IHK-Magazin Ausgabe 2/2023

STANDPUNKT

„Wenn der Soli Bestand hat, droht ein Vertrauensverlust“

57 PROZENT Anteil unternehmerischer Aktivität am Solidaritäts - zuschlag QUELLE: INSTITUT DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT

P aukenschlag aus München: Ende Urteil ist ein herber Rückschlag. Denn die Befreiung von 90 Prozent der Steuerzahler machte die Zusatzabgabe weitgehend zu einer Sondersteuer für Unternehmen und Gewerbetreibende – mit entsprechend negativen Folgen für Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Zum einen wurde der Soli als Aufschlag auf die Körperschaftsteuer beibehalten, so dass Kapitalgesellschaften weiter belastet werden. Zum anderen sind vor allem viele Selbstständige und Personengesellschaf- ten betroffen. Auch wenn die Ausgestaltung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfas- sungskonform ist, ändert sich nichts an der negativen Wirkung. Während unsere Wettbewerber wie Frankreich oder die USA Unternehmenssteuern gesenkt ha- ben, hatte die damalige Bundesregierung die Chance auf eine Reform vertan. Bei der Steuerlast von Familienunternehmen liegt Deutschland im internationa- Januar hat der Bundesfinanzhof den Solidaritätszuschlag bestätigt. Dieses

erfordert. Was Unternehmen als Zusatz- abgabe an den Staat abführen müssen, nimmt ihnen finanziellen Spielraum für Investitionen. Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Bundesverfassungsgericht. Sollte der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form Bestand haben, droht ein erheblicher Ver- trauensverlust in staatliches Handeln. Der Soli wurde zeitlich befristet eingeführt, um die Lasten der Wiedervereinigung zu tragen. Die Weiterführung für einen Teil der Steuerpflichtigen über das geplante Ende hinaus, war von diesem Zweck nicht gedeckt. Auch am Bedarf an sich gibt es erheb- liche Zweifel: Die Staatsquote stieg von 2018 bis 2021 um 8,3 Prozentpunkte auf 52,3 Prozent. Statt immer größere An- teile des erwirtschafteten Einkommens für sich zu beanspruchen, sollte der Staat konsumtive Ausgaben reduzieren, um ausreichend Investitionsspielräume zu schaffen. Die Politik muss endlich handeln und die Diskriminierung von Unternehmen sowie insbesondere mittelständischen Unterneh- merinnen und Unterneh-

Die Befreiung von 90 Prozent der Steuerzahler machte die Zusatzabgabe weitgehend zu einer Sonder- steuer für Unternehmen und Gewerbe- treibende.“

len Vergleich auf dem zweit- letzten Platz. Noch gravieren- der ist, dass die dringend notwendige digitale und ökologische Transforma- tion hohe Investitionen

mern beenden. Nur so lässt sich die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts erhalten.

Manfred Schnabel Präsident der IHK Rhein-Neckar

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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2023

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