LEGATbroschüre

Wie kann ich mein Vermögen auft

Gesetzliche Erbteile und PflichtteilE

Beim Aufteilen einer Erbschaft gibt es Pflichtteile für die gesetzlichen Erben . Ihre gesetzlichen Erben sind, sofern vorhanden, Ihr/e Ehepartner/in und Ihre Nachkom- men (oder, falls Sie keine Nachkommen haben, gegebenenfalls Ihre Eltern). Diese erhalten einen gesetzlich festgelegtenTeil des gesamten Nachlasses. Der Rest, die Freie Quote , ist der Anteil, über den Sie als Erblasser/Erblasserin frei verfügen können. Hinterlassen Sie weder Nachkommen noch eine/n Ehepartner/in noch El- tern, sind Sie in der Aufteilung völlig frei. Falls Sie die Verteilung Ihres Erbes nicht selber regeln, also keine letztwillige Ver- fügung verfassen , kommen die gesetzlichen Erbteile zum Zug. Sind keine gesetz- lichen Erben vorhanden, fallen in solchen Fällen bis zu 100 % des Nachlasses an den Staat. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Übersicht über gesetzliche Erbteile und Pflichtteile.

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