Festbroschüre Zertifikatsverleihung Arbeitgeber 2020

FH TechnikumWien

ZERTIFIKAT seit 2014

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DATEN & ZAHLEN Beschäftigte:

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4.359

MOTIVATION Qualitätssteigerung durch bessere persönlicheVereinbarkeit Die Zertifizierung hochschuleundfamilie startete an der FH Tech- nikum Wien im Jahr 2014. Seither wurden im dreijährigen Re- Zertifizierungsrhythmus kontinuierlich Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium systema- tisch erarbeitet und umgesetzt. Wir verpflichten uns somit, die Standards einer familienbewussten Hochschulpolitik weiterhin zu halten, strukturiert auszubauen und zu optimieren. Studieren und Arbeiten mit Betreuungspflichten wird stark durch die Rahmenbedingungen beeinflusst. Das Ziel im laufenden Zertifizierungsprozess ist, die Interessen der Hochschule bestmög- lich mit den Bedürfnissen der Studierenden und der Mitarbeiter- Top-3-Maßnahmen: . Zusammenstellung von Informationen zumThema„Stu- dierenmit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen“ . Aktive Kommunikation sowie Förderung von Väter- karenz und aktiver Väterbeteiligung für Mitarbeitende . Kurzschulung für (neue) Beschäftigte in„Gender Main- streaming, Diversity Management und Hochschule und Familie“

innen und Mitarbeiter zur besseren Vereinbarkeit in Einklang zu bringen. Es werden Strukturen weiterentwickelt, die das Leben erleichtern, ohne die Qualität der Arbeit zu verschlechtern – das Gegenteil ist unser Ziel: Qualitätssteigerung durch bessere per- sönliche Vereinbarkeit!

BEST PRACTICE Auszeit rund um eine Geburt ermöglichen

Eine einfache und richtungsweisende Maßnahme für Studieren- de an einer Hochschule ist die Berücksichtigung einer Geburt bei wichtigen formalen Themen, sowohl für Mütter als auch für Vä- ter. Da wir eine hohe Zahl an männlichen Studierenden haben, war hier die Einbeziehung der Väter besonders wichtig. In der Prüfungsordnung der FH Technikum Wien wurde daher festgelegt, dass die Anwesenheitspflicht für Studentinnen für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes und für Studenten für einen Zeitraum von vier Wochen ab der Geburt aufgehoben ist. Das gilt sinngemäß auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und Adoption. Außerdem zählen als ausreichende Begründun- gen für das Nichtantreten zu einer Prüfung die Geburt mit den genannten Zeiträumen und darüber hinaus auch die Betreuung pflegebedürftiger eigener bzw. im gemeinsamen Haushalt leben- der Kinder unter zwölf Jahren. So können einerseits Mütter positiv in ihrem Studium unter- stützt werden und andererseits wird aktive Vaterschaft für männliche Studierende besser ermöglicht.

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