IHK-Global Business Ausgabe 2/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

lich zu untersagen. Zudem wurden die Ausfuhrverbote um weitere technologi- sche Güter (Anhang VII), die Ausfuhr- verbote von industriellen Gütern (Anhang XXIII), die Durchfuhrverbote von industriellen Gütern (neu Anhang XXXVII) und die Einfuhrverbote von bestimmten Waren aus Russland (Anhang XXI) ausgeweitet. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informationen zu den Sanktionen finden Sie unter: ihk.de/rhein-neckar/russland

EU ICS2 Phase 3 startet zum 1. Juni 2024

Mit dem Import Control System 2 (ICS2) führt die EU seit 2021 ein Frachtinformationssystem zur Vorab- anmeldung und -kontrolle von Waren- eingängen ein. ICS2 dient den Zollbe- hörden zur Risikokontrolle von Einfuhrsendungen, bevor diese das Gebiet der EU erreichen. Die Einfüh- rung erfolgt stufenweise. Nachdem am 15. März 2021 mit Release 1 und am 1. März 2023 mit Release 2 für die Abgabe der summarischen Eingangsan- meldung (ESumA) in Betrieb genom- men worden sind, folgt im Zeitraum zwischen dem 3. Juni 2024 und dem 1. September 2025 die Inbetriebnahme des Releases 3. Während die ersten beiden Releases nur den Luftverkehr (einschließlich Post- und Expresssendungen) betra- fen, umfasst das Release 3 nunmehr den See-, Binnenschiffs-, Straßen- und Schienenverkehr. Für die ESumA sind zusätzliche Datenangaben (unter anderem HS-Unterpositionen, Waren- beschreibungen, EORI-Nummer) nötig. Diese sind in erster Linie durch die Ver- sender zu erbringen. In diesem Zusam- menhang werden die Versender und Dienstleister gegebenenfalls auch auf Importunternehmen in Deutschland zugehen, um die geforderten Daten zu erhalten. DIHK/IHK

USA Strafzölle auf Stahl ausgesetzt

Gute Nachricht: Die USA und die EU haben sich kurzfristig am 18. Dezember 2023 darauf geeinigt, die zusätzlichen Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte weiterhin auszu- setzen. Dies war notwendig, da am 31. Dezember 2023 eine erste Ausset- zungsfrist endete. Die Einigung ermöglicht bis zum 31. Dezember 2025 die Einfuhr von Stahl- und Aluminium- produkten aus der EU in den USA innerhalb von Zollkontingenten. Stahl- und Aluminiumprodukte, die innerhalb der geltenden Kontingente eingeführt werden, sind danach von den Zusatzzöllen befreit. Das jährliche Zollkontingent bei der Einfuhr in die USA reicht in der Regel aber nicht für das gesamte Jahr, so dass für einen bestimmte Menge Strafzölle anfallen. Gleichzeitig setzt die Kommission Zu- satzzölle auf bestimmte US-Waren mit der DVO (EU) 2023/2882 bis zum 31. März 2025 weiterhin aus. Zoll/IHK

RUSSLAND 12. Sanktionspaket der EU in Kraft

Am 18. Dezember 2023 ist das 12. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Das Paket beinhaltet eine Erweiterung der Sanktionsliste um weitere 140 Perso- nen, Organisationen und Einrichtun- gen, gegen die Finanzsanktionen verfügt wurden. Neben einem neuen Importverbot für Diamanten aus Russland werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertrag-

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