Verwaltungsreformen – Land Salzburg I
70-er Jahre : Verankerung des „Harzburger Modells“ in der Geschäftsordnung
– eigenverantwortliche Aufgabenerledigung
– Entlastung der Führungskräfte von Sachaufgaben
– Festschreiben von: Zielsetzung, Einweisung, Information, Stellenbeschreibung, Mitarbeiterbesprechungen 80-er Jahre : „Modell Salzburg 2000“ für grundsätzliche soziale Anliegen der BürgerInnen (nach außen gerichtet)
Aufgabenreform I (1990)
– Abbau freiwilliger Leistungen mit geringer Bedeutung
– Reduktion der Intensität der Aufgabenerfüllung
– Abbau von Aufgaben mit geringer Bedeutung und hohem Aufwand
– Ausgliederung von Aufgaben, die andere besser können
– Rationalisierung und Verbesserung der verbliebenen Aufgaben
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