Traktor Classic

Traktoren kaufen und verkaufen – rechtliche Grundlagen

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STRESSVERMEIDUNG Wenn man nicht das Glück hat, einen Traktor zu erben oder geschenkt zu bekommen, beginnt der Besitz in der Regel mit einem Kauf. Worauf es dabei aus Käufer- und Verkäufersicht besonders ankommt, klären wir mit einem praxisorientierten Experten, dem Traktorbesitzer und Juristen Dr. Christian Peter aus Münster Augen auf beim Traktorkauf

Wenn man einen alten Traktor kauft, gilt die größte Aufmerksamkeit natürlich der Technik: Wie gut ist er erhalten, welche Defekte gibt es, entspricht die Wirklichkeit der Beschreibung oder den eigenenVorstel- lungen? Auch ohne böse Absichten von Verkäufer oder Käufer kommt es hier mit- unter zu Unstimmigkeiten, die auf mindes- tens einer Seite zur Unzufriedenheit oder gar zum Streit zwischen den Beteiligten führen. Dabei lässt sich solcher Stress mit ein wenig Zusatzwissen undVorbereitung normalerweise vermeiden. TraktorClassic : Herr Peter, unterscheidet sich das Thema Traktorkauf rechtlich vom Handel mit anderen Fahrzeugen wie Pkw? Christian Peter: Nein. Das Gesetz ist eine abstrakt-generelle Regelung. Es gibt also keine spezielleVorschrift, die nur denTrak- torkauf regelt. TraktorClassic : Gilt wie bei Pkw die gleiche Unterscheidung zwischen Kauf beim Händ- ler und Privatkauf? Christian Peter: Genau. Auch hier gibt es imVergleich zum Beispiel zu Pkw keinen Unterschied. Es kommt lediglich darauf an, ob einVerbraucher von einem Unternehmer kauft. Wegen der vom Gesetzgeber unter- stellten größeren Geschäftserfahrung und stärkerenVerhandlungsposition des Unter- nehmers schützt erVerbraucher durch ver- schärfte Regelungen, die der Unternehmer beachten muss. Ein Händler kann sich daher auf einen vollständigen Ausschluss der Mängelrech- te nicht berufen, er kann allenfalls dieVer- jährung der Ansprüche wegen Sachmän- geln bei gebrauchten Waren wie Oldtimer- traktoren auf ein Jahr verkürzen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Privatperso- nen können unter sich eine Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausschließen. TraktorClassic : Oft steht in Kleinanzeigen: Wird verkauft wie gesehen, keine Rück- gabe, keine Mängelhaftung. Ist das so rech- tens? Christian Peter: Bei einem Unternehmer funktioniert es so nicht. Privatpersonen können untereinander einen Ausschluss der Haftung für Sachmängel vereinbaren.

Hierzu kommt es aber auf die richtige For- mulierung an. Es genügt nicht, lediglich zu schreiben „Gekauft wie gesehen“ oder „Der Verkäufer übernimmt keine Haftung“. Eine Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätz- licherVerletzung von Pflichten kann näm- lich nicht ausgeschlossen werden. BeiVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist ein Ausschluss ebenfalls nicht möglich. Üblicherweise wird daher in denVertrag eine Klausel aufgenommen, dass das Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel ver- kauft wird, dieser Ausschluss aber nicht für Schäden gilt, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicherVerletzung von Pflichten beru- hen, und nicht gilt beiVerletzung von Leib, Gesundheit und Leben. TraktorClassic : Können Sie das an einem Beispiel genauer erklären? Christian Peter: Zum Beispiel: Schreibe ich in meine Kleinanzeige hinein, dass es sich um ein „komplett restauriertes Fahrzeug mit Zustandsnote 1“ handelt, kann diese Formulierung eine Beschaffenheitsverein-

TraktorClassic : Oft werden historische Traktoren auch ohne Fahrzeugpapiere ver- kauft. Wie kann ich sicher sein, dass ich wirklich einen Traktor des angebotenen Typs kaufe, wie kann ich sicher sein, dass es sich nicht um einen gestohlenen Traktor handelt? Christian Peter: Eine Sicherheit zu einhun- dert Prozent gibt es nicht. Sollte derTraktor gestohlen sein, ist ein Eigentumserwerb auch dann nicht möglich, wenn der Erwer- ber „gutgläubig“ ist, also davon ausgeht, dass es sich nicht um Diebesgut handelt. Dies bedeutet, dass er im Zweifel um sein Geld, den Kaufpreis, geprellt wurde und auch denTraktor nicht behalten darf. Über die Polizeibehörden könnte man anhand der Fahrgestellnummer (bei Oldti- mern darf man sie wohl noch so nennen, und nicht FIN) versuchen, in Erfahrung zu bringen, ob derTraktor als gestohlen gemel- det worden ist. Alternativ gehenVerkäufer und Käufer gemeinsam zum Straßenver- kehrsamt und lassen die Papiere aufbieten oder nehmen die Ummeldung vor.

Es kommt auf den Einzelfall an, wie Anzeigentext und Mängelausschluss konkret gestaltet sind

barung begründen. Der Käufer kann ein optisch und technisch einwandfreies Fahr- zeug erwarten. Entspricht der Zustand nicht der Note 1 oder fehlt es an einerVoll- restauration, kann der Käufer denVerkäu- fer daran festhalten – selbst dann, wenn eine Haftung für Mängelrechte ausge- schlossen worden ist. Ein weiteres Beispiel, das oft vorkommt, ist die „H-Zulassung“. Wer angibt, dass eine H-Zulassung möglich ist, gibt zugleich vor, dass das Fahrzeug sich in einem dement- sprechenden originalen Zustand befindet und die Voraussetzungen für eine solche Zulassung als Oldtimer erfüllt. Die Beschaf- fenheitsvereinbarung kann sich übrigens auch aufVerschleißteile beziehen – für Pkw wurde dies im Hinblick auf eine vierzig Jahre alte Klimaanlage entschieden. Es kommt letztlich auf den Einzelfall an, wie Anzeigentext und Mängelausschluss kon- kret gestaltet sind.

Letztendlich gibt es hier keinen Schutz- mechanismus außer dem gewonnenen eigenen Eindruck und Gefühl anhand der Gesamtumstände. TraktorClassic : Welche eigene Erfahrung haben Sie als Traktorbesitzer zu diesem Thema gemacht? Christian Peter: Mit meinem Porsche-Die- sel Junior versuchten zum Beispiel Lang- finger ihr Glück und entwendeten den (unrestaurierten)Traktor aus einer Garage, in der er seit Jahrzehnten untergestellt war. Mehrere Jahre war er verschwunden, doch eines Morgens fand ich ihn durch Zufall in einer Anzeige im Internet. Ich erkannte ihn sofort an markanten, individuellen Merkmalen wie dem nicht originalen Auspuff. In der Annonce hieß es, es handele sich um einen Scheunenfund, daher seien keine Fahrzeugpapiere vor- handen.

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