IHK-Global Business Ausgabe 8-9/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

BELARUS Sanktionen der EU deutlich erweitert

I der Verordnung (EU) 258/2012) in ein Drittland die Ausfuhr nach Belarus und Wiederausfuhr zur Ver- wendung nach Belarus vertraglich untersagen. Darüber hinaus wurden weitere Dienstleistungsverbote und IP-Be- schränkungen erlassen. Zudem wur- den folgende güterbezogene Verbots- vorschriften eingeführt: • Ausfuhrverbot für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazi- täten von Belarus beitragen, Anhang XVIII • Ausfuhrverbot für Güter der See- schifffahrt, Anhang XXIV • Ausfuhrverbot für Luxusgüter, Anhang XXV • Verbot der Beteiligung an Unterneh- men des belarussischen Energie- sektors • Ausfuhrverbot für Güter zur Ölraf-

Zum 1. Juli 2024 wurden die Sanktionen der EU gegen

fination und zur Verflüssigung von Erdgas, Anhang XX • Importverbot für Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnah- mequellen ermöglichen; Anhang XXV • Importverbot für Gold, Anhang XXI, XXII • Importverbot für Diamanten, Anhang XXIX • Genehmigungsmöglichkeiten für den Rückzug aus Belarus • Schadensersatzansprüche im Zu- sammenhang mit belarussischer Inanspruchnahme ohne Rechts- schutzmöglichkeit DIHK/IHK Detaillierte Informationen zu den Sanktionen finden Sie auf unserer Website unter:

Belarus deutlich verschärft und erweitert. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die bereits geltenden Sanktionen gegen Russland nicht über Belarus umgangen werden können. Eingeführt wurde in Artikel 8g der Verordnung (EU) 765/2006 nun auch eine „No-Belarus-Klausel”. Wie bei der „No-Russia-Klausel“ müssen EU-Exporteure bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien (die in den Anhängen XVI, XVII und XXVIII der Verordnung (EU) 765/2006 enthaltenen Güter und Technologien, Güter von gemeinsa- mer hoher Priorität gemäß der Liste in Anhang XXX, Feuerwaffen und Munition gemäß der Liste in Anhang

rhein-neckar.ihk24.de/belarus

RUSSLAND 14. Sanktionspaket der EU in Kraft

ZOLL Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Das Handbuch Ausfuhrgeneh- migungen, Genehmigungscodie- rungen, elektronische Abschreibung wurde aktualisiert. Insbesondere wurden die Codierungen mit Bezug zur Russland-VO und zur Belarus-VO angepasst. Zoll/IHK

Anders als zuvor angedacht, wurde die „No Russia-Klausel“ nicht auf ausländische Tochter- unternehmen von EU-Firmen ausgeweitet. Allerdings wurde mit Art. 8a – Verantwortlichkeit für drittländische Tochtergesell- schaften – ein neuer Tatbestand geschaffen. Demnach sollen künftig in der EU ansässige Muttergesellschaften nach bes- ten Kräften sicherstellen, dass ihre Tochtergesellschaften in Drittländern nicht an Aktivitäten beteiligt sind, die den Zielen der Sanktionen zuwiderlaufen. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informationen zu den Sanktio- nen finden Sie unter:

Am 24. Juni 2024 ist das 14. Sanktionspaket der EU

gegen Russland in Kraft getreten. Das Paket beinhaltet eine Erweite- rung der Sanktionsliste um mehr als 115 Personen, Organisationen und Einrichtungen, denen gegenüber Finanzsanktionen verfügt sind. Zudem wurden Änderungen unter anderem bei der „No-Russia-Klau- sel“ und neue Auflagen für russi- sches Flüssigerdgas (LNG) be- schlossen. Außerdem wurden die Ausfuhrverbote um weitere techno- logische Güter (Anhang VII) und industrielle Güter (Anhang XXIII) ergänzt und die Einfuhrverbote für bestimmte Waren (wie etwa Helium) aus Russland (Anhang XXI) ausge- weitet. Darüber hinaus wurde das Straßenbeförderungsverbot für Unternehmen in der EU erweitert, die sich zu mindestens 25 Prozent im Eigentum einer russischen natürlichen oder juristischen Person befinden.

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Oliver Falk

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