IHK-Global Business Ausgabe 8-9/2024

ASIEN-PAZIFIK

MALAYSIA Arbeitsschutzgesetz erneuert

Seit dem 1. Juni 2024 gelten in Malaysia Änderungen im „Occupational Safety and Health Act 1994 (OSHA)“. Dazu zählt insbeson- dere eine starke Ausweitung seines Anwendungsbereiches. Bislang fielen nur zehn bestimmte Be- reiche in den Anwendungsbereich des Gesetzes, darunter Produktion, Trans- portwesen oder auch die Baubranche. Nunmehr ist das Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich auf alle Arbeitsplätze in Malaysia anwendbar. Ausgenommen sind nach dem neuen Anhang 1 des Sec. 1 Abs. 2 des Gesetzes lediglich An-

gestellte im Haushalt, das Militär sowie Arbeit an Bord von Schiffen. Arbeitgeber, Selbständige sowie Auftraggeber („principals“) sind nun verpflichtet, hinsichtlich des Sicher- heits- und Gesundheitsrisikos jeder potenziell betroffenen Person am Arbeitsplatz eine Risikobewertung vorzunehmen. Eine zur Abwendung oder Reduzierung der Risiken ge- gebenenfalls notwendige Risikokont- rolle durch geeignete Maßnahmen ist durchzuführen. Bei mindestens fünf Mitarbeitenden hat der Arbeitgeber nun grundsätz-

lich einen seiner Angestellten als sogenannten „Occupational Safety and Health Coordinator“ zur Koordi- nation der Arbeitsschutzbelange zu ernennen. Bisher hatte das Gesetz in bestimmten Fällen bereits die Er- nennung eines entsprechend quali- fizierten „Safety and Health Officer“ gefordert. Gibt es schon einen sol- chen, hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt. Erfolgt aber keine Benennung solcher Personen, sieht das Gesetz für den Arbeitgeber nun Bußgelder von bis zu 50.000 Malaysische Ringgit (RM; rund 9.800 Euro) und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten vor. Generell wurden die gesetzlich fest- gelegten Sanktionen bei bestimmten Verstößen deutlich erhöht: So ist etwa beim Verstoß gegen die Bestimmun- gen zur Einrichtung eines Sicher- heits- und Gesundheitsausschusses nunmehr eine Geldbuße von bis zu 100.000 RM und/oder eine Freiheits- strafe von bis zu einem Jahr mög- lich. GTAI/IHK Detaillierte Informationen auf der Web- seite des malaysischen Department of Occupational Safety and Health: dosh.gov.my/index.php/ legislation/regulations/regulati- ons-under-occupational-safety- and-health-act-1994-act-514

Safety first: Das malaysische Ar- beitsschutzgesetz wurde verschärft und sein Anwen- dungsbereich auf nahezu alle Arbeits- plätze ausgeweitet.

INDONESIEN Große Bahnprojekte sind geplant

etwa 10 Kilometer entfernte Canggu führen. Die erste Bahnlinie ist der Start- schuss für zahlreiche weitere Bahn- projekte auf Bali. Diese werden unter dem Begriff „Bali Urban Railway Project“ zusammengefasst. Das Inves- titionsvolumen soll bis zu 20 Milliar- den US-Dollar erreichen. GTAI/IHK

Die Provinzregierung von Bali will in den kommenden Mona- ten in Kooperation mit der nationalen Planungsbehörde Bappenas die Ausschreibungen für eine erste Bahnlinie auf der Insel veröffentli- chen. Die Bauarbeiten sollen noch dieses Jahr oder im Jahr 2025 beginnen. Die Kosten für den 6 Kilometer lan-

gen ersten Bauabschnitt vom Flug- hafen bis zur Sunset Road in Kuta werden mit Summen zwischen 600 und 900 Millionen US-Dollar veranschlagt. Die Eisenbahnlinie wird teilweise unterirdisch verlaufen und vom internationalen Flugha- fen Ngurah Rai in Richtung Norden durch das Touristenzentrum Kuta über mehrere Stationen bis in das

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IHK Global Business 08-09/2024

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