IHK-Global Business Ausgabe 2/2024

MENA/AFRIKA

SAUDI-ARABIEN Expo 2030: Großprojekte in Riad geplant

Die Weltausstellung Expo 2030 wird vom 1. Oktober 2030 bis zum 31. März 2031 stattfinden. Allein für den Bau des Ausstellungs- geländes und die eigene nationale Beteiligung will Saudi-Arabien 7,8 Milliarden (Mrd.) US-Dollar (US$) ausgeben. Hinzu kommen die Aufwendungen der anderen Länder- beteiligungen (Pavillons). Diese Kosten dürften sich auf über

1 Mrd. US-$ summieren. Die Vergabe größerer Bauaufträge wird ab 2025 erwartet. Für die Durchführung der Expo 2030 ist die Royal Commission of Riyadh City (RCRC) zuständig. Der Masterplan sieht ein kreisrundes Ausstellungsgelände mit einer Gesamtfläche von 6 Millionen Quadratmetern vor. Das Expo-Ge- lände soll in der Nähe des interna-

tionalen Flughafens liegen. Es wird mit etwa 40 Millionen Besuchern kalkuliert. Der Veranstalter spricht von der ersten klimaneutralen Weltaus- stellung. Das Gelände soll mit So- larstrom versorgt werden. Ferner werden unter anderem Strategien zur Müllvermeidung und Kon- zepte für umweltverträgliches Recyceln angekündigt. Der Bau des Expo-Geländes ist nicht das einzige Großprojekt in der Hauptstadtregion. In der Planung sind Projekte von über 200 Mrd. US$, die in den nächs- ten drei Jahren vergeben werden sollen. Der Anteil des Hochbaus beträgt rund 57 Prozent mit 115,9 Mrd. US$. Die Projekte im Wohnungsbausektor summieren sich 64,7 Mrd. US$, im Trans- portwesen sind es 40,6 Mrd. US$. Allein für den Bau des neuen King Salman Airports sind 30 Mrd. US$ veranschlagt. GTAI/IHK Das Tor zur Expo 2030: Ausländische Besucher werden in der Regel über den Flughafen Riad anreisen. Der derzeitigen King Khalid International Airport (im Bild) soll bis dahin durch den neuen King Salman International Airport ersetzt sein.

MAROKKO Registrierungspflicht für Lebensmittel-Exporteure

• Milch und Milcherzeugnisse • Säfte und Nektar • Konserven mit pflanzlichen Produkten, die einer thermische Behandlung unterzogen werden, einschließlich Saucen und Würzen Die Registrierung bei ONSSA über- nimmt der marokkanische Importeur. ONSSA hat hierfür eine Plattform vor- bereitet. Ausländische Lebensmittel- exporteure müssen zwei Dokumente für die Registrierung zur Verfügung

stellen: Eine Konformitätserklärung und eine Bescheinigung der Konfor- mitätserklärung durch die zuständige (Lebensmittelüberwachungs-) Behör- de des Exportlandes. GTAI/IHK Eine Anleitung und den Link zur Registrierung finden Sie unter:  onssa.gov.ma/avis-aux-importateurs- lancement-de-la-plateforme-de-lenre- gistrement-des-etablissements-etran- gers-exportateurs-des-produits-ali- mentaires-vers-le-maroc

Unternehmen, die Nahrungs- mittel nach Marokko exportie- ren, müssen sich seit dem 1. Januar 2024 bei der marokkanischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ONSSA (L’Office National de Sécurité Sanitaire des Produits Alimentaires) registrieren lassen. Betroffen sind Exporteure folgender Produktkatego- rien: • Fleisch und Fleischerzeugnisse • Fischerei und Aquakultur

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IHK Global Business 02/2024

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