ermi t v o l l s tänd i g au f . W i n ter th u r , 22 . Ma i 2 0 1 9 A nna M u s t e r - H a l t e r

Punkt 2 und 5 sind Erbeinsetzungen , bei Punkt 3 und 4 handelt es sich um Legate .

Ich möchte die Arbeit von SAM glob

Uns ist es wichtig, dass jede Entscheidung für eine Zuwendung zugunsten von SAM global freiwillig ge- schieht und unabhängig getroffen wird. Gerne informieren wir Sie schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch ausführlicher über unsere Arbeit und wie Erbschaften zugunsten von Benachteiligten eingesetzt werden können. Ein respektvoller und diskreter Umgang ist uns dabei sehr wichtig. Eine weitere Möglichkeit neben dem Legat, wie Sie die Arbeit von SAM global berücksichtigen können, bie- tet die Kranzspende: Sie können in der Traueranzeige Ihre Freunde, Familie und Bekannten darum bitten, auf Blumen und Kränze zu verzichten und stattdessen den Menschen in unseren Einsatzländern Hoffnung und eine Zukunft zu schenken. Am besten geben Sie dafür in der Traueranzeige die Kontoverbindung von SAM global (Seite 18) sowie einen Vermerk an (z. B. «Trauerfall und Name des Verstorbenen»). Eine Zuwendung für SAM global, egal über welchen Betrag, wird bei uns transparent und zweckbestimmt (auf Wunsch für ein bestimmtes Projekt, einen Arbeitszweig oder ein bestimmtes Land) eingesetzt. Wir sind sehr dankbar für jeden Betrag, ob gross oder klein – er wird einen Unterschied machen!

Peter Röthlisberger, Leiter Administration und Finanzen, steht Ihnen bei Fragen gerne

zur Verfügung: 052 269 04 69 winterthur@sam-global.org

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al berücksichtigen!

Grund- und Berufsbildung

Medizinische arbeit und Prävention

Theologische Bildung und Praxis

Verbesserung der Lebensgrundlagen

SENSIBILISIERUNG

Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema letztwillige Verfügung? Möchten Sie andere Formen von Zuwendungen kennenlernen? Wünschen Sie ein Musterbeispiel für ein Testament oder möchten Sie Kontakt zu einem Juristen herstellen? Wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter! SAM global Wolfensbergstrasse 47 8400 Winterthur 052 269 04 69 winterthur@sam-global.org

www.sam-global.org PC-Konto: 84-1706-5 IBAN: CH58 0900 0000 8400 1706 5

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SAM global

SAM global (ehemals Schweizer Allianz Mission) ist eine Schweizer Non-Profit-Organisation, die 1889 gegründet wurde. Mit zahlreichen europäischen und einheimischen Mitarbeitenden leistet SAM global in elf Ländern in Afrika, Asien und Südamerika nachhaltige Entwicklungs- zusammenarbeit. Weltweit arbeitet SAM global mit evangelischen Kirchen, einheimischen Partnerorganisationen und Hilfswerken zusammen. Unsere Vision: Mit Bildung Leben verändern Unser Auftrag: SAM steht für S erve A nd M ultiply: Wir dienen (serve) Menschen verschie- dener Kulturen und Religionen ganzheitlich nach dem Vorbild von Jesus Christus, sodass sie Gottes Liebe praktisch erfahren und an andere weitergeben können (multiply).

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SAM global

Der Hauptsitz von SAM global befindet sich in Winterthur. Weitere Vertretungen gibt es in Ecublens (Romandie), Frankreich und Belgien. Die weltweite Arbeit wird zum grössten Teil über private Spenden finan- ziert. SAM global darf das Gütesiegel «Ehrenkodex» führen. Spenden an SAM global sind von den Steu- ern absetzbar.

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Antwortkarte (bitte einsenden an SAM global, Wolfensbergstrasse 47, 8400 Winterthur)

Ich habe Fragen zum Thema Erbschaft und Legate. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Bitte senden Sie mir mehr Informationen über SAM global und verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Ich wünsche ______ weitere Exemplare dieser Broschüre. Anderes Anliegen:

Vorname Name Strasse & Nr. PLZ & Ort Telefon E-Mail

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