IHK-Global Business Ausgabe 8-9/2024

08-09 | 2024 IHK Global Business

POLEN Wachstumsmarkt mit viel Potenzial SEITE 4

RUSSLAND Neuerungen bei der „No-Russia-Klausel“ SEITE 10

INDIEN Bausektor soll grüner werden SEITE 13

EDITORIAL

Polen zeigt sich als attraktiver Investitions- standort mit einer robusten Wirtschaft und vielversprechenden Wachstumschancen. Die kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung, unterstützt durch EU-Fördermittel und eine fortschrittliche Infrastruktur machen das Land zu einem Magneten für deutsche Unter- nehmen. Das Land profitiert von der Neuaus- richtung globaler Lieferketten und gewinnt geopolitisch an Bedeutung. Polen ist mittler- weile eine der größten Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa und strebt danach, seine Position weiter zu stärken. Gründe ge- nug, unser östliches Nachbarland in unserem Titelthema genauer in den Blick zu nehmen. Während Polen von der EU wirtschaftlich profitiert, hat Großbritannien weiterhin mit den negativen Folgen des Brexits zu kämpfen. Ob sich dies unter der neuen Labour-Regie- rung ändert, wird sich zeigen. Pläne für die Erleichterung des Handels mit der EU gibt es bereits. Gute Nachrichten kommen auch aus Afrika: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kenia ist nun Kraft. Das Abkommen dürfte den wirtschaftlichen Austausch beider Partner in den nächsten Jahren nachhaltig fördern. Schwieriger wird es hingegen, die Sanktio- nen gegen Russland zu umgehen. Zum einen hat die EU nun auch eine „No-Belarus-Klausel“ eingeführt, zum anderen die „No-Russia- Klausel“ erweitert. Mehr dazu in der Zoll- und Europa-Rubrik. Viele weitere spannende Themen warten auf Sie in dieser Ausgabe. Schauen Sie mal rein! Herzlichst Ihre Liebe Leserinnen und Leser,

8 Großbritannien:

Neue Regierung will EU-Handel erleichtern

12 Chile:

Cybersicherheit wird wichtiger

Ilona Jakubek Kompetenzzentrum Polen

15 Australien:

Queensland modernisiert seine Infrastruktur

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INHALT

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International

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TITELTHEMA

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4 Polen Wachstumsmotor in Europa

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

MENA/AFRIKA

16 EU/Kenia Freihandelsabkommen in Kraft getreten 16 Vereinigte Arabische Emirate Neuer Leitfaden zu Public Private Partnerships

KOMPAKT

DIE ZAHL

7 Kurznachrichten

EUROPA

8 Großbritannien Neue Regierung will EU-Handel erleichtern 9 Rumänien UIT-Nummer im Straßengüterverkehr 10 Russland No-Russia-Klausel: Was ist neu?

196,7 MILLIONEN KILOGRAMM Schokolade exportierte Baden- Württemberg im Jahr 2023. Das sind 15,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die größte Menge ging nach Polen (26,4 Millionen Kilogramm). Pro Kopf sind allerdings die Kroaten die größten Nachkatzen (1,7 Kilogramm).

ZOLL & RECHT

18 Belarus Sanktionen der EU deutlich erweitert 18 Russland 14 . Sanktionspaket der EU in Kraft 18 Zoll Handbuch Ausfuhrgenehmigungen 19 China Antidumpingzölle auf Elektroautos

AMERIKAS

11 USA Infrastrukturausbau kommt voran 12 Chile Cybersicherheit wird wichtiger

19 Hybrid-Veranstaltung Zolltechnische Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

QUELLE: STATISTISCHES LANDESAMT BW

ASIEN-PAZIFIK

O-TON DES MONATS

RUBRIKEN

13 Indien Bausektor soll grüner werden 13 China Zertifizierungspflicht für E-Bike-Akkus 14 Malaysia Arbeitsschutzgesetz erneuert 14 Indonesien Große Bahnprojekte sind geplant 15 Australien Queensland modernisiert seine Infrastruktur 15 Thailand Online-Handel boomt

„Es gilt, eine Balance zwischen notwendigen Schutzinteressen und der für unsere Exportwirt- schaft wichtigen Offen- heit zu wahren.“ Martin Wansleben, Hauptgeschäfts- führer der DIHK, zur vorläufigen Verhängung von zusätzlichen Einfuhr- zöllen auf E-Autos aus chinesischer Produktion ab dem 4. Juli 2024 durch die EU-Kommission.

17 Veranstaltungen 19 Impressum

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POLEN

Für Polens Bevölkerung gab es in den letzten Jahrzehnten wirtschaft- lich nur eine Richtung: aufwärts.

Wachstumsmotor in Europa Polen hat sich als wachstumsstarker Markt in Europa etabliert und bietet zahlreiche Chancen für die deutsche Wirtschaft. Nicht nur die unmittelbare Nachbarschaft zu Deutschland macht Polen zu einem interessanten Standort für Investitionen und Handelsbeziehungen. Welche Faktoren tragen zu seiner Attraktivität bei?

up-Sektor entwickelt sich rasant und macht das Land zu einem der Technologieführer in der Region. Es bietet eine breite Palette von Investitionsmöglichkeiten in verschie- denen Sektoren wie Industrie, Landwirtschaft, Energie, IT, Immobilien, Tourismus und vielen anderen. Vorteilhaft ist auch die gute Verfügbarkeit von Flächen und Immobilien. Polen belegt derzeit Platz 6 auf der Liste der europäischen Investitionsimmobilienmärkte. Die Mietpreise für Lagerflächen gehören zu den niedrigsten in Europa, und die Verfügbarkeit dieser Flächen nimmt stän- dig zu. Cushman & Wakefield schätzt, dass die Kosten für die Anmietung von Lagerflächen und die Führung eines Unternehmens auf dem polnischen Markt sogar um mehr als 50 Prozent niedriger sein können als in ausgewählten westeuropäischen Ländern. Konsumfreudige Bevölkerung Gemessen an der Bevölkerungszahl ist Polen eines der größten Länder der Europäischen Union. Eine große Bevölkerung eröffnet Unternehmen, die in den Konsum- güter- und Dienstleistungssektor investieren möch-

Ilona Jakubek, IHK Rhein-Neckar

Die polnische Wirtschaft zählt zu den am schnellsten wachsenden in Mitteleuropa. Nach der wirtschaftlichen Transformation in den 1990er Jahren etablierte sich Polen als wichtiger Markt mit stabilem und dauerhaftem Wachstum des Bruttoin- landprodukts. Dabei zeigte sich die polnische Wirtschaft auch in Krisenzeiten als besonders robust. Insbesondere der Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 be- schleunigte diese positive Entwicklung und trug wesent- lich zum polnischen „Wirtschaftswunder“ bei. Innovative Start-up-Szene Polen ist seit Jahren das attraktivste Land für Investi- tionen in der mittel- und osteuropäischen Region (MOE). Trotz geopolitischer und wirtschaftlicher Herausforde- rungen bietet das Land weiterhin Potenzial. Es ist derzeit eines der größten Zentren in der Region für Greenfield-In- vestitionen. Die Polen sind für ihren Unternehmergeist und ihre Innovationskraft bekannt. Der polnische Start-

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POLEN

nach den kostengünstigsten Produkti- onsmitteln im Vordergrund, wobei die Herkunft der Rohstoffe eine unter- geordnete Rolle spielte. Die Geografie spielt zweifellos eine Rolle, jedoch sind ähnliche Werte, Vertrauen und Stabilität von mindestens gleicher Bedeutung. Polen könnte in diesem Zusammenhang ein sehr interessan- ter Partner sein. Ein weiterer Vorteil ist die Mit- gliedschaft Polens in der EU und der NATO. Dadurch wird politische Sta- bilität gewährleistet und Investitions- sicherheit geboten. Die Integration in die EU eröffnet zahlreiche Vorteile, darunter den Zugang zu EU-Fonds. Im Jahr 2023 hat ein Wechsel in der politischen Landschaft Polens statt- gefunden. Bei den Parlamentswahlen siegte die pro-europäische Opposi- tion, die im Gegensatz zur vorherigen Regierung auf engere Beziehungen zu den EU-Partnern setzt. Dadurch hat sich nicht nur das politische Klima entspannt, sondern es haben sich auch die Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen weiter ver- bessert. Erfahren Sie mehr dazu auf den nächsten Seiten in unserem Interview mit dem Geschäftsführer der AHK Polen Dr. Lars Gutheil.

ten, beträchtliche Möglichkeiten. Der polnische Binnenmarkt bietet dank seiner großen und wachsen- den Bevölkerung, des zunehmenden Wohlstands der Bevölkerung und der steigenden Konsumausgaben eine solide Grundlage für Investitionen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Für Investoren bieten sich stabile und attraktive Wachstumschancen. Diese lassen sich durch die Nutzung der sich dynamisch entwickelnden Wirt- schaft und der wachsenden Bedürf- nisse und Erwartungen der polni- schen Verbraucher realisieren. Unternehmerfreundliches Umfeld Die polnische Gesetzgebung zur Ge- schäftstätigkeit, die sogenannte „Ver- fassung für Unternehmen“, schafft ein freundliches Umfeld für Unterneh- mer. In jüngster Vergangenheit wurde ein Schwerpunkt auf die Einhaltung des EU-Rechts, die Digitalisierung von Rechtsakten und Gerichtsver- fahren gelegt. Bei den elektronischen Behördendiensten, die für Bürger und Unternehmen eine flexiblere und be- quemere Lösung darstellen, konnten erhebliche Fortschritte erzielt werden. Das polnische Steuersystem wird im Einklang mit internationalen Stan-

dards, einschließlich der OECD-Leit- linien, entwickelt. Darüber hinaus überzeugt Polen mit einer dyna- mischen Digitalisierung und stan- dardisierten Berichterstattung. Das polnische Steuerrecht bietet zudem verschiedene Anreize für Innovato- ren. Polen zählt inzwischen zu den weltweit führenden Ländern, was die Wirksamkeit von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung an- geht. Staatliches Anreizsystem Hersteller, die in Polen investieren, können eine Reihe von finanziellen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Die Förderung erfolgt in attraktiver Form durch staatliche Sub- ventionen und finanzielle Unterstüt- zung für kohlenstoffarme Initiativen, EU-kofinanzierte Förderprogramme, Steuerbefreiungen und sektorspezi- fische Steuergutschriften. Verlässlichkeit und Stabilität Die Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine haben zu einer Destabili- sierung der globalen Wirtschaftsord- nung geführt. In der Vergangenheit stand bei der Standortwahl die Suche

Das polnische „Wirtschaftswunder“ Bruttoinlandsprodukt seit Polens EU-Beitritt 2004, reale Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozent

7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0

-1,0 -2,0 -3,0 -4,0 -5,0 -6,0 -7,0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024*

EU

2,5 5,1

2,1 3,5

3,3 6,2

3,0

0,5

-4,3

2,1 3,6

1,8 5,0

-0,4

0,3 1,4

1,8 3,3

2,3 3,8

2,0 3,1

2,6 4,9

2,0 5,3

1,5 4,1

-5,9 -2,5

5,4 5,9

3,5 5,1

0,5 0,2

1,3 2,3

Polen

7,0

4,2

2,8

1,6

QUELLE: EIGENE BEARBEITUNG DER AHK POLEN NACH EUROSTAT, STATISTISCHES HAUPTAMT POLENS (GUS)

*PROGNOSE

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POLEN

INTERVIEW „Polen hat weiter an Attraktivität gewonnen“

als auch Beschaffungsmarkt für viele deutsche Branchen – ist über die Jahre kontinuierlich gestiegen. Angesichts der globalen Verschiebung von Liefer- ketten hat Polen weiter an Attraktivität gewonnen. Eine moderne Infrastruk- tur, effiziente Verwaltung, motivierte Fachkräfte machen auch den polni- schen Markt für die Zukunft fit. Die EU-Fördermittel aus dem Wie- deraufbaufonds in Höhe von fast 60 Milliarden Euro fließen zu einem großen Teil in zukunftsträchtige Bereiche wie die Energiewende und moderne Technologien, vor allem Digitalisierung. Dies schafft enorme Potenziale für neue Projekte. Schon heute sind digitalisierte Ver- waltung oder digitale Dienstleistun- gen, die von Investoren sehr geschätzt werden, ein wichtiger Standortvorteil. Sonderwirtschaftszonen und zahl-

Polen hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem dynami- schen und attraktiven Absatzmarkt und Standort für Investoren entwi- ckelt. In einem exklusiven Interview teilt der Geschäftsführer der AHK Polen Dr. Lars Gutheil mit uns seine Einschätzungen zu aktuellen Ent- wicklungen und beleuchtet die Gründe, warum Polen auch künftig ein vielversprechendes Umfeld für deutsche Unternehmen bietet. Herr Dr. Gutheil, wie schätzen Sie das Potenzial des polnischen Marktes aktuell ein? Lars Gutheil: Polen ist eine der größ- ten Volkswirtschaften der Region und der fünftwichtigste Handelspartner Deutschlands. Die Bedeutung des pol- nischen Marktes – sowohl als Absatz- markt mit 38 Millionen Einwohnern,

Dr. Lars Gutheil, Geschäftsführer der AHK Polen in Warschau.

reiche staatliche Anreize schaffen ein unternehmensfreundliches Umfeld. Die Pläne für die Osterweiterung der EU werden auch Polens künftige Rolle in der Region beeinflussen. In diesem Sinne würde ich sagen, dass Polen bereits heute ein bedeutender Markt ist und viele Schritte unternimmt, um seine Position für die Zukunft noch weiter zu stärken. Welche Branchen oder Sektoren bie- ten das größte Potenzial für Investi- tionen und Geschäftserweiterungen? Gutheil: Die Automobilindustrie ist sehr stark in Polen repräsentiert, auch im E-Mobility Bereich. Polen ist der

Der wirtschaftliche Aufschwung Polens zeigt sich vor allem in der Hauptstadt Warschau, wo in den letzten Jahren immer mehr Geschäftsgebäude in die Höhe gewachsen sind.

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POLEN

größte Batterie-Hersteller für E-Autos in Europa. Darüber hinaus werden Branchen im Umfeld der grünen Transformation gefördert. So entwi- ckelt sich etwa der Markt für Wärme- pumpen dynamisch. Ebenso spielen Windkraft und Photovoltaik eine ent- scheidende Rolle für den polnischen Energiewechsel. Grundsätzlich erleben wir aber eine hohe Investitionsdich- te in allen industriellen Bereichen, etwa auch im Maschinenbau, der Metallverarbeitung, der Elektronik und Elektrotechnik sowie in anderen Schlüsselbranchen wie der Lebensmit- telindustrie, Kunststoffen und Chemie. Wir sollten aber nicht vergessen, dass Polen mittlerweile hervorragen- de Bedingungen für Dienstleistun- gen bietet. Das Land hat nicht nur die meisten IT-Studienabgänger in ganz Mittel- und Osteuropa, sondern ist stark auf Feldern wie E-Com- merce, Bauen 4.0, Medizin 4.0 und Medizintechnik sowie Smart-City- Anwendungen. Wie unterstützt die AHK Polen Unternehmen aus beiden Ländern bei der Erschließung neuer Märkte und der Lösung von geschäftlichen Herausforderungen? Gutheil: Die AHK Polen bietet nicht nur Unterstützung bei der Markter- schließung und Ansiedlung in Polen an, sondern auch bei Folgeschrit- ten wie Gründungen, Recruitment, Arbeitsrecht und Buchhaltung. Aber natürlich vermitteln wir auch ganz einfach Vertriebspartner, potenzielle Abnehmer oder Lieferanten – je nach den Bedürfnissen unserer Kunden. Nicht zu vergessen: Unser Netzwerk aus über 1.100 Mitgliedsunterneh- men ist eine starke Gemeinschaft, die Know-how bündelt und in der man Gleichgesinnte findet sowie Erfahrun- gen austauschen kann. Welche wirtschaftlichen Faktoren machen Polen zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort, insbesondere in den letzten Jahren? Gutheil: Polen ist ein Land mit so- lidem Wirtschaftswachstum, einem großen Binnenmarkt und einer exportstarken und diversifizierten In- dustrie. Die EU-Mitgliedschaft ermög- licht den unbehinderten Zugang zum

Binnenmarkt. Die Arbeitskosten sind immer noch niedriger als in Deutsch- land, obwohl Polen kein Billiglohn- land mehr ist. Die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften ist trotz niedriger Arbeits- losigkeit höher als in den meisten anderen Märkten der Region. Unter- nehmen können auch Vorteile über so genannte Sonderwirtschaftszonen mit attraktiven Steuernachlässen und öffentlichen Beihilfen in Anspruch nehmen. Eine gute Infrastruktur, die zentrale Lage und eine gute Unter- stützung durch die regionalen Wirt- schaftsförderungen gehören zu den weiteren Pluspunkten. Polen verfügt mittlerweile über eine breite Zuliefe- rerbasis und starke Industriecluster, etwa in den Sektoren Automotive, Luftfahrtindustrie und IKT. Welche Rolle spielen infrastrukturelle Entwicklungen wie neue Verkehrswe- ge und digitale Infrastruktur? Gutheil: Das Investitionsvolumen wächst kontinuierlich, die Investoren erwarten dabei moderne und effizien- te Standortbedingungen. Diese haben sich in Polen sehr entwickelt, es wur- den jahrzehntelang erhebliche Mittel in die Infrastruktur investiert. Dies bringt Resultate: Laut der jüngsten Konjunkturumfrage der AHK Polen aus dem Frühjahr 2024, werden die Infrastruktur im Sinne von Straßen, Flughäfen, Logistikzentren, aber auch die digitale Infrastruktur, der Zugang zu schnellem Internet et cetera, bes-

ser bewertet als die auf Arbeitskräfte bezogenen Vorteile, die traditionell als eine der größten Stärken des Standorts Polens galten. Polen verfügt über fast 5.000 Auto- bahnkilometer. Bis 2025 soll das Streckennetz auf 6.000 km anwach- sen. Investitionen in den Ausbau des Schnellstraßennetzes von über 17 Mil- liarden Euro bis 2025 sind geplant. Digitalisierung der Verwaltung und digitale Dienstleistungen gehören zu den am höchsten bewerteten Stand- ortsvorteile Polens. Diese günstigen Rahmenbedingungen für die geschäft- liche Tätigkeit tragen erheblich dazu bei, dass 98,2 Prozent aller Befragten erklären, dass sie wieder Polen als Standort für Ihre Investition wählen würden. Gerade wurde außerdem der Bau eines neuen Super-Flughafens zwischen Warschau und Lodz bestä- tigt, der vor allem erhebliche Potenzia- le bei der Schaffung neuer Highspeed- Schienenverbindungen bietet. Die Fragen stellte Ilona Jakubek.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZUM POLEN-GESCHÄFT BEI DER IHK RHEIN-NECKAR:

Ilona Jakubek Kompetenzzentrum Polen 0621 1709-243

ilona.jakubek@rhein-neckar.ihk24.de

Polen ist bei ausländischen Investoren beliebt Investitionsvolumen der Projekte der Polnischen Investitionsagentur (PAIH) 2015-2023 in Milliarden PLN (Ausländische Direktinvestitionen)

8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0

7,0

3,7

3,5

2,9

2,7

2,1

2,0

1,7

0,5

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

QUELLE: STATISTISCHES HAUPTAMT POLENS (GUS)

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EUROPA

GROSSBRITANNIEN Neue Regierung will EU-Handel erleichtern

Wie wird sich die EU-Kommission positionieren? Die detaillierten Wünsche der Verbän- de verdeutlichen einmal mehr neue Hürden, die britische Unternehmen im EU-Geschäft nach dem Brexit erleben. Auch wenn sich die Labour-Zielrich- tung mit den Vorschlägen der Verbän- de in weiten Teilen überlappen, ist eine Verbesserung der Handelsbedingun- gen nicht selbstverständlich. Unklar ist, wie sich die EU-Kommission zu den Vorschlägen einer neuen britischen Re- gierung positionieren wird. Schließlich muss sie als Verhandlungspartnerin solchen Vorschlägen zustimmen und wird dabei auch Erleichterungen für den Marktzugang europäischer Unter- nehmen im Vereinigten Königreich Fachkräftemobilität notwendig Deutsche Unternehmen auf der britischen Insel beklagen branchen- übergreifend die hohen Hürden bei der Fachkräftemobilität. Schließlich gehört der Fachkräftemangel laut Um- frage der AHK Großbritannien zu ihren drei größten Herausforderungen. Die strikte Einwanderungspolitik führt zu hohen Anforderungen an die Dienst- leistungserbringung und Mitarbeiter- entsendung. So können beispielsweise handwerkliche Dienstleistungen deutscher Betriebe nur unter ein- geschränkten Bedingungen erbracht und Praktikanten aus der EU kaum in britischen Niederlassungen beschäftigt werden. Mitarbeiterentsendungen sind durch die hohen Anforderungen an die lokalen Niederlassungen („spon- sorship license“), die Entsandtkraft (Sprachkenntnisse, Qualifikations- und Gehaltsniveau) sowie die Visums- und Beratungskosten teuer und aufwändig geworden. GTAI/IHK durchsetzen wollen. Verbesserungen bei

Premierminister Keir Starmer beim ersten Kabinettstreffen der neuen Labour-Regierung. Experten erwarten eine Annäherung Großbritanniens an die EU.

Nähern sich Großbritannien und die EU nach dem Sieg der Labour-Partei bei den Unterhauswah- len wirtschaftlich wieder an? In ihrem Wahlprogramm setzte die Partei auf drei pragmatische Maßnahmen, um den Handel mit der EU zu vereinfa- chen: ein Veterinärabkommen für den Handel mit bestimmten Lebensmit- teln wie Fleisch- und Frischmilcher- zeugnissen, die gegenseitige Anerken- nung von Berufsqualifikationen zur verbesserten Erbringung von Dienst- leistungen und die Erleichterung der Mobilität von Künstlern. Britische Verbände fordern weitere Maßnahmen Mit ihren Vorstellungen zu verbesser- ten Handelsbedingungen mit der EU trifft die Labour-Partei grundsätzlich das Sentiment der britischen Wirt-

schaftsverbände. Ihre großen Indust- riesprachrohre wie die Confederation of British Industries (CBI), das Insti- tute of Directors (IoD), die Federation of Small Businesses (FSB) und Make UK verweisen auf den für 2026 ge- planten Review des Handels- und Ko- operationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und sehen darin zahlreiche Mög- lichkeiten für Verbesserungen. Die Verbände haben teilweise sehr spezi- fische Wünsche für die Erleichterung des gegenseitigen Marktzugangs. Der Mittelstandsverband FSB fordert bei- spielsweise die gegenseitige Anerken- nung von Konformitätsbewertungen. Das IoD fordert, dass die gelockerten Regeln für den Ursprung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen im EU-UK- Handel verlängert werden. Außerdem wollen sie die 90-Tage-Grenze für EU-Geschäftsvisa ausweiten.

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EUROPA

RUMÄNIEN UIT-Nummer im Straßengüterverkehr

ausführt. Über das System RO e-Transport müssen die Wa- ren angemeldet werden und eine UIT-Nummer beantragt werden. Die UIT-Nummer kann maximal drei Tage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten, CMR, Spediteur, Käufer/Verkäufer, Händler vor Waren- versand mitgeteilt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sie maximal 15 Tage gültig. Änderungen müssen vor Grenzübertritt im System aktualisiert werden. Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Pro- duktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht sowie bei Vor- liegen einer der beiden Eckdaten: Fracht über 500 Kilo- gramm Bruttogewicht und Warenwert von mehr als 10.000 Lei (rund 2.000 Euro). Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kurierdienste durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm. AHK/IHK

Seit dem 15. Dezember 2023 müssen Waren, die nach Rumänien eingeführt oder aus Rumänien ausgeführt werden, über das System „RO e-Transport“ bei der rumänischen Zollbehörde angemeldet und durch eine sogenannte UIT-Nummer begleitet werden. Bei Nichtein- haltung der Meldepflicht werden seit dem 1. Juli 2024 Bußgelder verhängt. Für Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind und keine Güter mit hohem Steuer- risiko befördern, wurde die Sanktionsfrist jetzt bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Es empfiehlt sich dennoch, bereits jetzt die UIT-Nummer bei dem rumänischen Ge- schäftspartner vor dem Warentransport einzufordern, weil lediglich die Sanktionierung teilweise verschoben wurde, aber nicht die Registrierungspflicht. Die Registrierungspflicht liegt bei dem in Rumänien steuerpflichtigen Unternehmen, das die Ware ein- oder

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EUROPA

RUSSLAND No-Russia-Klausel: Was ist neu?

Risiken der Ausfuhr nach Russland und der Ausfuhr zur Verwendung in Russland von solchen Gütern oder Technologien umsetzen; diese soll- ten im Verhältnis zur Art und Größe dieser Risiken stehen, unabhängig davon, ob diese Risiken auf ihrer Ebene oder auf Ebene des Mitglied- staats oder der Union festgestellt wurden, - sicherstellen, dass außerhalb der Union niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrol- le befinden, Artikel 12gb ebenfalls einhalten. Ist der Ausführer nicht in der Lage, diese Kontrolle auszu- üben, entfällt diese Verpflichtung. Die Pflichten in Artikel 12gb gelten nicht, wenn Waren aus Anhang XL in- nerhalb der EU oder an die in Anhang VIII genannten Partnerländer ver- kauft, geliefert oder verbracht werden. Die in Anhang XL der Verordnung 833/2014 gegen Russland und Anhang XXX der Verordnung (EU) 765/2006 gegen Belarus genannten Güteranhänge sind aktuell inhalts- gleich. Eine einheitliche Umsetzung der in Artikel 12gb der Verordnung 833/2014 geforderten Compliance- Anforderungen in Zusammenhang mit Gütern von gemeinsamer hoher Priorität ist also möglich. Darüber hinaus wurde mit dem 14. Sanktionspaket der mit der No- Russia-Klausel verknüpfte Anhang XL um Waren wie Drehmaschinen, Fräsmaschinen und Ausbohrmaschi- nen erweitert. Gleichzeitig muss die No-Russia-Klausel für diese Güter aber nicht angewendet werden. Außerdem wurde Anhang XIII um Island und Liechtenstein ergänzt. Die dort genannten Länder sind von der Klausel ausgenommen. IHK Weitere Informationen zur No-Russia- Klausel finden Sie auf unserer Website unter: ihk.de/rhein-neckar/no-russia- klausel

Verträge vor Abschluss genau prüfen: Die No-Russia-Klau- sel wurde mit dem 14. Sank- tionspaket der EU ausgeweitet.

Klausel nicht für öffentliche Aufträge, die mit einer Behörde in einem Dritt- land oder einer internationalen Orga- nisation abgeschlossen wurden, gilt. Neu hinzugekommen sind hingegen die Artikel 12ga und 12gb: • Artikel 12ga regelt, dass ab dem 26. Dezember 2024 auch die Lizen- zierung oder anderweitige Über- tragung von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheim- nissen sowie der Gewährung von Zugangs- oder Weiterverwendungs- rechten an Material oder Informa- tionen unter die No-Russia-Klausel fallen. Vor dem 25. Juni 2024 abgeschlossene Verträge müssen spätestens bis zum 26. Juni 2025 um besagte Klausel ergänzt werden, wenn sie nicht vorher auslaufen. • Artikel 12gb geht speziell auf den Umgang von Verträgen mit Waren des Anhangs XL ein. Ab dem 26. Dez- ember 2024 müssen Ausführer - eine Risikobewertung vornehmen und diese dokumentieren, - geeignete Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung und zum wirksamen Management der

Mit der sogenannten „No-Rus- sia-Klausel” in Artikel 12g der Verordnung (EU) 833/2014 müssen EU-Exporteure seit dem 20. März 2024 bei Verkauf, Lieferung, Weiterga- be oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen. Betroffen sind unter anderem die in den Anhängen XI, XX und XXXV der Verordnung (EU) 833/2014 enthalte- nen Güter und Technologien, das heißt Flugturbinenkraftstoffe und bestimm- te Waffen, außerdem die in Anhang XL gelisteten Güter mit hoher Priorität. Die Klausel wurde Ende Juni 2024 mit dem 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland erweitert. So müssen nun vor dem 19. Dezem- ber 2023 abgeschlossene Verträge spätestens bis zum 1. Januar 2025 (neues Datum im 14. Sanktionspaket) um besagte Klausel ergänzt werden, wenn sie nicht vorher auslaufen. Zudem wurde klargestellt, dass die im Wesentlichen Güter für die Luft- und Raumfahrtindustrie,

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AMERIKAS

USA Infrastrukturausbau kommt voran

Mit Hilfe des Ende 2021 verabschiedeten Infras-

Lebhafte Bauaktivität im ganzen Land: Zehn- tausende Projekte hat der Infrastructure Investment and Jobs Act bereits angestoßen.

tructure Investment and Jobs Act (IIJA) wird die Infrastruk- tur in den USA massiv ausge- baut und modernisiert. Das Volumen des IIJA beläuft sich nach Angaben des US-Verkehrs- ministeriums auf 1.200 Mil- liarden US-Dollar (US$). Davon sind 550 Milliarden US$ für neue Projekte und Programme vorgesehen. IIJA mit positiver Halbzeitbilanz Die Schwerpunkte liegen auf dem Ausbau und der Er- neuerung des Straßen- und Schienennetzes (einschließ- lich Brücken und Tunneln), der IKT-Infrastruktur im ländlichen Raum sowie des Wassersektors. Umwelt- und Klimaschutz spielen eine untergeordnete Rolle. Sie wer- den vom 2022 verabschiedeten Inflation Reduction Act (IRA) großzügig abgedeckt. Noch bis Ende 2026 läuft das Ausgaben- programm. Laut Samantha Silverberg, Deputy Assistant to the President for Infrastruc- ture, wurden über den IIJA bereits 56.000 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 450 Milliarden US$ angeschoben. Langfristige Wachstumsimpulse Auch noch lange über sein of- fizielles Ende hinaus dürfte das Ausgabenprogramm Wirksam- keit entfalten. Denn von der staatlichen Zuwendung bis zur Fertigstellung eines Projektes vergehen zumeist viele Jahre. Somit werden zahlreiche Vor- haben, die etwa 2025 oder 2026 über den IIJA Fördermit-

tel erhalten werden, erst in den 2030er-Jahren fertiggestellt. sein. Auch nach einem Wech- sel im Weißen Haus dürfte der IIJA weitgehend unverändert weiterlaufen. Local-Content oft nicht machbar Der IIJA soll die lokale Wirt- schaft stärken, weshalb für sämtliche Infrastrukturprojek- te Mindestquoten für lokale Wertschöpfung gelten. Sie liegen in der Regel bei 30 bis 40 Prozent, können aber – etwa bei Baustoffen – bis zu 100 Prozent erreichen. Allerdings erweist sich dieser Mechanismus oft als stumpfe Waffe. Für viele Investitions- güter gibt es nicht genügend einheimische Anbieter. Folg- lich sieht der IIJA Ausnahme- genehmigungen vor, die das „Made in America Office“ (MIAO) erteilt. Diese greifen insbesondere bei Maschinen

und Anlagen, denn dort gibt es im Land massive Versorgungs- lücken. Ausländisches Know-how gefragt Gleichzeitig sind „Made in America“-Produkte zumeist deutlich teurer als Importwa- ren. Hinzu kommt die Infla- tion: Die Kosten für Autobahn- projekte hätten sich zwischen 2018 und 2024 um fast 70 Pro- zent erhöht, so Joung Lee, De- puty Director bei der American Association of State Highway and Transportation Officials (AASHTO). Zu den oft fehlen- den inländischen Kapazitäten kommt ein Fachkräftemangel, insbesondere im technischen Bereich, der teils stärker ausgeprägt ist als in Deutsch- land und sich auf die Kosten auswirkt. Daher bleibt die Importabhängigkeit in vielen Infrastrukturbereichen weiter hoch. GTAI/IHK

125 MILLIARDEN US-DOLLAR Investitionsbedarf für die Instandhal- tung von Brücken. 231.000 Brücken gelten als akut sa- nierungsbedürftig. 42 Prozent der über 617.000 Brücken in den USA sind bereits über 50 Jahre alt. QUELLE: AMERICAN SOCIETY OF CIVIL ENGINEERS

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AMERIKAS

CHILE Cybersicherheit wird wichtiger

Relevanz für deutsche Unternehmen Das Gesetz gilt für alle Unterneh- men, an denen der chilenische Staat eine Aktienbeteiligung von mehr als 50 Prozent (oder eine Mehrheit im Vorstand) hält. Dies ist bei vielen deutschen Unternehmen der Fall, die wesentliche Dienstleistungen in Chile erbringen. Die Unternehmen müssen eine proaktive Haltung zur Cyber- sicherheit einnehmen, um effektiv mit den chilenischen Behörden zu kooperieren. Das Gesetz betont, dass Unternehmen neben einem fortlau- fenden Cybersicherheitstrainings- programm für die Mitarbeitenden ein Sicherheitsmanagementsystem implementieren müssen. Welche Meldepflichten gibt es? Mit Umsetzung der Dekrete müssen Unternehmen signifikante Sicher- heitsvorfälle oder Cyberangriffe progressiv innerhalb strikter Fristen melden, die in Artikel 9 des Gesetzes festgelegt sind: Schon in den ersten drei Stunden nach Kenntnisnahme muss eine erste Meldung über den Vorfall versandt werden. Innerhalb von 72 Stunden (oder 24 Stunden für Unternehmen in bestimmten Sekto- ren) muss eine Aktualisierung über- mittelt werden. Zudem ist innerhalb von 15 Tagen nach der ersten Mel- dung ein ausführlicher Bericht über den Vorfall abzugeben. Unternehmen, die sich nicht an die- se Vorschriften halten, können eine Straftat begehen. Je nach Schwere des Verstoßes und Art des Unterneh- mens kann dies zu hohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 2,6 Millionen Euro führen. GTAI/IHK Chilenisches Cybersicherheitsgesetz (nur auf Spanisch): ciberseguridad.gob.cl/noticias/ ley-marco-de-ciberseguridad-es- publicada-en-el-diario-oficial/

Cyberangrif- fe sind eine wachsende Bedrohung. Mit dem Cybersi- cherheitsgesetz nimmt Chile auch private Unternehmen in die Pflicht.

und ein System zur Reaktion auf Vor- fälle (Equipo de Respuesta a Inciden- tes de Seguridad Informática – CSRIT) wird geschaffen. Anwendungsbereiche Gemäß Artikel 4 des Gesetzes gilt es für Einrichtungen oder Unternehmen, die als Betreiber von grundlegender Bedeutung (operadores de import- ancia vital) eingestuft sind, sowie für solche, die wesentliche Dienstleistun- gen erbringen (servicios esenciales). Betreiber von grundlegender Bedeu- tung werden durch ANCI-Beschlüsse bestimmt. Bei den Anbietern wesent- licher Dienstleistungen kann es sich sowohl um staatliche Verwaltungs- stellen als auch um private Unter- nehmen handeln, die in strategischen Bereichen tätig sind, beispielsweise in den Bereichen Energie, Brennstoffe, Telekommunikation, digitale Dienste, Banken, Arzneimittel, medizinische Dienste und Verkehr. Unternehmen müssen alle Vorfälle oder Cyberan- griffe an die ANCI und insbesondere an das CSIRT melden. Die vollständi- ge Einrichtung der ANCI erfolgt mit der Verkündung der Dekrete durch den Präsidenten bis April 2025.

Nach über zwei Jahren intensi- ver Debatte ist das chilenische Cybersicherheitsgesetz (Ley 21663/24 – Ley Marco de Ciberseguridad) in Kraft getreten. Damit ist Chile das erste Land in Lateinamerika, das über einen spezifischen Rechtsrahmen in diesem Bereich verfügt. Auch wird damit die modernste Cybersicher- heitsbehörde der Region geschaffen. Unternehmen, die in Chile tätig sind, müssen ihre Richtlinien an die neuen Vorschriften anpassen und sind verpflichtet, mit den chilenischen Behörden beim Schutz vor Cyberan- griffen zu kooperieren. Ziele des neuen Gesetzes Im Vordergrund steht der Schutz der chilenischen Staatseinrichtun- gen sowie deren Beziehungen zum nicht-staatlichen Bereich, wozu auch in- und ausländische Unternehmen gehören. Das Gesetz definiert auch die Mindestanforderungen an die Abwehrfähigkeit im Falle von Cyber- angriffen. Es legt Pflichten und Befug- nisse des Staates sowie die Pflichten von Unternehmen fest. Eine nationale Agentur für Cybersicherheit (Agencia Nacional de Ciberseguridad – ANCI)

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ASIEN-PAZIFIK

Der Kohlenstoffdioxid-Ver- brauch im Bau- und Gebäu- desektor kann zudem schon beim Materialeinsatz wäh- rend der Bauphase verringert werden. Der Markt für „grü- nen Zement“ dürfte bis 2029 jedes Jahr um 6 Prozent auf 3,3 Milliarden US-Dollar zu- legen, prognostiziert TechSci Research. Für grünen Stahl wird eine ähnliche Nachfrage- entwicklung erwartet. Indische Hersteller wie SAIL, JSW und TATA Steel wollen Stahl auf den Markt bringen, bei dem grüner Wasserstoff statt Kohle im Produktionsprozess zum Einsatz kommt. Wachstumstreiber für nach- haltiges Bauen sind sowohl Neubauten als auch die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Vor allem in den indischen Ballungszentren wird der Bedarf an Wohnraum in den nächsten Jahren stark steigen. GTAI/IHK

Nachhaltiges Bauen fängt schon bei der Projektplanung und Materialauswahl an.

INDIEN Bausektor soll grüner werden

100 MILLIONEN zusätzliche Wohn- einheiten im urba- nen Raum werden bis 2050 benötigt, so die Builders‘ Association of India. QUELLE: GTAI

Um bis 2070 klimaneut- ral zu sein, muss Indien

könnten ungenutzte Einspar- potenziale aktiviert werden, so die Aussage des India Green Building Council (IGBC). Der Markt für Lösungen und Produkte in diesem Bereich soll bis 2028 um durchschnitt- lich 5 Prozent jährlich auf 38 Milliarden US-Dollar zulegen, prognostiziert der Marktforscher Global Data.

auch im Bau- und Gebäudesek- tor die Treibhausgasemissio- nen deutlich senken. Dessen Anteil an Gesamtausstoß wird auf 20 bis 25 Prozent ge- schätzt. Mit dem Einsatz nachhaltiger Baustoffe, moderner Fassadendämmung und effizienter Klimatechnik

CHINA Zertifizierungspflicht für E-Bike-Akkus

die Ladegeräte GB-Norm 42296. Anträge auf Zertifizierung können ab dem 15. Oktober 2024 gestellt werden. Weitere Informationen auf der Website der State Administration

Der Warenkreis für die CCC-Zer- tifizierung (China Compulsory Certification) wird erweitert. Lithiu- mionen-Akkus für E-Bikes und die entsprechenden Ladegeräte unterlie- gen ab dem 1. November 2024 der CCC-Zertifizierung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die genannten Waren nur noch hergestellt, verkauft und importiert werden, wenn sie CCC-konform sind und das entspre- chende Zeichen tragen. Für die Akkus gilt die GB (Guibiao)-Norm 43854, für

GTAI/IHK

for Market Regulation (nur auf Chinesisch):

samr.gov.cn/zw/zfxxgk/fdzdgknr/ rzjgs/art/2024/art_39caec2ea- b454e09a47d7212a292555d.html

Immer mehr Produktgruppen unterliegen der CCC-Zertifizierung und müssen das entsprechende Zeichen tragen..

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ASIEN-PAZIFIK

MALAYSIA Arbeitsschutzgesetz erneuert

Seit dem 1. Juni 2024 gelten in Malaysia Änderungen im „Occupational Safety and Health Act 1994 (OSHA)“. Dazu zählt insbeson- dere eine starke Ausweitung seines Anwendungsbereiches. Bislang fielen nur zehn bestimmte Be- reiche in den Anwendungsbereich des Gesetzes, darunter Produktion, Trans- portwesen oder auch die Baubranche. Nunmehr ist das Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich auf alle Arbeitsplätze in Malaysia anwendbar. Ausgenommen sind nach dem neuen Anhang 1 des Sec. 1 Abs. 2 des Gesetzes lediglich An-

gestellte im Haushalt, das Militär sowie Arbeit an Bord von Schiffen. Arbeitgeber, Selbständige sowie Auftraggeber („principals“) sind nun verpflichtet, hinsichtlich des Sicher- heits- und Gesundheitsrisikos jeder potenziell betroffenen Person am Arbeitsplatz eine Risikobewertung vorzunehmen. Eine zur Abwendung oder Reduzierung der Risiken ge- gebenenfalls notwendige Risikokont- rolle durch geeignete Maßnahmen ist durchzuführen. Bei mindestens fünf Mitarbeitenden hat der Arbeitgeber nun grundsätz-

lich einen seiner Angestellten als sogenannten „Occupational Safety and Health Coordinator“ zur Koordi- nation der Arbeitsschutzbelange zu ernennen. Bisher hatte das Gesetz in bestimmten Fällen bereits die Er- nennung eines entsprechend quali- fizierten „Safety and Health Officer“ gefordert. Gibt es schon einen sol- chen, hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt. Erfolgt aber keine Benennung solcher Personen, sieht das Gesetz für den Arbeitgeber nun Bußgelder von bis zu 50.000 Malaysische Ringgit (RM; rund 9.800 Euro) und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. Generell wurden die gesetzlich fest- gelegten Sanktionen bei bestimmten Verstößen deutlich erhöht: So ist etwa beim Verstoß gegen die Bestimmun- gen zur Einrichtung eines Sicher- heits- und Gesundheitsausschusses nunmehr eine Geldbuße von bis zu 100.000 RM und/oder eine Freiheits- strafe von bis zu einem Jahr mög- lich. GTAI/IHK Detaillierte Informationen auf der Web- seite des malaysischen Department of Occupational Safety and Health: dosh.gov.my/index.php/ legislation/regulations/regulati- ons-under-occupational-safety- and-health-act-1994-act-514

Safety first: Das malaysische Ar- beitsschutzgesetz wurde verschärft und sein Anwen- dungsbereich auf nahezu alle Arbeits- plätze ausgeweitet.

INDONESIEN Große Bahnprojekte sind geplant

etwa 10 Kilometer entfernte Canggu führen. Die erste Bahnlinie ist der Start- schuss für zahlreiche weitere Bahn- projekte auf Bali. Diese werden unter dem Begriff „Bali Urban Railway Project“ zusammengefasst. Das Inves- titionsvolumen soll bis zu 20 Milliar- den US-Dollar erreichen. GTAI/IHK

Die Provinzregierung von Bali will in den kommenden Mona- ten in Kooperation mit der nationalen Planungsbehörde Bappenas die Ausschreibungen für eine erste Bahnlinie auf der Insel veröffentli- chen. Die Bauarbeiten sollen noch dieses Jahr oder im Jahr 2025 beginnen. Die Kosten für den 6 Kilometer lan-

gen ersten Bauabschnitt vom Flug- hafen bis zur Sunset Road in Kuta werden mit Summen zwischen 600 und 900 Millionen US-Dollar veranschlagt. Die Eisenbahnlinie wird teilweise unterirdisch verlaufen und vom internationalen Flugha- fen Ngurah Rai in Richtung Norden durch das Touristenzentrum Kuta über mehrere Stationen bis in das

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ASIEN-PAZIFIK

AUSTRALIEN Queensland modernisiert seine Infrastruktur

Die Regierung in Queensland wird im Rahmen ihres „Big Build“-Infrastrukturprogramms über die nächsten vier Jahre 70,8 Milliarden US-Dollar investieren. So sollen neue Industrien entstehen, Arbeitsplätze geschaffen und die schnell wachsenden Gemeinden gestärkt werden. Queenslands Bevölkerungswachstum beträgt 2,6 Prozent. Die öffentlichen Gelder werden hauptsächlich für die Energiewende sowie den Ausbau des Gesundheits- und Transportsektors eingesetzt. Der Großteil der Investitio- nen – etwa 70 Prozent – fließt in Projekte in ländlichen Regionen jenseits der größten Stadt des Bundesstaats, Brisbane. Die Lokalregierung will den Weg für eine moderne Ver- kehrsinfrastruktur in Queensland ebnen. Dazu beitragen soll die Erweiterung und Erneuerung des von Cairns nach Brisbane verlaufenden Bruce Highway. Darüber hinaus sind Investitionen in den Schienenverkehr in Südost- Queensland sowie den öffentlichen Nahverkehr des gan- zen Bundesstaats geplant. Die olympischen Sommerspiele 2032 in Brisbane erhöhen dabei den Zeitdruck für viele Projekte. Interessierte Firmen finden einen Überblick zu laufen- den und geplanten Vorhaben, sortiert nach Regionen in Queensland, auf der Webseite der Lokalregierung „Queens- land Government Infrastructure Pipeline“. Dort sind bei- spielsweise einzelne Transportprojekte verlinkt, wo sich Unternehmen über den Bedarf an Zulieferprodukten und Dienstleistungen informieren können. Ebenso formulieren die Gemeinden innerhalb von Queensland jeweils ihre eige- nen Pläne zum Infrastrukturausbau auf dieser Regierungs- seite unter „Regional Infrastructure Plans“. GTAI/IHK

Die Olympischen Spiele 2032 im Blick: Gastgeber Brisbane und der Bundesstaat Queensland möchten eine moderne und klima- freundliche Verkehrsinfrastruktur bieten.

Queensland Government Infrastructure Pipeline:

statedevelopment.qld.gov.au/infrastructure/projects- and-programs/queensland-government-infrastructure- pipeline

Regional Infrastructure Plans:

statedevelopment.qld.gov.au/infrastructure/infrastruc- ture-planning/regional-infrastructure-plans

THAILAND Online-Handel boomt

Auch eine kostenfreie Lieferung ist ein wichtiges Kaufkriterium. Nen- nenswert ist, dass Rezensionen von anderen Kundinnen und Kunden hin- gegen weniger wichtig sind. Der größte Online-Marktplatz „Shopee“ lag im März 2024 unter den meistbe- suchten Internetseiten auf Rang 8 mit rund 89 Millionen Aufrufen, der zweit- größte Marktplatz „Lazada“ rangiert auf Platz 10 mit circa 83 Millionen Aufru- fen. Amazon betreibt in Thailand, wie in den meisten südostasiatischen Ländern, keine gesonderte Webseite. GTAI/IHK

Der E-Commerce erwartet in Thailand mittelfristig ein

um satte 44 Prozent. Thailänder shoppen gerne und kaufen viele Produkte online ein. Von den 72 Millionen Einwohnern nutzten Anfang 2024 ungefähr 63 Millionen dafür das Internet. Diese User suchen im Netz gezielt nach Marken und Produkten – Bestseller sind Elektroge- räte, Schönheitsprodukte, Bekleidung und Lebensmittel. Sie entscheiden sich am häufigsten für einen Einkauf, wenn Preisnachlässe, Gutscheine oder ein Zahlungsaufschub („buy now, pay later“) gewährt werden.

Wachstum von knapp 10 Prozent. Die Umsätze der Unternehmen im Versandhandel (B2C) werden bis 2030 sogar um das Dreifache auf 60 Milliarden US-Dollar zulegen, prognostizieren optimistische Experten. Das Königreich ist nach Indonesien die zweitgrößte Wirtschaft in Südostasien, und auch beim E-Commerce rangiert das Land in der Region an zweiter Stelle. Das Markt- volumen wuchs im Corona-Jahr 2021

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MENA/AFRIKA

EU / KENIA Freihandelsabkommen in Kraft getreten

schafft Kenia die Zölle in einem Zeitraum von 25 Jahren ab. Hier beginnt der Zollabbau 12 Jahre nach Inkrafttreten des WPA am 1. Juli 2036. Die Einfuhrzölle auf sensible Waren (1.432 Zolltarif- linien) bleiben dauerhaft bestehen. Hierzu gehören verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, kerami- sche Produkte, Glaswaren, Möbel und bestimmte Fahr- zeuge. Das WPA sieht vor, dass die EU und Kenia noch ein Protokoll über die Ursprungsregeln aushandeln. Bis dahin kommen die Regeln der Marktzugangsverordnung (EU) 2016/1076 zur Anwendung. GTAI/IHK

Nach der Unterzeichnung im Dezember 2023 ist das bilaterale Wirtschaftspartnerschaftsab-

kommen (WPA) zwischen der EU und Kenia zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Das Abkommen markiert einen wichti- gen Meilenstein in den Handels- und Investitionsbezie- hungen zwischen der EU und Kenia und soll den wirt- schaftlichen Austausch zwischen den beiden Partnern nachhaltig fördern. Es gewährt Ausfuhren aus Kenia langfristig einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug liberalisiert Kenia seinen Markt schrittweise über 25 Jahre für insgesamt 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU. Gemäß Anhang II des Abkommens sind die Zölle auf 64,4 Prozent der Einfuhren aus der EU unmittelbar mit Inkrafttreten des WPA beseitigt. Dies betrifft 1.934 Zoll- tariflinien. Die Zölle auf 15,3 Prozent der Einfuhren (1.082 Zolltariflinien) werden schrittweise innerhalb von 15 Jahren beseitigt. Der Zollabbau beginnt sieben Jahre nach Inkrafttreten des WPA am 1. Juli 2031. Auf weitere 2,9 Prozent der Einfuhren aus der EU (990 Zolltariflinien)

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia:

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/?uri=OJ:L_202401648

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Neuer Leitfaden zu Public Private Partnerships

Das Finanzministerium (Ministry of Finance, MoF) hat am 25. Juni 2024 einen auf Englisch verfassten Leitfaden zu öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships, PPP) veröffentlicht. Dieses Hand-

buch erläutert Abläufe und Prozesse bezüglich Konzep- tion, Planung und Umsetzung von Projekten und informiert über Richtlinien für Behörden und Akteure aus dem privaten Sektor. Dadurch soll Transparenz geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien optimiert werden. Schlüsselsektoren für solche Partnerschaften sind Infrastruktur, Energie, Gesund- heitswesen, Bildung und soziale Dienste. Das Land will damit die stärkere Beteiligung des Privatsektors an öffentlich-privaten Partnerschaften fördern sowie den Wissenstransfer ankurbeln und erhofft sich somit einen Beitrag zu einem nachhaltiges Wirtschaftswachstum. IHK Das „Manual on PPP projects, management and execution“ ist auf der Website des Ministry of Finance abrufbar:

mof.gov.ae/united-arb-emirates-ministry-of-finance

Kooperation erwünscht: Die Regierung treibt Projekte auf Basis von öffentlich- privaten Partnerschaften voran.

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