LEGATbroschüre

Weshalb wir uns jetzt schon mit dem

Wenn wir mitten im Leben stehen, befassen wir uns meist nicht gross mit dem Thema Erbschaft. Aus fol- genden Gründen lohnt es sich aber, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und schon jetzt eine letzt- willige Verfügung* zu verfassen – auch wenn wir noch viele Jahre leben werden: Selber bestimmen: Als Erblasserin oder Erblasser können Sie unter Berücksichtigung der Pflichtteile (Seite 8) selber bestimmen, was mit Ihrem Eigentum einmal geschieht. Dafür müssen Sie jedoch eine letzt- willige Verfügung verfassen. Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, regelt das Gesetz die Auftei- lung Ihres Vermögens. Klare Verhältnisse schaffen: Mit einer letztwilligen Verfügung drücken Sie Ihren Willen darüber aus, was mit Ihrem Vermögen passiert. Damit erleichtern Sie den Hinterbliebenen die Nachlassregelung und ver- meiden Uneinigkeiten. Ihr Anliegen fördern: In Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie bestimmte Personen oder Organisati- onen begünstigen und somit deren Arbeit fördern und unterstützen. Sie können sich somit auch über Ihr Leben hinaus für das einsetzen, was Ihnen am Herzen liegt. *Was ist eine letztwillige Verfügung? Die letztwillige Verfügung ist eine Anordnung, die regelt, was nach dem Tod einer Person mit deren Nach- lass (Finanzen, Liegenschaften, Wertsachen) passiert. Die einfachste und bekannteste Form der letztwilli- gen Verfügung ist das Testament.

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