RATGEBER 39
Rechtstipp
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Umbau – aus alt wird neu
Immobilien GmbH Kiel
Eine Bestandsimmobilie soll umge- staltet werden, ein neuer Eigentü- mer plant den Umbau einer frisch erworbenen Immobilie: Wie auch bei einem Neubau gibt es beim Um- bau eine Vielzahl an Voraussetzun- gen, die von Bauwilligen zu beach- ten sind. Und dies zumeist natürlich schon im Vorfeld bei der Planung der bautechnischen Maßnahmen. Gerne möchten wir Ihnen nach- folgend einen Überblick über die wesentlichen Aspekte bieten, die oftmals Gegenstand im Rahmen der Rechtsberatung durch den Landes- verband Schleswig-Holstein sind.
jekt um ein Denkmal, so ist die Denk- malschutzbehörde bei der Planung ein- zubeziehen. Als Faustregel gilt: Wenn Aussagekraft und Struktur des Denk- mals bewahrt bleiben, wird der Umbau zumeist gewährt. Es ist hierbei ratsam, die Behörde früh einzuschalten und sich gemeinsam zu beraten. Zudem kann es hierbei erforderlich sein, für die Umbau- ten an denkmalgeschützten Gebäuden entsprechend spezialisierte Handwerker zu beauftragen. Ist der Abriss eines bestehenden Gebäudes geplant, bedarf es unter Umständen einer Abrissgeneh- migung. Ebenso ist für den geplanten Neubau zumeist eine Baugenehmigung erforderlich. Bei beidem sollte vorher die Beratung durch einen Architekten in Anspruch genommen werden. Soll eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zu Bauland gemacht werden, so muss die ansässige Gemeinde dem Vorhaben zustimmen. Das Grundstück wird erst dann zum Bauland, wenn das Gebiet als Bauland ausgewiesen wird. Das >>
staltung? Besteht in dem Gebiet ein Baunutzungsplan, den es zu beachten gilt? Sind die Maßnahmen finanzierbar? Bestehen Förderungsmöglichkeiten? Ebenso sollte man im Vorfeld eruieren, inwiefern externe Hilfe in Anspruch genommen werden kann oder muss: Wer kann mich vorab rechtlich beraten? Wer plant mit mir die Finanzierung? Benötige ich einen Architekten? Welche Baubehörde ist zuständig? Welchen Handwerker beauftrage ich für welches Gewerk? Sind diese grundsätzlichen Fragen vorab geklärt, so geht es im nächsten Schritt dann an die tatsächli- che Umsetzung des Vorhabens. Nächster Schritt: die konkrete Umsetzung Sind die Planungen im Vorfeld abge- schlossen, so geht es an die Realisierung des Bauvorhabens. Hierbei ist eine Vielzahl von rechtlichen und speziell bauplanungsrechtlichen Vorgaben zu bedenken. Handelt es sich bei dem Ob-
Erster Schritt: die richtige Planung
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Damit der Umbau der Immobilie wie gewünscht gelingt, sollte man sich bereits vorab bestmöglich eigenständig Gedanken über relevante Fragestellun- gen machen: Was sind meine genauen Vorstellungen bezüglich der Umge-
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