IHK-Global Business Ausgabe 2/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

Ausnahme von Waffenembargolän- dern sowie die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien (in An- lehnung an die bestehende EU006 Allgemeingenehmigung) verein- facht werden. BAFA/IHK Weitere Informationen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/agg

CBAM Zuständige Stelle und Standardwerte

BAFA Neue Allgemeine Genehmigungen

Seit 1. Oktober 2023 gilt die Übergangsphase für den

Das Bundesamt für Ausfuhr- kontrolle (BAFA) hat weitere

CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM. Die Deutsche Emmissions- handelsstelle (DEHSt), eine Unterbe- hörde des Bundesumweltamts, wurde als zuständige nationale CBAM-Behörde benannt. Die DEHSt informiert zu CBAM und zur Teilnah- me. Der Zugang zum CBAM-Über- gangsregister erfolgt über das Zoll-Portal. Über dieses Portal ist Ende Januar der erste CBAM-Bericht einzureichen. Zudem hat die EU-Kommission die Standardwerte für die CBAM-Über- gangsphase veröffentlicht. Die Stan- dardwerte der Treibhausgasemissio- nen variieren je nach HS-Code. Diese können für die ersten drei Quartals- berichte verwendet werden. Danach sollen die Unternehmen die tatsäch- lichen Emissionen melden, die bei der Herstellung der unter CBAM fallenden Warengruppe entstanden sind. IHK Weitere Informationen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/cbam

Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen (AGG) zur Be- schleunigung der Verwaltungspro- zesse im Bereich der Exportkontrolle veröffentlicht. Diese sind zum 8. Januar 2024 in Kraft getreten. Im Bereich der Dual-Use-Güter wurde die AGG Nr. 37 um Brasilien als zusätzliches Bestimmungsziel ergänzt. Darüber hinaus wurden die AGG Nr. 13 (neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dental- fräsmaschinen für zahnmedizini- sche Zwecke in bestimmte Länder), die AGG Nr. 14 (Erweiterung um Durchlaufmischer und Extruder mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen) und die AGG Nr. 17 (Erweiterung um Kondensatoren) erweitert. Durch zwei neue Allgemeine Ge- nehmigungen soll die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 Prozent des Wertes der Hauptsache, für de- ren Ausfuhr eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an alle Länder mit

DUAL-USE-VERORDNUNG Aktualisierung der Anhänge

Mit der Verordnung (EU) 2023/2616 hat die EU die

Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aktualisiert. Diese ist am 16. Dezember 2023 in Kraft getreten. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkont- rolle (BAFA) für die Erteilung solcher Ausfuhrgenehmigungen zuständig. BAFA/IHK

HYBRID-VERANSTALTUNG

14. MÄRZ 2024 Warenursprung und Präferenzen

TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 14. März 2024, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder

Veranstaltung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzberechtigung und der inter- nen erforderlichen Dokumentation. Sie erlernen den Umgang mit formalen Nachweisen, als auch mit Vereinfa- chungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfang- reiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der Europäischen Union runden das Seminar ab.

Wer Präferenzen im Drittland in An- spruch nehmen kann, hat Kostenvor- teile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferungen ins Drittland mein Produkt zollbegünstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie etwa eine EUR.1, bereitet im Präferenzrecht dagegen immer wieder Schwierigkei- ten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumentation erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der

PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/wup

IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709- 164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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IHK Global Business 02/2024

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