Auto Classic

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WERKSTATT

Tandemachser erlauben eine höhere Zuladung und erhöhen die Fahrstabilität

Die Anhängelast des Zugfahrzeugs und die Zuladung des Anhängers sind die entschei- dende Faktoren.

Am elegantesten lösen dieses Pro- blem aber Anhänger mit kippbaren Laufschienen. Hier wird über ein Hydrauliksystem die Ladefläche vorne angehoben und im Heckbe- reich abgesenkt, wodurch sich die Auffahrtswinkel spürbar verringern. So kommen extrem niedrige, dafür umso breitere Sportwagen-Klassiker auch auf einen Trailer in Hochlader- Konstruktion. Blick- und staubgeschützt Insekten, Staub und Spritzwasser hinterlassen beim Trailertransport ihre Spuren auf dem Oldtimerblech. Vor diesen Unbilden schützt bereits eine einfache Kunststoff-Pelerine, die jedoch im Fahrtwind zu flattern beginnen kann. Und im schlimmsten Fall bleibende Spuren auf dem Lack des Oldies hinterlässt. Dieses Problem lösen die Trailer- Hersteller auf unterschiedlichste Weise. So gibt es Hänger mit auf- klappbarer Kunststoffklappe oder komplett geschlossene Konstruk- tionen, bei denen das Beladen über

Doch das hohe Eigengewicht und die beeindruckenden Abmessungen setzen ein entsprechend starkes Zugfahrzeug voraus. Deshalb müs- sen Anhängelast und Zuladungska- pazität des Trailers ausreichend sein.

eine Hecktür erfolgt, die gleichzeitig als Auffahrrampe dienen kann. Eine seitliche Tür erleichtert das Ausstei- gen aus dem verladenen Oldie. Ein fester Aufbau ist allerdings transporttechnisch die Königsklasse.

Die Durchfahrtsbreite muss bei geschlossenen Trailern ausreichend bemessen sein

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TIPP

Mit Gespannen, die folgende Kriterien erfüllen, darf auf Autobahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden, sofern das in den Papieren ein- getragen ist. Auf Landstraßen gilt auch für sie Tempo 80. Tempo 100 – oder was? Q Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf maximal 3,5 Tonnen betragen. Q Das Zugfahrzeug muss ABS haben. Q Die Reifen des Hängers dürfen maximal 6 Jahre alt sein und müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen. Q Der Hänger muss Stoßdämpfer haben. Q Der Zug muss so beladen sein, dass die maximal zuläs- sige Stützlast annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahr-

zeugs noch die des Anhängers überschritten wird, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt. Q Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Ver- fügt der Hänger über eine Schlingerkupplung und das Zugfahrzeug über eine Anhänger-Stabilisierung, gilt maximal der Faktor 1,2. Nach der Bestätigung eines Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ), dass der Anhänger alle Voraussetzungen für den Betrieb mit Tempo 100 erfüllt, trägt die Zulassungs- stelle die Tempo-100-Zulassung in die Kfz-Papiere ein und stellt eine Tempo-100-Plakette aus, die hinten am Anhänger angebracht werden muss. Am Zugfahrzeug muss keine solche Plakette kleben, auch eine feste Gespann- Kombination gibt es nicht mehr.

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