EUROPA/ZENTRALASIEN
POLEN Als Investitionsstandort beliebt
zusätzlichen Bonus von 20 Prozent- punkten, mittlere Unternehmen von 10 Prozentpunkten. Neben der Körperschaftssteuer können sich Investoren auch eine Erstattung der Immobiliensteuer beantragen. Zuständig sind die Gemeinden. Direkte Zuschüsse Staatliche Direktzahlungen sind bei Neuansiedlungen und Standorterwei- terungen möglich. Das Wirtschaftsmi- nisterium entscheidet über entspre- chende Anträge. Ausschlaggebend ist, welche Tätigkeiten am neuen oder ausgebauten Standort ausgeübt wer- den. Einfluss auf die Direktzahlungen haben darüber hinaus die Investi- tionssumme und die Anzahl neuer Beschäftigter. Pro geschaffener Stelle erhalten Unternehmen maximal 8.900 Euro, plus Zuschüsse für Schulungen. Bei den Sachwerten kann die Förderung bis zu 25 Prozent der Kosten betra- gen. Ähnlich wie die Nachlässe auf die Körperschaftsteuer hängen auch die Direktzahlungen von zusätzlichen qualitativen Kriterien ab. Ferner können Investoren Zuschüs- se aus EU-Programmen beantragen. Überschreiten alle öffentlichen Beihil- fen einen bestimmten Wert, muss die Europäische Kommission zustimmen. Förderung von Automatisierung und Forschung Unternehmen, die in Automatisie- rung investieren, Prototypen bauen oder Forschung und Entwicklung betreiben, können höhere Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Ausgaben für Forschungs- projekte fließen doppelt in die Steuer- bemessungsgrundlage ein. Das Finanzministerium hat zudem eine Anlaufstelle für Großinvestoren eingerichtet, um verbindliche Aus- künfte über die zu erwartende Steuer- last zu erhalten. GTAI/IHK
Das Geschäftsviertel von Warschau wächst , ebenso wie die polnische Wirtschaft. Deutsche Direktinvestitionen steigen auf Rekordniveau.
Jede Region hat ihre eigene Förder- intensität, die als regionaler Höchst- satz für öffentliche Beihilfen definiert ist. Investoren erhalten Steuernachläs- se bis zum Erreichen des Höchstsat- zes, jedoch nicht länger als 15 Jahre. Seit 2023 können Unternehmen Steuernachlässe auf Sachkosten erst nach Abschluss des Investitions- projekts in Anspruch nehmen, was den Geltungszeitraum verkürzt. Die Änderung betrifft besonders Reinves- titionen. Kleine und mittelgroße Unterneh- men können gebrauchte Maschinen aus dem Bestand der Muttergesell- schaft zu den förderfähigen Inves- titionskosten hinzurechnen. Eine positive Änderung im Beihilferecht er- möglicht es auch, Ausgaben für eigene erneuerbare Energiequellen leichter zu den Investitionskosten zu zählen. Großunternehmen müssen die ge- förderte Investition und die angege- benen Stellen für fünf Jahre halten. Bei kleinen und mittelgroßen Unter- nehmen reichen drei Jahre. Seit 2022 gelten neue Förderintensi- täten, wobei in den meisten Woiwod- schaften die Höchstwerte gestiegen sind. Kleine Betriebe erhalten einen
Seit dem turbulenten Corona- jahr 2020 ist das Interesse deutscher Unternehmen an Polen stark gestiegen: Die jährlichen Direktinvestitionen aus Deutschland haben sich verdreifacht. Ein genau- erer Blick auf die Fördermöglichkei- ten des Landes ist daher angebracht. Steuerliche Vergünstigungen Investoren haben die Möglichkeit, in Polen Nachlässe auf die Körperschaft- steuer zu beantragen. Diese liegt nor- malerweise bei 19 Prozent. Zuständig für die Bearbeitung sind die 14 regio- nalen Wirtschaftsfördergesellschaften des Landes, die „Specjalne Strefy Ekonomiczne". Die Höhe der Vergüns- tigungen hängt vom Investitionsstand- ort ab, wobei strukturschwache Regio- nen größere Steuernachlässe bieten als etablierte Wirtschaftszentren. Die Vergünstigungen basieren nicht nur auf quantitativen Aspekten, sondern auch auf einer inhaltlichen Bewertung. Dabei werden zehn Merkmale geprüft, wobei bestimmte Branchen und Unternehmen, die In- dustrieroboter einsetzen, Pluspunkte sammeln können.
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IHK Global Business 02/2024
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