Traktoren kaufen und verkaufen – rechtliche Grundlagen
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Jurist Dr. Christian Peters Hobby: Ausfahrten mit seinem Porsche-Diesel Junior 108
TraktorClassic : Gibt es Institutionen wie den TÜV oder Verbraucherorganisationen, die gute, genormteVerträge zum Download anbieten? Christian Peter: Wir sprechen von Muster- verträgen. Sie gibt es im Internet, zum Bei- spiel auf Seiten vonTÜV, Dekra oder von Automobilclubs oder auch Anbietern von Verkaufsplattformen wie mobile.de. Man kann diese Muster durchaus ver- wenden, allerdings sollte dokumentiert werden, dass beide Seiten dies genau so wünschen und abgestimmt haben, damit das Muster nicht vomVerwender (egal ob Käufer oderVerkäufer) als einseitig gestellt gilt – denn dann unterlägen die Vertrags- klauseln der Kontrolle als AGB und könnten im Falle eines Verstoßes gegen das gesetz- liche AGB-Recht unwirksam sein. Ansons- ten bleibt es natürlich möglich, dass die Vertragsparteien gemeinsam einen Indivi- dualvertrag aufsetzen. Wir danken Dr. Christian Peter. Das Interview führte TC-Chefreporter Sascha Jussen. Darauf kommt es an! Die wichtigsten Merksätze zum Thema „Traktorkauf“ Rechtlich unterscheidet sich ein Traktorkauf nicht von einem Pkw-Kauf. Man kann Musterverträge übernehmen und individuell anpassen. Im Vertrag sollen auch vorhandene und bekannte Mängel aufgeführt werden. Beim Ausschluss der Haftung für Sachmängel kommt es auf die richtige Formulierung an. Wenn sich herausstellt, dass ich einem Betrug aufgesessen bin, sollte ich zur Prüfung und Durch- setzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche einen Rechtsanwalt aufsuchen. Bei Verdacht auf Betrug sollte man Strafanzeige erstatten, aber merke: Nicht jeder Sachmangel ist sofort ein Betrug.
DerVerkäufer agierte unter einem Pseu- donym. Ihn konnte man lediglich über den Anzeigenanbieter kontaktieren. Weder Adresse noch sonstige Kontaktdaten waren angegeben. Die Polizei stellte den Trecker schließlich sicher. Letztlich sind solche Umstände Indizien, ob man sie in der konkreten Situation rich- tig deutet, ist dann offen. Hier war es wohl so, dass derVerkäufer den Trecker selbst angekauft hat. TraktorClassic : Nehmen wir an, ich habe (unwissentlich) einen gestohlenen Traktor gekauft und ihn dann weiterverkauft. Das Geld muss ich dann ja zurückgeben. Wie erlange ich Schadensersatz? Christian Peter: Das ist wohl mehr eine tatsächliche als eine rechtliche Frage.Tat- sächlich im schlimmsten Fall gar nicht, weil
was von wem zu welchem Preis? Hierzu sollte die Vertragsurkunde Antworten geben. Der Kaufgegenstand sollte genau bezeichnet werden. Darüber hinaus sollten vorhandene Mängel, von denen derVerkäu- fer weiß, in demVertrag aufgeführt werden, um klarzustellen, dass sie auch dem Käufer bekannt sind. Dann kann der Käufer wegen dieser Mängel keine entsprechenden Rechte her- leiten. AusVerkäufersicht sind weitergehen- de Zustandsbeschreibungen möglichst zu vermeiden, um nicht eine bestimmte Be- schaffenheit zu vereinbaren. Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten Ehrlichkeit undTransparenz selbstverständlich sein. TraktorClassic : Was mache ich, wenn ich einem Betrug aufgesessen bin – beispiels- weise ein angeblich komplett überholter
Nicht jeder Sachmangel ist gleich ein Betrug. Ein Betrug setzt kriminelle Energie voraus
Motor erweist sich als defekt – oder umge- kehrt: Ein Käufer unterstellt mir als Anbie- ter ungerechtfertigt Betrug? Christian Peter: Wenn ich den Verdacht habe, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte Strafanzeige erstattet werden. Betrug ist eine Straftat und wird strafrechtlich ver- folgt. Ein Betrug setzt aber eine kriminelle Energie voraus. Nicht jeder Sachmangel ist gleich ein Betrug. Zivilrechtlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man sich von demVer- trag lösen oder auch Schadensersatz ver- langen kann.
die rechtlichen Ansprüche, die mir zustehen, finanziell wertlos sind, wenn derTäter nicht ermittelt werden kann oder insolvent ist. Um etwaige zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen und über die Erfolgsaussichten auf- zuklären, sollte ein Rechtsanwalt konsul- tiert werden. TraktorClassic : Was genau sollte ich bei einem privaten Kauf schriftlich fixieren und unterschreiben (lassen)? Christian Peter: Die wesentlichenVertrags- daten sindVoraussetzung dafür, dass der Kaufvertrag zustande kommt: Wer kauft
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